Behinderungsbedingte Bedarfe bei wissenschaftlicher Tätigkeit in Deutschland
Eine wissenschaftliche Tätigkeit kann entweder innerhalb eines Beschäftigungsverhältnisses (beispielsweise Arbeitsvertrag oder Berufung) oder ohne Beschäftigungsverhältnis (beispielsweise mit Stipendium) ausgeübt werden.
Für Ansprüche auf Unterstützung nach dem deutschen Sozialrecht ist dieser Unterschied sehr relevant, da viele soziale Leistungen für Menschen mit Behinderung im Beruf an das Bestehen eines Beschäftigungsverhältnisses geknüpft sind.
Es gibt arbeitsplatzbezogene Maßnahmen, die nur der Arbeitgeber beantragen kann und es gibt arbeitsplatzbezogene Maßnahmen, die nur der Beschäftigte beantragen kann.
In einem BESCHÄFTIGUNGSVERHÄLTNIS (beispielsweise: Arbeitsvertrag oder Berufung) ist der Arbeitgeber für die übliche Grundausstattung eines Arbeitsplatzes verantwortlich. Bei behinderungsbedingten Sonderbedarfen kann der Arbeitgeber zusätzliche Mittel beim zuständigen Inklusionsamt/Integrationsamt beantragen. Hierzu zählt beispielsweise die Finanzierung oder Bezuschussung von behinderungsbedingt erforderlichen Umbaumaßnahmen und Arbeitsplatzausstattung im Arbeitsleben.
Einen Überblick und Einstieg hierzu finden Sie unter:
(externer Link) (Info speziell für Arbeitgeber*innen)
Beschäftigte mit anerkannter Schwerbehinderung oder Gleichstellung haben auch die Möglichkeit, selber bestimmte Maßnahmen zu ihrer Unterstützung im Arbeitsleben bei der Bundesagentur für Arbeit oder dem zuständigen Inklusionsamt zu beantragen. Einen Überblick und Einstieg hierzu finden Sie unter: