Vertrauensdozent*innen
Alle Hochschulen, die Mitglieder der Deutschen Forschungsgemeinschaft sind, bestimmen aus ihrem Kreis eine*n Hochschullehrer*in als Vertrauensdozent*in der DFG.
Vertrauensdozent*innen nehmen an der jeweiligen Mitgliedseinrichtung die Funktion einer Ansprechperson für Antragsteller*innen aller Wissenschaftsbereiche bei der DFG wahr. Sie sind dabei Bindeglied zwischen Antragsteller*innen der Einrichtungen und der DFG.
Die Tätigkeiten haben je nach Gegebenheiten an der jeweiligen Mitgliedseinrichtung sicherlich unterschiedliche Schwerpunkte. Vertrauensdozent*innen
- informieren Wissenschaftler*innen ihrer Einrichtung über die verschiedenen Fördermöglichkeiten der DFG,
- beraten Wissenschaftler*innen ihrer Einrichtung bei der Antragstellung, insbesondere Forschende in frühen Karrierephasen,
- unterstützen bei Unsicherheiten und in Zweifelsfragen, die sich im Rahmen der Antragstellung oder in allen Phasen des Verfahrens ergeben können und
- wirken vermittelnd zwischen Antragsteller*innen und der DFG.
Die Mitgliedseinrichtungen sind frei, die Bestimmung der Person nach einem für sie geeigneten Procedere durchzuführen. Bei einer Ernennung bzw. einem Wechsel der Vertrauensdozent*in bitten wir, die Geschäftsstelle unter der unten angegebenen Adresse formlos und unter Kenntnisnahme der Hochschulleitung (z.B. Vizepräsident*in Forschung) zu informieren.
Kontakt
| E-Mail: | silke.mueller@dfg.de |
| Telefon: | +49 (228) 885-2062 |