Behinderungsbedingte Bedarfe bei der Mobilität
Wissenschaftliche Reisen, Konferenzen und Auslandsaufenthalte
Für eine Karriere in der Wissenschaft sind internationale Erfahrung, Vernetzung und Mobilität typischerweise wichtig für den Aufbau einer wissenschaftlichen Karriere. Häufige Herausforderungen beim Verlassen der gewohnten Umgebung sind die Verfügbarkeit der notwendigen ärztlichen und therapeutischen Betreuung, die Kostenübernahme für Behandlungsmaßnahmen jenseits des Geltungsbereichs der eigenen Krankenversicherung, die Verfügbarkeit von familiärer oder professioneller Unterstützung, von Pflegeleistungen, von Einkaufs- und Haushaltshilfe - und vieles mehr. Weiterhin treten in unbekannten Umgebungen und auf Reisen oft Probleme mit Barrierefreiheit auf, da diese nicht immer zuverlässig tatsächlich vorhanden ist. Auch unvorhersehbare Reiseereignisse wie Streiks, Unwetterkatastrophen, Verspätungen, Ausfälle von Transportmitteln, Straßen- oder Streckensperrungen sind für Menschen mit Behinderung typischerweise deutlich kritischer in ihren Auswirkungen.
1. Wechsel in das Deutsche Wissenschaftssystem aus dem Ausland
Für Ansprüche auf Unterstützung durch das deutsche Sozialsystem ist es für Forschende mit Behinderung am günstigsten, dass möglichst in Deutschland ein Beschäftigungsverhältnis vorliegt und bereits eine Schwerbehinderung anerkannt ist.
Wenn bereits eine Schwerbehinderung im Herkunftsland staatlich anerkannt wurde ist zu prüfen, ob diese Anerkennung in Deutschland gültig ist. Dies bitte mit der zuständigen Stelle für die Anerkennung von Schwerbehinderungen für Ihren Wohnsitz in Deutschland möglichst frühzeitig klären.
Falls noch keine Anerkennung einer Schwerbehinderung vorliegt bitte den Schwerbehindertenstatus in Deutschland so früh wie möglich beantragen, die Verfahrensdauer ist oft lang (Monate bis Jahre).
Viele Unterstützungsansprüche für Forschende mit anerkannter Schwerbehinderung sind im deutschen Sozialrecht nicht daran geknüpft, dass eine deutsche Staatsangehörigkeit vorliegt.
Forschende mit anerkannter Schwerbehinderung, die für ein Beschäftigungsverhältnis an einer wissenschaftlichen Einrichtung nach Deutschland kommen haben in Bezug auf behinderungsbedingte Hilfsbedarfe in der wissenschaftlichen Tätigkeit oft dieselben Ansprüche wie Forschende aus Deutschland. Es kommt hier aber immer auf die konkreten Umstände des Einzelfalls (beispielsweise Dauer des Aufenthalts, Aufenthaltstitel, Arbeitsvertrag, Wohnsitz) an. Lassen Sie sich dazu bitte immer individuell von der jeweils für Sie zuständigen Stelle (s. Links unten) beraten.
2. Mobilität bei Tätigkeit im Deutschen Wissenschaftssystem
2.1. Wissenschaftliche Inlandsreisen (Dienstreisen)
Für Reisen innerhalb von Deutschland gelten die jeweils an der wissenschaftlichen Einrichtung anzuwendenden Reisekostenregelungen. Dies können die Reisekostenregelungen der verschiedenen Bundesländer oder das Bundesreisekostenrecht sein. Hier sind je nach anzuwendendem Recht oft Sonderregelungen für die Reisen von Beschäftigten mit anerkannten Schwerbehinderungen oder diesen gleichgestellten Beschäftigten enthalten. Bitte sprechen Sie hierzu die für Sie intern zuständige Reisekostenstelle an und lassen Sie sich beraten.
Es ist immer sinnvoll, beim jeweiligen Anbieter nach Vergünstigungen bei Reisen von Menschen mit anerkannter Schwerbehinderung zu fragen (manchmal gibt es welche, manchmal nicht). Manche Anbieter für Reisen (aber nicht alle) bieten auch die kostenfreie oder billigere Mitnahme einer Begleitperson an, im Regelfall muss für die Inanspruchnahme dieser Vergünstigung das Merkzeichen „B“ im Schwerbehindertenausweis eingetragen sein.
