FAQ: Graduiertenkollegs
- Für Antragsteller*innen und Sprecher*innen von Graduiertenkolleg(externer Link)
- Für Promotionsinteressierte und Promovierend(externer Link)
- Weitere Informatione(externer Link)
Für Antragsteller*innen und Sprecher*innen von Graduiertenkollegs
Die Förderlinie Graduiertenkollegs (GRK)
Die DFG fördert ein Graduiertenkolleg für maximal neun Jahre, die sich in zwei Förderperioden gliedern. Für Graduiertenkollegs, über deren Einrichtungsantrag bis November 2021 entschieden wird, betragen beide Förderperioden viereinhalb Jahre. Für Graduiertenkollegs, über deren Einrichtungsantrag im Mai 2022 oder später entschieden wird, beträgt die erste Förderperiode fünf Jahre, die zweite Förderperiode vier Jahre.
In Graduiertenkollegs, über deren Einrichtungsantrag bis November 2021 entschieden wird, beträgt die individuelle Förderdauer einer bzw. eines Promovierenden in der Regel 36 Monate. Darüber hinaus können in diesen Graduiertenkollegs Promovierende, die im Dezember 2020 in einem DFG-finanzierten Vertragsverhältnis standen und weniger als 36 Monate finanziert waren oder später eine Promotionsstelle im Graduiertenkolleg angetreten haben, aus Mitteln des Kollegs bis zu 48 Monate finanziert werden. Die Entscheidung über mögliche Verlängerungen der Finanzierung aus verfügbaren Mitteln des Kollegs über die Regelförderdauer von 36 Monaten hinaus trifft das jeweilige Graduiertenkolleg.
In Graduiertenkollegs, über deren Einrichtungsantrag im Mai 2022 oder später entschieden wird, kann die individuelle Förderdauer einer bzw. eines Promovierenden bis zu 48 Monate betragen. Dies ist abhängig vom jeweiligen Qualifizierungskonzept des einzelnen Graduiertenkollegs.
Darüber hinaus gilt in allen Graduiertenkollegs, dass die individuelle Höchstfinanzierungsdauer von 48 Monaten nicht überschritten werden darf.
Sollte die Begutachtung des Fortsetzungsantrags nicht zu einer Verlängerungsentscheidung führen, kann das Graduiertenkolleg für die zu diesem Zeitpunkt noch promovierenden Doktorandinnen und Doktoranden eine Auslauffinanzierung beantragen.
In Graduiertenkollegs, über deren Einrichtungsantrag bis November 2021 entschieden wird, kann eine Auslauffinanzierung für maximal 18 Monate beantragt werden, jedoch nur bis zur Erreichung der individuellen Regelförderdauer von 36 Monaten.
In Graduiertenkollegs, über deren Einrichtungsantrag im Mai 2022 oder später entschieden wird, kann eine Auslauffinanzierung für maximal 12 Monate beantragt werden, jedoch nur bis zur Erreichung der individuellen Maximalförderdauer von 48 Monaten.
Graduiertenschulen wurden von 2006 bis 2019 im Rahmen einer Förderlinie der Exzellenzinitiative des Bundes und der Länder gefördert. Eine Graduiertenschule soll die Schwerpunktbildung des Standorts durch die entsprechende Förderung von Forscher*innen in frühen Karrierephasen unterstützten und dabei für die Universität und die beteiligten Fächer einen wissenschaftlichen und strukturellen Mehrwert erbringen. Hinsichtlich ihrer Größe und thematischen Breite sind also die entsprechenden Strategien der Universität leitend. Strenge Vorgaben hinsichtlich der Größe, der Struktur – beispielsweise der zu beteiligenden Wissenschaftler*innen, Institute, Promovierenden etc. ‒ gibt es nicht.
Graduiertenkollegs (GRK) werden von der DFG seit 1990 gefördert. Im Vergleich zu Graduiertenschulen verfolgen sie ein fokussiertes Forschungsprogramm und ihr Umfang an Beteiligten ist begrenzt.
In den letzten Jahren haben sich neben Graduiertenschulen, die durch die Exzellenzinitiative gefördert werden, auch weitere Strukturen und Programme zur Graduiertenförderung an den Hochschulen etabliert. Hilfreiche Informationen bei der Beantragung von Graduiertenkollegs bietet das Hinweismerkblatt zur Positionierung von Graduiertenkollegs im Umfeld anderer Promotionsprogramme.
Weitere Informationen finden Sie unter den Hinweisen zur Positionierung von Graduiertenkollegs im Umfeld anderer Promotionsprogramme (DFG-Vordruck 1.30(interner Link)).
Eine Forschungsgruppe ist ein enges Arbeitsbündnis mehrerer herausragender Wissenschaftler*innen, die gemeinsam eine Forschungsaufgabe bearbeiten. Von zentraler Bedeutung sind die Forschungsergebnisse und weniger die – häufig damit einhergehende – Promotion der wissenschaftlichen Mitarbeiter*innen bzw. deren individuelle Qualifikation. Bei Forschungsgruppen wird im Antrag eine detaillierte Beschreibung der einzelnen Teilprojekte analog zu Einzelprojekten gefordert.
Graduiertenkollegs sind durch ein übergreifendes Forschungsprogramm charakterisiert. Dieses muss sich für die Bearbeitung in Promotionsprojekten eignen. Zudem muss deutlich werden, welchen Mehrwert die Doktorand*innen davon haben, Mitglied in dem Kolleg zu sein. Neben der Qualität der Forschung stehen daher ebenso das Qualifizierungs- und das Betreuungskonzept zur Förderung der im Kolleg arbeitenden Promovierenden im Vordergrund.
Bitte lassen Sie sich beraten, welches Förderprogramm für Ihre Forschungsidee am besten geeignet ist.
Die Programmvariante Internationale Graduiertenkollegs (IGK)
Alle von der DFG geförderten Graduiertenkollegs bieten den Promovierenden eine Einführung in die internationale Scientific Community und ein international geprägtes Umfeld. Von einem Graduiertenkolleg (GRK) wird erwartet, dass es enge Kontakte ins Ausland pflegt, Gastwissenschaftler*innen aus dem Ausland einlädt, Promovierende international rekrutiert und ihnen Auslandsaufenthalte und Besuche von internationalen Konferenzen ermöglicht.
