Festlegung der Fächerstruktur
Der Senat der DFG wird im Frühjahr 2026 die Fächerstruktur für die Fachkollegienwahl 2027 und die nächste Amtsperiode der Fachkollegien 2028–2032 verabschieden. Er überprüft den Zuschnitt der Fachkollegien und ihrer Fächer und nimmt bei Bedarf Änderungen oder Ergänzungen vor, um die Angemessenheit und Aktualität des Zuschnitts zu gewährleisten.
Das Verfahren zur Festlegung der Fächerstruktur begann im Herbst 2024. Hierzu sammelte die DFG zunächst Anregungen aus den Wissenschaftscommunitys und konsultierte alle an der vorangegangenen Fachkollegienwahl beteiligten wissenschaftlichen Fachgesellschaften und Fakultätentage. Darüber hinaus rief sie über eine „Information für die Wissenschaft“ öffentlich dazu auf, Anregungen zur Anpassung der Fächerstruktur zu geben. Anregungen zur Änderung der Fachkollegien- und Fächerstruktur konnten der DFG bis zum 9. Februar 2025 mitgeteilt werden.
Die Fachkollegien haben die Vorschläge aus der Wissenschaft zunächst diskutiert und in ihre Diskussionen zur Weiterentwicklung der Fächerstruktur einbezogen. Anschließend wurden die Anregungen, ergänzt um die Kommentare der Fachkollegien, dem Senat der DFG zur Diskussion und abschließenden Entscheidung vorgelegt. Dieser wägt mit Blick auf die Erfahrungen der Fachkollegien und die Fortentwicklungen einzelner Fächer ab, ob eine Aktualisierung oder Justierung der Fächerkonturen erforderlich ist und mit wie vielen Vertreter*innen ein Fach repräsentiert sein sollte, wobei es immer mindestens zwei Personen sein müssen. Gemäß der Satzung der DFG trägt der Senat dafür Sorge, dass die Wissenschaft in allen ihren Formen und Disziplinen durch die Fachkollegien erfasst ist und in den Fachkollegien sowohl den wissenschaftlichen Interessen der Fächer als auch den fachübergreifenden Bezügen gebührend Rechnung getragen wird. In sachgerechter Gewichtung folgender Aspekte ist für den Senat maßgebend,
- dass die fachlichen Zuschnitte der Fachkollegien und Fächer unter Vermeidung einer zu großen Ausdifferenzierung eine übergreifende und integrative Bewertung ermöglichen,
- dass die fachlichen Zuschnitte der Fachkollegien und Fächer einer möglichst konsistenten Systematik folgen, um auch Lücken und Überlappungen zu vermeiden, sowie
- dass das bisherige und erwartete Antragsaufkommen als grundsätzliche Indikatoren für die Einrichtung, den Bestand und die Größe eines Faches herangezogen werden.
In diesem Sinne ist für alle Anregungen zu bedenken, dass zentrale Aufgabe der Fachkollegien nicht die Spezialbegutachtung, sondern die Bewertung dieser Spezialbegutachtung ist, also deren übergeordnete fachliche Qualitätssicherung. Wenn kleine Fächer in der Fachsystematik häufig nicht durch ein eigenes Fach repräsentiert werden können, bedeutet das wegen des bewusst übergreifenden und integrativen Ansatzes der Fachkollegien nicht, dass es nicht durch die Fachsystematik erfasst ist. Die von den Fachkollegien zu bewertende Spezialbegutachtung der Anträge ist zudem stets gewährleistet. Sie liegt in den Händen von Expert*innen, die für den jeweiligen Förderantrag fachlich besonders ausgewiesen sind und von der Geschäftsstelle aufgrund dieser für den konkreten Antrag vorliegenden Spezialexpertise ausgesucht wurden. Mitglieder von Fachkollegien werden für die Spezialbegutachtung grundsätzlich nicht konsultiert.
Nachdem der Senat im Frühjahr 2026 in zweiter Lesung final über die neue Fachkollegien- und Fächerstruktur für die Fachkollegienwahl 2027 (Amtsperiode 2028–2032) entschieden hat, werden die Ergebnisse auf diesem Wahlportal veröffentlicht.