Gremien
Organisation der Deutschen Forschungsgemeinschaft
Die Deutsche Forschungsgemeinschaft ist der Rechtsform nach ein Verein des bürgerlichen Rechts. Als solcher ist die DFG nur durch ihre Organe handlungsfähig – dies sind per Gesetz Vorstand und Mitgliederversammlung. Um ihrem Satzungsauftrag nachkommen und den sich wandelnden Anforderungen gerecht werden zu können, hat die DFG im Laufe ihrer Geschichte weitere Gremien etabliert.
Zur Geschäftsordnun(Download) zur Beschlussfassung in den Gremien der DFG.
Weitere Informationen und Ansprechpersonen
Die Selbstverwaltung der Wissenschaft unterstützen neben den Organen der DFG weitere Gremien, die auf vielfältige Weise zur Arbeit der DFG beitragen und sie ergänzen.
- Ombudsman für die Wissenschaf(interner Link)
- Der Gemeinsame Ausschuss zum Umgang mit Sicherheitsrelevanter Forschung von DFG und Leopoldin(externer Link)
Zusätzlich unterhält die DFG Netzwerke zu Kontaktpersonen an Hochschulen.