Internationale Graduiertenkolleg(interner Link) (IGK) sind eine Programmvariante der Graduiertenkollegs. Zusätzlich zu den genannten Aspekten der Internationalisierung in GRK zeichnen sie sich durch eine formalisierte Kooperation mit in der Regel einer Partnereinrichtung im Ausland aus, mit der sie ihr Forschungsprogramm und ihr Betreuungskonzept gemeinsam umsetzt. Alle Doktorandinnen und Doktoranden absolvieren einen oder mehrere Forschungsaufenthalte an der jeweiligen Partnereinrichtung (in der Regel zwischen sechs und zwölf Monate insgesamt) und werden auch von einer Hochschullehrer*in an der Partnerinstitution mit betreut. Analog forschen auch die Promovierenden der Partnerseite für längere Zeit auf der deutschen Seite des IGK. Detaillierte Informationen bieten die Hinweise zur Abgrenzung von Internationalen Graduiertenkollegs gegenüber Graduiertenkollegs (DFG-Vordruck 1.31(interner Link)).
Ein IGK funktioniert erfahrungsgemäß dann am besten, wenn die Beiträge der Partner möglichst gleichgewichtig und komplementär sind. Sie sollten ein IGK daher nur beantragen, wenn die Kooperation gleichberechtigt ist und das Interesse Ihrer internationalen Partner an der Zusammenarbeit und dem Austausch genauso groß ist wie Ihres. Es besteht auch die Möglichkeit, anstatt eines IGK ein GRK mit starker internationaler Ausrichtung zu beantragen und für die zweite Förderphase eine Überleitung in ein IGK vorzusehen, auf die in der ersten Phase hingearbeitet werden kann.
Bitte wenden Sie sich für eine Beratung an die zuständige Ansprechpersonen in der DFG-Geschäftsstell(interner Link).
Eine wesentliche Voraussetzung für die Beantragung eines IGK ist in der Regel, dass Sie bereits mit Ihren internationalen Kolleg*innen in einem gewissen Rahmen erfolgreich zusammengearbeitet haben. Von Beginn an sollten Sie und Ihre Partner auch der Frage der Komplementärfinanzierung besonderes Augenmerk schenken (siehe Gegenfinanzierung).
Sie können bei der DFG Mittel für einen Vorbereitungsworkshop für IGK beantragen. Beachten Sie dazu bitte den Leitfaden für die Antragstellung der Vorbereitungstreffen für Internationale Graduiertenkollegs (DFG-Vordruck 1.30(interner Link)). Bei Fragen wenden Sie sich bitte an die für Ihr Bundesland zuständige Ansprechperson in der DFG-Geschäftsstell(interner Link).
Um erfolgreich zu sein, brauchen IGK etwa gleich starke Gruppen auf beiden Seiten sowie komplementäre Interessen und Expertisen. Ebenso wichtig ist, dass die Partner über die nötigen Mittel verfügen, damit die Kooperation und vor allem der Austausch der Promovierenden gut funktionieren. Die Einwerbung der Gegenfinanzierung ist Aufgabe Ihrer Partner. Aus welchen Quellen die „matching funds“ kommen, ist dabei unerheblich.
Mit einer Reihe von ausländischen Partnereinrichtungen hat die DFG Vereinbarungen zur Beantragung und bilateralen Förderung von IGK getroffen. Aber auch mit Ländern, für die keine derartigen Abkommen existieren, lassen sich in der Regel passende Lösungen finden. Bitte nehmen Sie frühzeitig mit der für das jeweilige Land zuständigen Ansprechpersonen in der DFG-Geschäftsstell(interner Link) Kontakt auf.
Die Beantragungs- und Begutachtungsverfahren sind für IGK und GRK identisch. Bei der Begutachtung liegt besonderes Augenmerk auf der Umsetzung der Zusammenarbeit im Forschungsprogramm und dem gemeinsamen Betreuungs- und Qualifizierungskonzept. Bei IGK findet in einigen Fällen bereits bei der Begutachtung eine Zusammenarbeit mit internationalen Partnerorganisationen der DFG statt. Richten Sie sich bei der Beantragung eines IGK bitte nach dem Merkblatt Graduiertenkollegs und Internationale Graduiertenkollegs (DFG-Vordruck 50.0(interner Link)).
Die Einwerbung der Gegenfinanzierung ist in jedem Falle Aufgabe Ihrer Partner. Diese sollten daher möglichst frühzeitig Kontakt zu einer Förderorganisation in ihrem Heimatland aufnehmen, um die Möglichkeiten und Bedingungen einer Gegenfinanzierung zu eruieren.
Bitte kontaktieren Sie vorher die für das jeweilige Land zuständige Ansprechpersonen in der DFG-Geschäftsstell(interner Link), um sich über das konkrete Vorgehen zu informieren.
Nein, es gibt weder für Fachgebiete noch für Länder Quoten. Alle Anträge auf Einrichtung oder Fortsetzung von GRK und IGK nehmen zu den gleichen Bedingungen am Begutachtungsverfahren teil und stehen miteinander im Wettbewerb.
Die Antragstellung
Anträge für Graduiertenkollegs werden von der Universität oder einer ihr gleichgestellten Hochschule, die als Antragstellerin fungiert, eingereicht. Die designierte Sprecher*in und die Hochschulleitung unterschreiben den Antrag. Ein Antragsexemplar reichen Sie bitte über das zuständige Ministerium Ihres Bundeslands ein, um ihm die Möglichkeit zur Stellungnahme einzuräumen.
Der Entscheidungsprozess bei Graduiertenkollegs verläuft zweistufig.
Im ersten Schritt wird eine Antragsskizze im schriftlichen Verfahren begutachtet. Auf der Basis der Antragsskizze und der Begutachtung berät das zuständige Fachkollegium das Vorhaben in der Regel in regelmäßig stattfindenden Sitzungen und formuliert einen Empfehlungsvorschlag für den Senatsausschuss für die Graduiertenkollegs. Auf der Grundlage der Antragsskizze, den Gutachten und des Empfehlungsvorschlags des Fachkollegiums spricht der Senatsausschuss für die Graduiertenkollegs die abschließende positive oder negative Empfehlung zur Vorlage eines Einrichtungsantrags aus. Diese Empfehlungsentscheidung erfolgt regelmäßig und in der Regel im schriftlichen Verfahren.
Im zweiten Schritt wird ein Einrichtungsantrag eingereicht und an Ihrer Hochschule vor Ort begutachtet. Die Begutachtungsergebnisse bilden die Grundlage für die Förderentscheidung, die der Senatsausschuss für die Graduiertenkollegs vorbereitet und der Bewilligungsausschuss für die Graduiertenkollegs beschließt. Die Sitzungen des Senats- und Bewilligungsausschusses für die Graduiertenkollegs finden zweimal jährlich, in der Regel Anfang Mai und Anfang November, statt.
Wenn Sie eine Skizze einreichen möchten, nehmen Sie gerne zur Beratung Kontakt zu der für Ihren Standort zuständigen Ansprechpersonen in der DFG-Geschäftsstell(interner Link) auf.
Von der Einreichung der Skizze bis zur Entscheidung über den Vollantrag sollten Sie mit einer Gesamtzeit von mindestens einem Jahr bis anderthalb Jahren rechnen. Dies beinhaltet die Beratungen, bei Internationalen Graduiertenkollegs ggf. einen Vorbereitungsworkshop sowie die Begutachtung von Skizze und Vollantrag. Der Bewilligungsausschuss für die Graduiertenkollegs tritt zweimal im Jahr ‒ in der Regel Anfang Mai und Anfang November ‒ zusammen. Hier können Sie sich über die Sitzungstermine des Senats- und des Bewilligungsausschusses für die Graduiertenkolleg(interner Link) informieren.
Bitte nehmen Sie für die genaue Zeitplanung rechtzeitig Kontakt mit der für Ihr Bundesland zuständigen Ansprechperson in der DFG-Geschäftsstell(interner Link) auf.
Graduiertenkollegs können ihre Organisations- und Leitungsstruktur Kolleg-intern flexibel regeln und an den jeweiligen Bedürfnissen des Graduiertenkollegs ausrichten. Dabei kann die Leitung eines Graduiertenkollegs aus einer oder mehreren Personen bestehen. Die Kolleg-interne Leitungs- und Organisationsstruktur kann im Außenauftritt des Graduiertenkollegs, z.B. auf der eigenen Webseite, dargestellt und auch auf Begutachtungen vorgestellt und entsprechend bewertet werden.
Die Rolle des*der Sprecher*in eines Graduiertenkollegs übernimmt dagegen stets nur eine*r der beteiligten Wissenschaftler*innen und fungiert damit als zentrale Ansprechperson für die DFG. Die Sprecherschaft kann während der Laufzeit des Graduiertenkollegs zwischen den am Graduiertenkolleg beteiligten Wissenschaftler*innen wechseln.
Die Gruppe der Wissenschaftler*innen, die das Graduiertenkolleg trägt, sollte zwischen fünf und zehn Mitglieder umfassen. Die verantwortliche Beteiligung von Wissenschaftler*innen, die sich in früheren Karrierephasen befinden, ist ausdrücklich erwünscht. Dazu zählen z. B. fortgeschrittene Postdoktorand*innen, Nachwuchsgruppenleiter*innen oder Juniorprofessor*innen, die ggf. erste Betreuungserfahrung haben.
Kooperationen mit einem Unternehmen oder einer gemeinnützigen oder öffentlichen Einrichtung als (Anwendungs-)Partner können für die Promovierenden sehr wertvoll sein. Daher werden derartige Kooperationen nachdrücklich begrüßt und gefördert. Wichtig ist es, die Rahmenbedingungen der Zusammenarbeit und insbesondere Fragen zur wirtschaftlichen Verwertung von Forschungsergebnissen und zur Publikationstätigkeit vertraglich zu regeln.
Bei geplanten Kooperationen mit erwerbswirtschaftlichen Unternehmen beachten Sie bitte die folgenden Hinweise und Muster:
Wenn der Sonderforschungsbereich und das Graduiertenkolleg thematisch weitgehend deckungsgleich sind, ist es sinnvoll und notwendig, sie gebündelt zu fördern. Für Graduiertenkollegs, die unabhängig von einem Sonderforschungsbereich eingerichtet werden sollen, gelten die üblichen DFG-Verfahrensregeln zur Verhinderung einer Doppelförderung. Eine thematische Überschneidung ist dann zulässig, wenn hinreichende inhaltliche oder strukturelle Alleinstellungsmerkmale des Graduiertenkollegs vorliegen. Ein strukturelles Alleinstellungsmerkmal kann beispielsweise in der Einrichtung eines Internationalen Graduiertenkollegs liegen.
Informationen zu den Begutachtungskriterien gibt Ihnen das Hinweisblatt, das auch die Gutachter*innen erhalten.
- DFG-Vordruck 1.304 – Hinweise für die Begutachtung von Antragsskizzen für Graduiertenkollegs und Internationale Graduiertenkolleg(interner Link)
- DFG-Vordruck 1.305 ‒ DFG-Vordruck 1.305 – Hinweise für die Begutachtung von Einrichtungs- und Fortsetzungsanträgen für Graduiertenkollegs und Internationale Graduiertenkolleg(interner Link)
Die Einrichtungs- und die Fortsetzungsbegutachtung werden an der Universität durchgeführt, an der das GRK eingerichtet werden soll bzw. eingerichtet ist.
Hinweise zur Zielsetzung und dem Ablauf der Begutachtung gibt Ihnen der Leitfaden für die Antragstellung.
Es ist grundsätzlich möglich, ein Transferprojekt oder mehrere Transferprojekte im Rahmen eines geförderten Graduiertenkollegs zu beantragen. Hinweise entnehmen Sie bitte dem Merkblatt zu Graduiertenkollegs und Internationalen Graduiertenkollegs (DFG-Vordruck 50.0(interner Link)) sowie dem Leitfaden zu Erkenntnistransferprojekten (DFG-Vordruck 54.0(interner Link)).
