Logo für die Fachkollegienwahl 2027

Ablauf der Fachkollegienwahl

Frühjahr 2024 – Frühjahr 2025 Überarbeitung der Wahlordnung

Die Wahlordnung ist die vom Senat beschlossene Rechtsgrundlage für die Wahl der Fachkollegien. Änderungen der Wahlordnung können nur vom Senat der DFG vorgenommen werden. Die Wahlordnung für die Fachkollegienwahl 2027 wurde im Frühjahr 2025 durch den Senat beschlossen. Mit ihrer Veröffentlichung auf diesem Wahlportal trat sie in Kraft.

Herbst 2024 – Frühjahr 2026 Festlegung der Fächerstruktur

Der Senat der DFG überprüft vor jeder Wahl den Zuschnitt der Fachkollegien und ihrer Fächer(Download). Anregungen aus den Wissenschaftscommunitys fließen hier ein. Er nimmt Änderungen und Ergänzungen vor, um die Angemessenheit und Aktualität des Zuschnitts zu gewährleisten.

Frühjahr 2026 – Sommer 2026 Verleihung Vorschlagsrecht

Den 99 Mitgliedern der DFG(interner Link) und dem Stifterverband für die Deutsche Wissenschaft steht das Recht zu, für jede Fachkollegienwahl fachungebunden Kandidierende vorzuschlagen. Wissenschaftlichen Fachgesellschaften und Fakultätentagen verleiht der Senat auf Antrag für jede Fachkollegienwahl erneut das Recht, fachgebunden Kandidierende vorzuschlagen.

Sommer 2026 – Sommer 2027 Erstellung der Kandidierendenliste

Der Senat verabschiedet die Kandidierendenliste entsprechend dem nach der Wahlordnung festgelegten Verfahren und bestätigt damit die ordnungsgemäße Durchführung dieses Verfahrens. Der Senat hat keine Möglichkeit, für eine Kandidatur vorgeschlagene Personen von der Liste zu nehmen. Er kann lediglich in eng gesteckten Grenzen der Wahlordnung die vorgeschlagene Fachzuordnung einer Person ändern und ergänzt in bestimmten, in der Wahlordnung vorgesehenen Fällen weitere Personen.

Frühjahr 2027 – Herbst 2027 Verleihung des Einzelwahlrechts

Wissenschaftler*innen, die nicht an einer Wahlstelle wissenschaftlich forschen, sind wegen fehlender Anbindung an eine Wahlstelle zunächst nicht wahlberechtigt. Diesen kann die DFG bei Vorliegen der entsprechenden Voraussetzungen auf Vorschlag das aktive Wahlrecht ad personam verleihen. Für diese Einzelwählenden richtet die DFG eine Wahlstelle ein und stellt ihnen rechtzeitig vor der Wahl die Wahlunterlagen zur Verfügung.

Herbst 2027 Durchführung der Wahl

Im Herbst 2027 wird die Fachkollegienwahl stattfinden.