In nahezu allen Wissenschaftsgebieten können Forschungsergebnisse, die große Chancen eröffnen, auch missbraucht werden. Zu dieser mit dem Stichwort „Dual-Use“ gekennzeichneten Problematik hat die DFG gemeinsam mit der Leopoldina im Juni 2014 Empfehlungen veröffentlicht (Überarbeitung November 2022) und mit einem „Gemeinsamen Ausschuss“ ein Beratungsgremium geschaffen.
Mit den gemeinsamen Empfehlungen „Wissenschaftsfreiheit und Wissenschaftsverantwortung“ aus dem Juni 2014 reagierten die Forschungsorganisationen darauf, dass die Wissenschaft ethische Prinzipien sowie Mechanismen zum verantwortungsvollen Umgang mit Forschungsfreiheit und Forschungsrisiken auch selbst entwickeln muss. Die Empfehlungen behandeln das Spannungsfeld zwischen der Wissenschaftsfreiheit, wie sie durch Artikel 5 des Grundgesetzes geschützt wird, und der Gefahr, dass Forschungsergebnisse zu schädlichen Zwecken missbraucht werden können. Konkret richten sich die Empfehlungen in ihrem ersten Teil zunächst an die einzelnen Wissenschaftler*innen, die sich der Gefahr des Missbrauchs ihrer Forschung bewusst sein müssen. In kritischen Fällen obliege jedem Einzelnen die Entscheidung über das Verantwortbare – in Abwägung der Chancen der Forschung gegenüber deren Risiken für Menschenwürde, Leben und weitere wichtige verfassungsrechtlich geschützte Güter.
Der zweite Teil wendet sich an Forschungsinstitutionen, die die Rahmenbedingungen für ethisch verantwortbare Forschung schaffen müssen. Dazu gehört die Sensibilisierung für mögliche Risiken ebenso wie die Vermittlung der notwendigen Kenntnisse über die rechtlichen Grenzen der Forschung. Die Institutionen sollen über die gesetzlichen Regelungen hinaus Ethikregeln für den Umgang mit sicherheitsrelevanter Forschung entwickeln.
Nach der Publikation der Empfehlungen regten Leopoldina und DFG den Diskurs in der Wissenschaft mit einem Symposium gemeinsam mit dem Deutschen Ethikrat im November 2014 weiter an. Die zentrale Frage dabei war: „Rechtfertigen die Erfolgschancen die Risiken?“ Ziel der Veranstaltung war es, das Problembewusstsein für einen möglichen Missbrauch von Forschungsergebnissen stärken.
Schließlich nahm im März 2015 der zunächst für drei Jahre eingesetzte „Gemeinsame Ausschuss zum Umgang mit sicherheitsrelevanter Forschung“ die Arbeit auf. Er soll die wirksame und nachhaltige Umsetzung der im Juni 2014 2014 (Überarbeitung November 2022) von DFG und Leopoldina erarbeiteten Empfehlungen zu „Wissenschaftsfreiheit und Wissenschaftsverantwortung“ unterstützen.
Die DFG hat Leitlinien für die internationale Zusammenarbeit herausgegeben anhand derer Antragsteller*innen eine Risikoabwägung für ihr Forschungsprojekt vornehmen können. Mit dieser können etwaige Abhängigkeiten früh und vorausschauend identifiziert werden und die gemeinsam erarbeiteten Forschungsergebnisse geschützt werden.
Im März 2018 hat die DFG den Umgang mit sicherheitsrelevanten Aspekten von Forschungsvorhaben in ihren Leitfaden für die Antragstellung aufgenommen. So sollen Antragsteller*innen ihre Projekte auf mögliche erhebliche Risiken prüfen und gegebenenfalls im Antrag Stellung dazu nehmen. Falls es an der jeweiligen Hochschule eine Kommission für Ethik sicherheitsrelevanter Forschung (KEF) gibt, ist diese zu beteiligen.
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E-Mail: | Ingrid.Ohlert@dfg.de |
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