Es wird empfohlen, sich im Vorfeld durch die DFG-Geschäftsstelle beraten zu lassen. Für eine erste Beratung melden Sie sich bitte bei der für Erkenntnistransfer zuständigen Ansprechperson der Gruppe Graduiertenkollegs Ansprechperson der Gruppe Graduiertenkolleg(interner Link).
Das ist möglich. Bitte berücksichtigen Sie dabei, dass die standortübergreifende Kooperation mehr Herausforderungen mit sich bringen kann, je weiter die Standorte auseinanderliegen. Sie sollten ein ortsverteiltes GRK daher nur beantragen, wenn das gemeinsame Forschungsthema dies erfordert und die Standorte einen jeweils komplementären und synergetischen Beitrag für das GRK leisten.
Wenn Sie ein standortübergreifendes GRK beantragen, beschreiben Sie im Antrag bitte den Mehrwert, der durch die überörtliche Zusammenarbeit entsteht. Gehen Sie hierbei ggf. auch darauf ein, warum die Umsetzung mit einer Gruppe von beteiligten Wissenschaftler*innen an Ihrem Ort bei dem geplanten Thema nicht möglich ist. Bitte legen Sie dar, wie die Kooperation der beteiligten Standorte konkret umgesetzt werden soll und wie insbesondere im Rahmen des Qualifizierungsprogramms sichergestellt wird, dass sich die beteiligten Wissenschaftler*innen und Promovierenden standortübergreifend austauschen. Dies sollte umso stärker ausgearbeitet sein, je weiter die Standorte auseinanderliegen.
In Ausnahmefällen können einzelne Wissenschaftler*innen von einem anderen Standort am Graduiertenkolleg beteiligt werden, um die fachliche Expertise der Gruppe zu verstärken. Die Notwendigkeit muss sich aus der geplanten Forschungsthematik heraus ergeben; diese sollte dargelegt werden. Unabhängig von einer solchen Einbindung, wird davon ausgegangen, dass das Forschungs- und Qualifizierungsprogramm für die Kollegiat*innen am Standort des Kollegs umgesetzt wird. Mit der Einbindung einzelner Personen von einem anderen Standort ergibt sich kein standortübergreifendes Graduiertenkolleg.
Die Einreichung einer überarbeiteten Antragsskizze ist einmalig möglich.
Hinweise aus der Begutachtung der abgelehnten Antragsskizze sollten in der Beschreibung des Vorhabens der überarbeiteten Antragsskizze inhaltlich Berücksichtigung finden.
Antragsskizzen kann ein Anschreiben an die DFG-Geschäftsstelle geringen Umfangs (bis zu zwei Seiten) beigelegt werden.
Sie können Ausschreibungen zu Stellen in DFG-geförderten Verfahre(interner Link), also auch in Graduiertenkollegs, über die DFG-Website veröffentlichen. Auch die Kooperationsstelle EU der deutschen Wissenschaftsorganisationen (KoWi(externer Link) informiert über Stellenausschreibungen an deutschen Forschungseinrichtungen. Im Europäisches Mobilitätsportal Euraxes(externer Link) können Sie sowohl Ihre Stellenausschreibungen veröffentlichen als auch die Lebensläufe von Promotionsinteressierten einsehen.
Promovierende, deren Stelle oder Stipendium nicht aus GRK-Mitteln, sondern anderweitig finanziert wird, können als assoziierte Kollegiat*innen in das Graduiertenkolleg aufgenommen werden. Als solche können sie von den Angeboten und auch von den Mitteln (z. B. den Reisemitteln) des GRK profitieren. Für die Aufnahme und Betreuung von assoziierten Kollegiat*innen gelten dieselben Kriterien und Anforderungen wie für die aus GRK-Mitteln geförderten Promovierenden.
Für die Auswahl und Aufnahme von Doktorand*innen ist das Graduiertenkolleg in eigener Verantwortung zuständig. Fragen zu Aufenthalts- und Visa-Bestimmungen etc. sollten Sie frühzeitig mit dem Akademischen Auslandsamt oder Welcome Centre Ihrer Universität besprechen. Hilfreiche Tipps finden Sie auch im Europäischen Mobilitätsportal Euraxes(externer Link).
Graduiertenkollegs zeichnen sich dadurch aus, dass sie den Promovierenden hervorragende Promotionsbedingungen und eine intensive Betreuung bieten. Trotzdem ist es auch im Rahmen von Graduiertenkollegs sinnvoll, die Aufgaben und Pflichten beider Seiten, der Betreuenden und der Betreuten, sowie die Grundsätze der Betreuung und sonstige Rahmenbedingungen schriftlich festzuhalten. Die DFG hat Empfehlungen zusammengestellt, welche Punkte in einer Betreuungsvereinbarung sinnvollerweise berücksichtigt werden sollten: DFG-Vordruck 1.90 ‒ Empfehlungen für das Erstellen von Betreuungsvereinbarunge(interner Link).
Der Einsatz der Mittel in einem Graduiertenkolleg unterliegt einer Haushaltsjahresbindung. Das bedeutet, dass die für ein bestimmtes Haushaltsjahr bewilligten Mittel nur in dem entsprechenden Haushaltsjahr verausgabt werden dürfen. Alle am Ende des Kalenderjahrs übrigen Mittel fließen zurück an die DFG. Eine Übertragung in das nächste Kalenderjahr ist in Ausnahmefällen begrenzt möglich.
Um den Einsatz der Mittel dennoch flexibel handhaben zu können, können Sie alle nicht zweckgebundenen Mittel für andere Kostenpositionen umwidmen. Dazu zählen sowohl Sach- als auch Personalmittel. Die Mittelverwendung muss aber immer der Zielsetzung des Graduiertenkollegs – also der Qualifizierung von Doktorandinnen und Doktoranden – und der wissenschaftlichen Qualität des Forschungs- und Qualifizierungsprogramms dienen. Die im Bewilligungsschreiben mitgeteilten Ablehnungen bzw. Teilablehnungen dürfen dabei nicht umgangen werden. Bitte beachten Sie die geltenden Grundsätze zur Haushaltsjahresbindung und zu Umdispositionen in den Verwendungsrichtlinien (DFG-Vordruck 2.2(interner Link)).
