Sachbeihilfe
Die Sachbeihilfe ermöglicht allen Personen mit abgeschlossener wissenschaftlicher Ausbildung themenunabhängig die jederzeitige Durchführung eines einzelnen, thematisch und zeitlich begrenzten Forschungsvorhabens.
Kompaktdarstellung des Programms
Ziel der Förderung
Durchführung eines thematisch und zeitlich begrenzten Forschungsvorhabens
Antragsberechtigung
Wissenschaftler/innen aller Fachdisziplinen an deutschen Forschungseinrichtungen mit abgeschlossener wissenschaftlicher Ausbildung (i. d. R. Promotion)
Nicht: Angehörige(r) einer Einrichtung, die nur erwerbswirtschaftlichen Zwecken dient; Angehörige(r) einer Einrichtung, dem/der es nicht gestattet ist, Ergebnisse in allgemein zugänglicher Form zu veröffentlichen
Anforderungen an das Projekt
Hohe wissenschaftliche Qualität und Originalität des Forschungsvorhabens auf internationalem Niveau
Art und Umfang der Förderung
Beantragbare Module:
- Interner LinkBasismodul
- Interner LinkEigene Stelle
- Interner LinkVertretung
- Interner LinkRotationsstellen
- Interner LinkProjektspezifische Workshops
- Interner LinkMercator-Fellow
- Interner LinkÖffentlichkeitsarbeit
- Interner LinkPauschale für Chancengleichheitsmaßnahmen
Dauer der Förderung
projektspezifisch (i.d.R. mehrere Jahre)
Formulare und Merkblätter
Antragsfristen
Neuantrag: keine Einreichungsfrist
Fortsetzungsantrag: spätestens 6 Monate vor Verbrauch der bewilligten Mittel
Langfristvorhaben in den Geistes- und Sozialwissenschaften
Unter "Langfristvorhaben" versteht die Deutsche Forschungsgemeinschaft (DFG) Forschungsvorhaben in den Geistes- und Sozialwissenschaften, die einer kontinuierlichen Förderung von mindestens 7 und maximal 12 Jahren bedürfen (mögliche Beispiele: Editionen, Corpora, archäologische Grabungsprojekte, sozial- oder verhaltenswissenschaftliche Längsschnittstudien). Ihre zentrale wissenschaftliche Bedeutung, ihre gründliche Vorbereitung und durchdachte Planung sowie ihre professionelle Leitung sind unabdingbare Voraussetzungen für die Anerkennung als Langfristvorhaben.
Ansprechpersonen
Gerne informiert Sie der für Sie fachlich zuständige Bereich der DFG-Geschäftsstelle über Einzelheiten.