Erstellung der Kandidierendenliste
Das Verfahren zur Erstellung der Kandidierendenliste beginnt im Anschluss an die Senatsentscheidung über die Struktur der Fachkollegien und Fächer. Für die Wahl 2027 startet dies im Frühjahr 2026. Das Verfahren wird im Sommer 2027 mit der Veröffentlichung der Kandidierendenliste auf diesem Wahlportal abgeschlossen.
Die Liste der Kandidierenden wird nach folgendem Verfahren erstellt: In einem ersten Schritt werden der DFG Personen für eine Kandidatur vorgeschlagen. Das Recht, Kandidierende vorzuschlagen, steht den Mitgliedern der DFG und dem Stifterverband für die Deutsche Wissenschaft für jede Fachkollegienwahl fachungebunden zu. Fachgebundene Vorschlagsrechte verleiht der Senat wissenschaftlichen Fachgesellschaften und Fakultätentagen grundsätzlich auf deren Antrag für jede Fachkollegienwahl separat. Nachdem durch die Entscheidung des Senats feststeht, welche Fachgesellschaften und Fakultätentage fachgebunden vorschlagsberechtigt sind, schreibt die DFG alle vorschlagsberechtigten Institutionen an und bittet um die Einreichung von Vorschlägen für Kandidierende in den Fächern, für die sie vorschlagsberechtigt sind. Diese Vorschläge können bis zum 31. Oktober 2026 (Ausschlussfrist) bei der DFG-Geschäftsstelle eingereicht werden. Über das genaue Verfahren zur Einreichung von Kandidierendenvorschlägen informiert die DFG spätestens im Juli 2026.
Die für eine Kandidatur vorgeschlagenen Personen müssen die Voraussetzungen des passiven Wahlrechts erfüllen und ihr schriftliches Einverständnis geben. Des Weiteren muss die Inkompatibilität mit anderen Ämtern beachtet werden, die je nach Amt zum Ausschluss der Kandidatur führt oder aber zur Pflicht der kandidierenden Person, sich im Falle der Wahl zwischen den unvereinbaren Ämtern zu entscheiden.
In einem zweiten Schritt verabschiedet der Senat auf Basis der von Vorschlagsberechtigten eingereichten und formal korrekten Vorschlägen die Kandidierendenliste.
Werden dem Wahlorganisationsteam in der DFG-Geschäftsstelle bis zum Redaktionsschluss der Kandidierendenliste an einem noch festzulegenden Datum im September 2027 Gründe bekannt, die einer Kandidatur entgegenstehen (z. B. Zurückziehung der Kandidatur, Todesfälle), werden diese Personen von der Liste entfernt. Auch Änderungen der veröffentlichten Daten der Kandidierenden können berücksichtigt werden, wenn sie dem Wahlorganisationsteam (fachkollegienwahlen@dfg.d(externer Link)) bis zu diesem Termin vorliegen. Endgültig verbindlich ist erst die während der Wahl über das Wahlsystem verfügbare Liste der Kandidierenden.