Sie sollten im Einrichtungs- und Fortsetzungsantrag möglichst alle Mittel beantragen, die für das Graduiertenkolleg notwendig sind. Zusatzanträge sind nur in bestimmten Fällen möglich.
Bei Rückfragen nehmen Sie bitte Kontakt zu der für Ihr Graduiertenkolleg zuständigen Ansprechpersonen in der DFG-Geschäftsstell(interner Link) auf.
Während der Laufzeit können auf Antrag weitere Wissenschaftler*innen in die das Graduiertenkolleg tragende Gruppe aufgenommen werden. Dies kann in Form einer kostenneutralen oder einer kostenrelevanten Aufnahme geschehen. In beiden Fällen muss ein begutachtungsfähiger Zusatzantrag vorgelegt werden.
Mit dem Zusatzantrag ist die Einbindung der neu aufzunehmenden Person in das Forschungs- und Qualifizierungsprogramm darzulegen. Zudem muss der wissenschaftliche Lebenslauf der Person beigefügt werden. Werden zusätzliche Mittel beantragt, ist eine Begründung der beantragten Mittel erforderlich. In diesem Zusammenhang ist das wissenschaftliche Vorhaben und seine Passung in das Forschungsprogramm des Graduiertenkollegs zu beschreiben sowie seine Eignung als Promotionsprojekt für Promovierende darzulegen.
Übersteigt die Anzahl der das Graduiertenkolleg tragenden Wissenschaftler*innen durch die Aufnahme einer neuen Person die vorgegebene Maßgabe von i. d. R. maximal zehn Beteiligten, begründen Sie dies bitte.
Formale Bedingungen und Fristen für einen kostenrelevanten Zusatzantrag auf Aufnahme einer bzw. eines weiteren Beteiligten in die das Graduiertenkolleg tragende Gruppe sind dem Leitfaden für die Antragstellung (DFG-Vordruck 54.05 - Einrichtungsanträg(interner Link) bzw. 54.07 - Fortsetzungsanträg(interner Link)) zu entnehmen. Weitere Informationen können Sie im Anhang V im Leitfaden für die Antragstellung entnehmen.
Für weitere Informationen und bei Fragen der Antragstellung wenden Sie sich bitte an die zuständigen Ansprechpersonen in der DFG-Geschäftsstell(interner Link).
Für DFG-finanzierte Stellen gelten die gesetzlich festgelegten Regelungen und Leistungen.
Sollte eine Unterstützung notwendig sein, z. B. wenn die werdende Mutter durch ihre Forschungsaktivitäten mit fruchtschädigenden Stoffen Umgang hat und die Arbeit nicht selbst ausführen darf, können die zur Unterstützung erforderlichen Mittel in der Regel aus den bereits von der DFG bewilligten Mitteln finanziert werden. Im Bedarfsfall können zusätzliche Mittel bereitgestellt werden.
Weitere Informationen finden Sie auf unserer Internetseite Chancengleichheit in der DFG-Förderun(interner Link).
Die DFG betrachtet es als Selbstverständlichkeit, dass Menschen mit chronischen Erkrankungen oder Behinderungen auch in DFG-geförderten Graduiertenkollegs chancengleich dabei sein können. Bitte beachten Sie dabei, dass für Mitglieder des Graduiertenkollegs mit anerkannter Schwerbehinderung oder Gleichstellung mit einer Schwerbehinderung vorrangig die Leistungen des Sozialsystems in Anspruch zu nehmen sind und lassen Sie sich bei Bedarf von zuständigen Stellen vor Ort beraten. Dies können insbesondere der Betriebsrat, die integrationsbeauftragte Person oder die Schwerbehindertenvertretung vor Ort an der wissenschaftlichen Einrichtung sein. Hilfe für Betroffene und den Arbeitgeber bieten auch die zuständigen Behörden (beispielsweise das Inklusions- oder Integrationsam(externer Link)) und speziell für die von gesundheitlichen Einschränkungen Betroffenen die „Ergänzende unabhängige Teilhabeberatung(externer Link) an.
Informationen rund um das Thema „Promovieren mit Behinderung“ stellt auch zielgruppenorientiert die aus einem wissenschaftlichen Projekt entstandene externe Webseite „PROMI – Promotion inklusive(externer Link) (Promovieren mit Behinderung) zur Verfügung. Dort werden neben einem einführenden barrierefreien Video insbesondere detaillierte Informationen für Menschen die mit gesundheitlicher Einschränkung promovieren angeboten (in deutscher und englischer Sprache). Weiterhin finden Sie dort spezielle Informationen für Betreuer*innen von Promovierenden mit Behinderung und für die arbeitgebende Einrichtung.
Sollte es aufgrund einer Behinderung oder chronischen Erkrankung in Bezug auf die DFG-Förderung im Graduiertenkolleg besondere Fragen geben, lassen Sie sich bitte von der DFG-Geschäftsstelle beraten. So besteht u.a. die Möglichkeit, nicht in Anspruch genommene Personalmittel für Promovierende aufgrund einer krankheitsbedingten Arbeitsunfähigkeit, in denen ein gesetzlicher oder tarifvertraglicher Anspruch auf Entgeltfortzahlung nicht besteht, zu einem späteren Zeitpunkt personenbezogen wieder zur Verfügung stellen. Ebenso besteht bei persönlichen Gründen wie z.B. Behinderung oder chronische Krankheit die Option der Teilzeittätigkeit bei gleichzeitiger Streckung der Vertragslaufzeit. Für die Genehmigung entsprechender Mittelverwendungen, nehmen Sie bitte bei Anzeichen entsprechender Situationen umgehend mit der für Ihr Kolleg zuständigen Person in der DFG-Geschäftsstelle Kontakt auf.
Ansprechpersonen
Gerne informieren Sie die Ansprechpersone(interner Link) der Gruppe Graduiertenkollegs und Karriereförderung bei Fragen zum Antrags- und Entscheidungsverfahren von Graduiertenkollegs.
Gerne informieren Sie die Ansprechpersone(interner Link) der Gruppe Finanzen bei Fragen zur finanziellen Abwicklung von Graduiertenkollegs.
Bei Fragen zu laufenden Graduiertenkollegs – auch zur Mittelverwendung in GRK – können Sie sich ebenfalls an die Gruppe Graduiertenkollegs und Karriereförderun(interner Link) wenden.
Für Promotionsinteressierte und Promovierende
Förder- und Bewerbungsmöglichkeiten für Promovierende
Die DFG bewilligt Personalmittel zur Finanzierung von 65 Prozent bis 100 Prozent einer Vollzeitstelle TV-L E13. Die zuständigen Fachkollegien der DFG legen für die einzelnen Fächer den Stellenumfang fest, hierfür ist das maßgebliche Kriterium die nationale und internationale Wettbewerbssituation in den jeweiligen Fächern. Bevor der Hauptausschuss 2009 die Fachkollegien dazu ermächtigt hat, wurden überwiegend 50-Prozent-Stellen oder Stipendien vergeben. Ziel war und ist es, eine wissenschaftliche Karriere attraktiver und konkurrenzfähig zu machen.
Eine Übersicht über die von den Fachkollegien geregelten Stellenanteile finden Sie hier:
Wenn Sie promovieren möchten, können Sie in Graduiertenkollegs oder durch Stellen in DFG-finanzierten Projekten gefördert werden. Auch in Sonderforschungsbereichen (SFB) werden Doktorandinnen und Doktoranden zur Mitarbeit eingestellt. Zudem bieten einige SFB sogenannte „Integrierte Graduiertenkollegs“. Freie Stellen sind auf unserer Webseite mit den Stellenausschreibungen aus DFG-geförderten Vorhaben ausgeschrieben.
Die Stellen werden von den Graduiertenkollegs, Sonderforschungsbereichen oder Projektleitungen selbst vergeben. Bitte bewerben Sie sich daher direkt bei den Leitungspersonen dieser Einrichtungen oder Projekte.
Um eine individuelle Förderung für Ihre Promotion können Sie sich nicht bei der DFG bewerben, da eine Grundvoraussetzung für einen Antrag bei der DFG ist, dass Sie bereits promoviert sind.
Die Fördermöglichkeiten, die Ihnen die DFG je nach Karrierestufe bieten kann, stellen wir Ihnen auf den Informationsseiten zur wissenschaftlichen Karriere vor.
Die DFG kann keine Promotionen im Ausland fördern. Als Doktorand*in in einem Graduiertenkolleg können Sie aber von den internationalen Kontakten profitieren und Auslandsaufenthalte absolvieren. Bei der Programmvariante der Internationalen Graduiertenkollegs gehören mehrmonatige (etwa sechs- bis zwölf-monatige) Aufenthalte bei der internationalen Partnereinrichtung zum Programm. Ein Promotionsstudium, das durchweg im Ausland erfolgt, ist mit der Stelle oder dem Stipendium eines Graduiertenkollegs aber nicht möglich.
Die DFG ist an der Vergabe von Stellen für Doktorand*innen nicht beteiligt. Bitte wenden Sie sich an die Leitungspersonen der Einrichtung oder des Projekts, in der oder in dem Sie mitarbeiten möchten. Dort erfahren Sie auch, ob es aktuell freie Stellen gibt.
In der Liste der derzeit geförderten Graduiertenkollegs können Sie nach einem thematisch passenden Kolleg suchen. Außerdem sind im Informationssystem GEPRIS sämtliche DFG-geförderten Projekte recherchierbar. Darin können Sie spezifisch nach Fachgebieten, einzelnen Wissenschaftler*innen, Universitäten oder Programmtypen suchen.
Auf aktuelle Ausschreibungen weist die Webseite zu den Stellenausschreibungen aus DFG-geförderten Vorhaben hin.
Die konkreten Voraussetzungen legen die einzelnen Graduiertenkollegs und Projekte sowie die jeweils gültige Promotionsordnung fest. Allgemein sollten Sie Ihr Universitätsstudium zügig und mit sehr gutem Erfolg abgeschlossen haben und Talent sowie Motivation für die Forschung mitbringen. Auch sollten Ihr Interessenschwerpunkt und Ihre Qualifikation zum Thema des jeweiligen Kollegs bzw. Projekts passen. In Ihrem bisherigen Werdegang sollten Sie Leistungsbereitschaft und wissenschaftliches Interesse gezeigt haben und nach Möglichkeit erste Erfahrungen im wissenschaftlichen Arbeiten vorweisen können. Die Promotion sollte sich zudem sinnvoll in Ihren bisherigen beruflichen Lebenslauf und Ihre zukünftige Karriereplanung einfügen.
Haben Sie einen Bachelorabschluss oder anderen Abschluss, der gemäß der jeweiligen Prüfungsordnung nicht als Promotionszugangsvoraussetzung anerkannt ist, sollten Sie sich bei der Sprecher*in des Graduiertenkollegs nach den Aufnahmebedingungen erkundigen. Einige Graduiertenkollegs bieten Qualifizierungsstipendien (934 Euro/Monat) für maximal zwölf Monate an, um Interessierten in diesen Fällen einen zügigen Zugang zur Promotion zu eröffnen.
Nein. Die Auswahl geeigneter Bewerber*innen in Graduiertenkollegs und anderen DFG-finanzierten Projekten soll in einem leistungsbezogenen und transparenten Verfahren erfolgen, das sich an den Voraussetzungen der Kandidat*innen orientiert, nicht aber an deren Alter.
Selbstverständlich. Wenn Sie nach Deutschland kommen möchten, können Sie in DFG-geförderten Graduiertenkollegs und Projekten promovieren. Bewerbungen von internationalen Bewerber*innen sind den Leitungen der Graduiertenkollegs und Projekte sehr willkommen. Viele DFG-geförderte Projekte und Einrichtungen bieten ihr Studienprogramm auf Englisch an und führen für ihre internationalen Promovierenden Sprachkurse durch.