Weiterhin ist es für die Organisation von Reisen wichtig, behinderungsbedingte Sonderbedarfe (beispielsweise Mobilitätsservice der Deutschen Bahn, Leistungen für Menschen mit Behinderungen an Flughäfen oder in Flugzeugen, Sonderbedarfe bei Hotelzimmern) möglichst direkt bei Buchung von Reiseleistungen anzumelden oder rechtzeitig nachzumelden. Die Mindestfristen für die Anmeldung von Mobilitätsservicebedarfen variieren je nach Anbieter, bitte immer die jeweils konkret anzuwendenden Regelungen des Anbieters beachten.
2.2. Wissenschaftliche Auslandsreisen
Bitte beachten Sie hierzu die nachfolgenden Ausführungen unter Ziff. 3, ggfs. sind je nach Dauer der Reise nicht alle Punkte relevant.
2.3. Wissenschaftliche Konferenzen
Bitte beachten Sie hierzu die nachfolgenden Ausführungen unter Ziff. 3, ggfs. sind je nach Dauer der Reise nicht alle Punkte relevant.
3. Wissenschaftliche Auslandsaufenthalte und Wechsel in ein ausländisches Wissenschaftssystem
Bei Aufgabe des Wohnsitzes in Deutschland für einen längeren Forschungsaufenthalt im Ausland oder Auswanderung ins Ausland kann der Anspruch auf Leistungen des deutschen Sozialsystems (inklusive gesetzliche Krankenversicherung) vollständig entfallen. Für den Wegfall sind die konkreten Pläne, die Dauer des Aufenthaltes im Ausland und die Aufgabe des Wohnsitzes im Inland wichtige Kriterien. Bei der Planung von Auslandsaufenthalten ist es daher zentral, alle behinderungsbedingten Ressourcenfragen in Bezug auf die individuellen Pläne frühzeitig mit den jeweiligen Leistungsträgern (beispielsweise Krankenversicherung, Inklusionsamt, Pflegeversicherung, Rentenversicherung) zu klären. Faustregel: Bei Landeswechsel innerhalb der EU ist die Organisation oft einfacher als bei Landeswechsel ins Nicht-EU-Ausland.
Wichtige Punkte zum Thema Schwerbehinderung sind insbesondere:
- Wie lange kann ich im Ausland sein, ohne meine Ansprüche gegen sozialrechtliche Leistungsträger in Deutschland zu verlieren?
- Kann ich für medizinische Behandlungen oder Operationen nach Deutschland zurückkommen und wie könnte dort mein Leistungsanspruch gegenüber meiner Krankenversicherung bestehen bleiben?
- Wer trägt meine Behandlungskosten, Hilfsmittelkosten und Medikamentenkosten im Ausland?
- Kann ich in Deutschland eine Auslandsreisekrankenversicherung abschließen? Für welchen Zeitraum wäre das möglich? Muss ich einen Risikozuschlag bezahlen? Es ist insbesondere wichtig, bei Auslandsreisekrankenversicherungen die Versicherungsbedingungen gründlich daraufhin durchzusehen, ob und wie eine bereits bei Ausreise aus Deutschland vorhandene körperliche oder psychische Erkrankung versichert ist oder ob dazu ein Leistungsanspruch explizit ausgeschlossen ist.
- Wer bezahlt meine behinderungsbedingten Zusatzbedarfe im Ausland?
- Gibt es am Zielort die für mich notwendige medizinische Infrastruktur?
- Gibt es am Zielort für mich notwendige behinderungsbedingte Unterstützung und Infrastruktur (beispielsweise barrierefreie Verkehrsmittel, barrierefreien Wohnraum, Pflegedienste, Assistenzpersonal)?
- Wie und zu welchem Zeitpunkt muss ich ggfs. meine Rückkehr nach Deutschland vorbereiten, um dort wieder möglichst nahtlos meine behinderungsbedingten Bedarfe zu bekommen?
- Was passiert in Bezug auf Rentenansprüche?
- Was passiert in Bezug auf sonstige Ansprüche (beispielsweise Arbeitslosigkeitsversicherung, Pflegeversicherung in Deutschland?)