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Informationen zum Vorschlagen von Kandidierenden

Die Wahl lebt von der Teilnahme der Wissenschaft. Die Vorschläge von Kandidierenden durch die vorschlagsberechtigten Institutionen sind dabei zentral.

Das Recht, Personen für eine Kandidatur vorzuschlagen, steht den 97 Mitgliedern der DFG und dem Stifterverband für die Deutsche Wissenschaft für jede Fachkollegienwahl fachungebunden zu. Fachgebundene Vorschlagsrechte verleiht der Senat wissenschaftlichen Fachgesellschaften und Fakultätentagen grundsätzlich auf deren Antrag für jede Fachkollegienwahl separat. Dafür sind die in § 6 Nr. 2 WahlO genannten Anhaltspunkte maßbeglich und die Anträge müssen auch anhand dessen begründet werden. Entbehrlich ist ein Antrag in den in § 6 Nr. 3 WahlO genannten Fällen. 

Die vorschlagsberechtigten Institutionen können bis zum 31. Oktober 2026 (Ausschlussfrist) Kandidierendenvorschläge bei der DFG einreichen. Nähere Informationen zum Vorschlagsprozess folgen bis spätestens Juli 2026.

Kandidierendenvorschläge sind insbesondere unter Beachtung folgender Anhaltspunkte einzureichen:

  • wissenschaftliche und persönliche Qualifikation der vorgeschlagenen Personen möglichst für das jeweilige Fach insgesamt sowie mit fundiertem Überblick über angrenzende Disziplinen,
  • Ausgewogenheit unter fachlichen Aspekten,
  • angemessene Berücksichtigung der Gleichstellung von Frauen und Männern sowie der Diversität,
  • angemessene Berücksichtigung von Wissenschaftler*innen verschiedener Karrierestufen.

Fachgebunden vorschlagsberechtigte Institutionen dürfen maximal die doppelte Anzahl an Personen in einem Fach für eine Kandidatur vorschlagen, wie in diesem Fach zu wählen sind. Fachungebunden vorschlagsberechtigte Institutionen dürfen maximal die gleiche Anzahl an Personen in einem Fach für eine Kandidatur vorschlagen, wie in diesem Fach zu wählen sind.

Wichtige Termine für vorschlagsberechtigte Institutionen

Termin Beschreibung
25. März 2026Entscheidung des Senats der DFG über die Struktur der Fachkollegien und Fächer für die Fachkollegienwahl 2027 und Veröffentlichung der Entscheidung auf diesem Wahlportal
30. April 2026Ende der Frist für wissenschaftliche Fachgesellschaften und Fakultätentage das Recht zu beantragen, Personen für eine Kandidatur vorschlagen zu dürfen
29. Juni 2026Entscheidung des Senats der DFG über die Verleihung des Rechts an wissenschaftliche Fachgesellschaften und Fakultätentage, Personen für eine Kandidatur vorschlagen zu dürfen
Juli 2026Versand der Aufforderungsschreiben der DFG an alle Vorschlagsberechtigten, Vorschläge für Kandidierende einzureichen
31. Oktober 2026Ende der (Ausschluss-)Frist zur Einreichung der Kandidierendenvorschläge durch vorschlagsberechtigte Institutionen bei der DFG
17. / 18. März 2027Erste Lesung der Vorschläge für die Kandidierendenliste durch den Senat der DFG
28 Juni 2027Zweite Lesung und Verabschiedung der Kandidierendenliste durch den Senat der DFG

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