Welche Sprachkenntnisse für die Aufnahme als Doktorand*in erforderlich sind, erfahren Sie direkt von den Leitungspersonen der jeweiligen Graduiertenkollegs und DFG-Projekte.
Die Promotion in einem Graduiertenkolleg
Die individuelle Förderdauer für Doktorand*innen in einem Graduiertenkolleg beträgt in der Regel mindestens 36 Monate. Darüber hinaus besteht die Möglichkeit, dass die individuelle Förderdauer in einzelnen Graduiertenkollegs auf bis zu 48 Monate verlängert wird bzw. von vorneherein eine längere individuelle Förderdauer von bis zu 48 Monaten ermöglicht wird. Nehmen Sie hierzu mit der Sprecher*in des Sie interessierenden Graduiertenkollegs Kontakt auf.
In der Regel schließt die Universität mit Ihnen einen Arbeitsvertrag. Die DFG empfiehlt den Abschluss einer Betreuungsvereinbarung, in der für beide Seiten – die Betreuenden wie die Betreuten – die jeweiligen Aufgaben und Pflichten sowie die Grundsätze der Betreuung und die Rahmenbedingungen festgehalten werden.
Konzepte zur Unterstützung von Chancengleichheit sind eine Grundvoraussetzung für die erfolgreiche Bewilligung von DFG-finanzierten Graduiertenkollegs und Projekten. DFG-Forschungsverbünde können Gelder beantragen, um Wissenschaftler*innen gezielt in ihrer wissenschaftlichen Karriere zu fördern. Außerdem wird erwartet, dass Frauen auf allen Ebenen des Kollegs in angemessener Zahl vertreten sind. Doktorand*innen mit Familie werden zusätzlich unterstützt.
Konzepte zur Vereinbarkeit von Familie und Wissenschaft sind Voraussetzung für die Bewilligung von DFG-finanzierten Graduiertenkollegs und Projekten.
Für die Promotionsfinanzierung im Rahmen von Graduiertenkollegs gelten die üblichen gesetzlichen Regelungen und Leistungen.
Die DFG betrachtet es als Selbstverständlichkeit, dass Menschen mit chronischen Erkrankungen oder Behinderungen auch in DFG-geförderten Graduiertenkollegs chancengleich dabei sein können. Bitte beachten Sie dabei, dass für Mitglieder des Graduiertenkollegs mit anerkannter Schwerbehinderung oder Gleichstellung mit einer Schwerbehinderung vorrangig die Leistungen des Sozialsystems in Anspruch zu nehmen sind und lassen Sie sich ggfs. von zuständigen Stellen vor Ort beraten. Dies können insbesondere der Betriebsrat, die integrationsbeauftragte Person oder die Schwerbehindertenvertretung vor Ort an der wissenschaftlichen Einrichtung sein. Hilfe für Betroffene und den Arbeitgeber bieten auch die zuständigen Behörden (beispielsweise das Inklusions- oder Integrationsamt, weitere Informationen unter: www.bih.d(externer Link)) und speziell für die von gesundheitlichen Einschränkungen Betroffenen die „Ergänzende unabhängige Teilhabeberatung“ (www.teilhabeberatung.d(externer Link)) an.
Informationen rund um das Thema „Promovieren mit Behinderung“ stellt auch zielgruppenorientiert die aus einem wissenschaftlichen Projekt entstandene externe Webseite „PROMI – Promotion inklusive“ (Promovieren mit Behinderung) zur Verfügung. Dort werden neben einem einführenden barrierefreien Video insbesondere detaillierte Informationen für Menschen die mit gesundheitlicher Einschränkung promovieren angeboten (in deutscher und englischer Sprache). Weiterhin finden Sie dort spezielle Informationen für Betreuer*innen von Promovierenden mit Behinderung und für die arbeitgebende Einrichtung: https://promi.uni-koeln.de(externer Link).
Sollte es aufgrund einer Behinderung oder chronischen Erkrankung in Bezug auf die DFG-Förderung im Graduiertenkolleg besondere Fragen geben, lassen Sie sich bitte von der DFG-Geschäftsstelle beraten. So besteht u.a. die Möglichkeit, nicht in Anspruch genommene Personalmittel für Promovierende aufgrund einer krankheitsbedingten Arbeitsunfähigkeit, in denen ein gesetzlicher oder tarifvertraglicher Anspruch auf Entgeltfortzahlung nicht besteht, zu einem späteren Zeitpunkt personenbezogen wieder zur Verfügung stellen. Ebenso besteht bei persönlichen Gründen wie z.B. Behinderung oder chronische Krankheit die Option der Teilzeittätigkeit bei gleichzeitiger Streckung der Vertragslaufzeit. Für die Genehmigung entsprechender Mittelverwendungen, sollte bei Anzeichen entsprechender Situationen die Sprecherin oder der Sprecher des Graduiertenkollegs bitte umgehend mit der für das Kolleg zuständigen Person in der DFG-Geschäftsstelle Kontakt aufnehmen.
Als Promovierende in einem DFG-Graduiertenkolleg können Sie selbst Workshops mit den Mitgliedern thematisch verwandter Graduiertenkollegs organisieren, um sich über Forschungsergebnisse und Erfahrungen auszutauschen und sich zu vernetzen. Bei Interesse sprechen Sie bitte die Sprecher*in Ihres Graduiertenkollegs an.
Promovierende aus Graduiertenkollegs und Sonderforschungsbereichen in den Natur- und Ingenieurwissenschaften können durch das RISE-Programm Forschungsstipendiat*innen aus Nordamerika einladen und betreuen. Bei Interesse wenden Sie sich bitte an die Sprecher*in Sprecher Ihres Graduiertenkollegs.
Nein, die DFG gewährt keine Abschlussförderung. Von den Graduiertenkollegs wird erwartet, dass sie durch intensive Betreuung, ein günstiges Forschungsumfeld und passende Promotionsthemen sicherstellen, dass die Promovierenden ihre Doktorarbeiten zügig innerhalb des geplanten Zeitraums abschließen können. Gelingt die Fertigstellung nicht während der Förderdauer durch das Graduiertenkolleg, sind die Betreuer*innen bzw. die Universität aufgerufen, eine Abschlussfinanzierung zu gewähren oder zu vermitteln.
Wenn Sie Mitglied in einem Graduiertenkolleg sind, können Sie an den Publikationsmitteln teilhaben, die dem Kolleg zur Verfügung stehen. Über die Vergabe der Mittel entscheiden die Wissenschaftler*innen, die das Kolleg tragen.
Sind Sie nicht Mitglied in einem Graduiertenkolleg, ist es zwar nicht grundsätzlich ausgeschlossen, von der DFG eine Druckkostenbeihilfe für eine Dissertation zu erhalten, aber die Hürden sind vergleichsweise hoch. Hinweise gibt Ihnen das Merkblatt „Publikationsbeihilfe“ (DFG-Vordruck 51.10).
Falls die DFG Ihnen nicht weiterhelfen kann, gibt es noch eine Reihe von Stiftungen oder Organisationen, die möglicherweise Unterstützung bieten können.
Weitere Informationen für Doktorand*innen
Ihr Promotionsthema sollte in einem Gebiet liegen, das Sie interessiert und für das Sie qualifiziert sind. Besprechen Sie Themenideen mit erfahreneren Wissenschaftler*innen, um Machbarkeit und Qualität sicherzustellen. Sie sollten sich vor allem mit Ihrer Betreuer*in absprechen, damit eine gute Betreuung sichergestellt werden kann. Auch bei sorgfältiger Vorbereitung ändern und konkretisieren sich Promotionsthemen häufig noch während der Promotion.
Möchten Sie in einem Graduiertenkolleg promovieren, muss Ihr Promotionsthema zum Forschungsprogramm des Kollegs passen. Das Informationssystem GEPRIS ist eine Datenbank, die über alle DFG-geförderten Graduiertenkollegs und Projekte informiert. Darin können Sie spezifisch nach Fachgebieten, einzelnen Wissenschaftler*innen, Universitäten oder Programmtypen suchen. Bei Interesse an einem Programm wenden Sie sich bitte direkt an die jeweilige Leitungsperson.
Aktuelle Ausschreibungen finden Sie auch in den Stellenausschreibungen aus DFG-geförderten Vorhaben.
Die Wahl der Betreuer*in orientiert sich zunächst am Interessengebiet, in dem Sie promovieren möchten. Darüber hinaus sollten Sie sich Gedanken machen, wie viel Zeit Ihre Betreuer*in für die Zusammenarbeit mit Ihnen haben wird und wie erfahren sie oder er in der Betreuung von Promovierenden ist. Es lohnt sich, solche Dinge in einem Vorgespräch anzusprechen und auch mit Promovierenden zu sprechen, die bereits in einem Betreuungsverhältnis zu der Person stehen. Es ist meist hilfreich und häufig Standard, eine Zweitbetreuer*in in die Arbeit einzubinden.
Wenn Sie innerhalb eines strukturierten Programms promovieren, wie etwa in einem Graduiertenkolleg, dann besteht ein bereits ausgearbeitetes Betreuungskonzept, das die Rahmenbedingungen der Betreuung regelt.
Generell lässt sich die Qualität der Betreuung schwer vorhersagen. Das Betreuungsverhältnis ist, wie alle zwischenmenschlichen Beziehungen, stark von der Dynamik und dem Verständnis zwischen den beiden involvierten Personen abhängig. Dabei kommt auch Ihnen eine gewisse Gestaltungsverantwortung zu. Rechte und Verantwortlichkeiten beider Seiten können in einer Betreuungsvereinbarung niedergelegt werden.
Bitte wenden Sie sich zur Klärung dieser Fragen an das Akademische Auslandsamt oder das Welcome Centre an Ihrer Universität. Hilfreiche Tipps für Wissenschaftler*innen, die neu in Deutschland sind, finden Sie auch im Europäischen Mobilitätsportal Euraxess. Für internationale Stipendiat*innen bietet der DAAD eine Gruppenversicherung mit vergleichsweise günstigen Konditionen an.
Während der Zeit der Promotion erfordert die Forschungsarbeit scheinbar alle Aufmerksamkeit, und der Blick über die Abgabe der Dissertation hinaus erscheint kaum möglich. Es lohnt sich jedoch, sich schon frühzeitig Gedanken zu machen, was Sie nach der Promotion machen möchten. Sprechen Sie mit Ihren Betreuer*innen und mit anderen wissenschaftlichen und nichtwissenschaftlichen Personen in Ihrem Umfeld. Nutzen Sie die Beratungsangebote Ihrer Universität. Dies ermöglicht es Ihnen, schon während der Promotion gezielt Kontakte zu knüpfen und Optionen abzuwägen, auf die Sie später zurückgreifen können.
Wenn Sie in der Forschung bleiben möchten, ist wichtig zu wissen: Mit dem erfolgreichen Abschluss Ihrer Promotion sind Sie antragsberechtigt bei der DFG und können Ihre eigenen Projekte beantragen. Um eine frühe Selbständigkeit der Absolventinnen und Absolventen zu fördern, bieten manche DFG-finanzierte Graduiertenkollegs, aber auch viele andere DFG-Verbundprojekte eine sogenannte ‚Anschubförderung‘. Diese ermöglicht es, hervorragende Absolvent*innen unmittelbar im Anschluss an die Promotion finanziell zu unterstützen, damit sie mit Blick auf anschließende eigenständige Projektanträge eigene Forschungsthemen erarbeiten können. Wenn Sie an einer entsprechenden Förderung Interesse haben, sollten Sie sich mit der Leitung des Graduiertenkollegs bzw. des DFG-Projekts in Verbindung setzen, um die Möglichkeiten zu besprechen. Auch bieten einige Universitäten inzwischen eine solche Anschubförderung an.
Eine Orientierung, welche Fördermöglichkeiten Ihnen die DFG je nach Karrierestufe bieten kann, geben die Informationsseiten zur wissenschaftlichen Karriere.
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