Tastatur, die das Wort "Barrierefreiheit" auf einer Taste zeigt

Erklärung zur Barrierefreiheit

Die Deutsche Forschungsgemeinschaft e.V. ist bemüht, diese Website und ihre mobilen Anwendungen im Einklang mit den Bestimmungen des Behindertengleichstellungsgesetzes des Bundes (BGG) sowie der Barrierefreien-Informationstechnik-Verordnung (BITV 2.0) zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/2102 barrierefrei zugänglich zu machen.

Diese Erklärung gilt für www.dfg.de

Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen

Die Anforderungen der Barrierefreiheit ergeben sich aus §§ 3 Absätze 1 bis 4 und 4 der BITV 2.0, die auf der Grundlage von § 12d BGG erlassen wurde. Diese Website wurde am 29. Februar 2024 einer vereinfachten BITV-Prüfung unterzogen und hat die Vorgaben der BITV zum Teil nicht erfüllt. Die DFG arbeitet kontinuierlich an der Verbesserung der Barrierefreiheit ihrer Website.

Nicht barrierefreie Inhalte: WCAG-Level A

Die nachstehend aufgeführten Inhalte mit WCAG-Level A sind nicht barrierefrei. Die DFG bearbeitet diese mit hoher Priorität.

Textalternativen

  • Alternativtexte für Nicht-Text-Inhalte: Art der Verlinkungen auf interne oder externe Inhalte sind für Screenreader nicht erkennbar.
  • Alternativtexte für Nicht-Text-Inhalte: Bilder und Grafiken sind teilweise nicht benannt.

Zeitbasierte Medien

  • Alternativen zu Videoinhalten werden nur teilweise bereitgestellt.

Anpassbarkeit

  • Struktur: Header- und Überschriftenstrukturen sind nicht überall korrekt.
  • Struktur: Listen: Es existieren Listen mit nur einem Eintrag, der ein Link ist.
  • Informationen: Schaltflächen sind im Hochkontrastmodus nicht ausreichend zu erkennen.

Navigierbarkeit

  • Seiten haben mehrere unbeschriftete Regionen.
  • Es werden keine Skip-Links bereitgestellt.
  • Fokusreihenfolge: Der Hauptfokus springt nicht auf das Cookie-Banner.
  • Fokusreihenfolge: Der Button zum Zurückspringen zum Anfang der Seite ist am Seitenende und bleibt nur kurz sichtbar.

Verständlichkeit

  • Im Newsletterformular wird nach Absenden eines fehlerhaften Formulars kein screenreadertauglicher Hinweis ausgegeben.

Robustheit

  • Im Dialogfenster der Suche werden Vorschläge – nach der Eingabe von drei Zeichen – nicht screenreadertauglich ausgegeben.
  • Das Suchfeld der Suchseite ist nicht beschriftet.
  • Der „Schließen“-Button der Videoseite ist nicht beschriftet.

Nicht barrierefreie Inhalte: WCAG-Level AA

Folgende Inhalte sind mit WCAG-Level AA nicht barierrefrei:

Zeitbasierte Medien 

  • Audiodeskriptionen zu Videoinhalten werden nur teilweise bereitgestellt.

Anpassbarkeit

  • Formularfelder der Newsletter-Anmeldung sind nicht mit dem autocomplete-Attribut gekennzeichnet.

Unterscheidbarkeit

  • Der Kontrast im Footer ist nicht ausreichend.
  • Bei großer Vergrößerung kann die Anmeldemaske des Newsletters nicht bedient werden.
  • Bei großer Vergrößerung muss die Breadcrumb horizontal gescrollt werden.
  • In der Paginierung des Sliders auf der Homepage sind die aktiven Striche schlecht erkennbar.

Navigierbarkeit

  • Die Elemente des Sliders auf der Homepage sowie der Gruppenname sind nicht aussagekräftig beschrieben.
  • Der Tastaturfokus für die Suche ist auf dem Lupen-Icon nicht sichtbar.
  • Videos und die dazugehörigen Play-Buttons erhalten beide den Fokus, führen jedoch auf die gleiche Aktion.

Lesbarkeit

  • Abweichende Sprache in einzelnen Abschnitten ist (z.B. in der Suche) nicht ausgezeichnet.

PDF

  • Der PAC3 Test ergibt keine PDF-UA-Konformität.

Erstellung dieser Erklärung zur Barrierefreiheit

Diese Erklärung wurde am 21. Juni 2024 erstellt.

Feedback und Kontaktangaben

Wir freuen uns über Ihr Feedback und versuchen, Barrieren auf www.dfg.de fortlaufend abzubauen. Melden Sie gern Seiten unseres Auftritts, an denen Ihnen Schwächen aufgefallen sind. Mails an  und Anrufe unter +49 (228) 885-2686 bearbeiten wir umgehend. Sie erhalten zunächst eine Eingangsbestätigung. Dann melden wir uns baldmöglichst bei Ihnen. 

Schlichtungsverfahren

Wenn Sie einen Verstoß melden, bemühen wir uns um eine zufriedenstellende Rückmeldung innerhalb einer angemessenen Frist. Sollte Ihnen unsere Antwort nicht ausreichen, haben Sie das Recht, eine Schlichtungsstelle nach § 16 BGG einzuschalten. Diese wird dann gemeinsam mit Ihnen und uns versuchen, die Umstände der fehlenden Barrierefreiheit zu ermitteln, sodass wir diese zur Zufriedenheit aller beheben können.

Das Schlichtungsverfahren ist kostenlos. Sie brauchen auch keinen Rechtsbeistand.

Auf den Internetseiten der Schlichtungsstellen finden Sie alle Informationen zum Schlichtungsverfahren. Dort können Sie nachlesen, wie ein Schlichtungsverfahren abläuft und wie Sie den Antrag auf Schlichtung stellen. Sie können den Antrag auch in Leichter Sprache oder in Deutscher Gebärdensprache stellen.

Sie erreichen die Schlichtungsstelle:

Schlichtungsstelle nach dem Behindertengleichstellungsgesetz bei dem Beauftragten der Bundesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen