FAQ: Lead Agency Verfahren mit der Schweiz, Österreich und Luxemburg
Das D-A-CH und D-Lux Abkommen wurde in der Sachbeihilfe 2021 vom (interner Link) abgelöst.
In den koordinierten Programmen, Schwerpunktprogramme und Forschungsgruppen, ist das Lead Agency-Verfahren weiterhin nach dem D-A-CH und D-Lux Abkommen anwendbar. Welche Förderorganisation sich wie an welchem koordinierten Programm beteiligt, finden Sie (interner Link).
Für einen Antrag im Lead Agency-Verfahren gibt es kein gesondertes Antragsformular. Die ausführliche Anleitung zur Antragstellung mit Österreich, der Schweiz oder mit Luxemburg findet sich in den ergänzenden Leitfaden zu den Lead Agency-Verfahren.
Der Antrag wird im jeweiligen Programm der DFG über das (externer Link) eingereicht. Dabei ist Folgendes zu beachten:
- D-A-CH und D-Lux Anträge in Forschungsgruppen und Schwerpunkten sind durch die Auswahl des ergänzenden Merkmals „D-A-CH Projekt (LAV)“ bzw. „D-Lux Projekt (LAV)“ kenntlich zu machen.
- Anträge in FWF-Spezialforschungsgruppen werden über die Auswahl der Ausschreibung „Österreich-FWF-DFG-Spezialforschungsgruppen-JAHRESZAHL“ eingereicht.
Nein. Die Kooperationspartner*innen werden im (externer Link) nicht als Antragstellende/r aufgeführt, sondern als Kooperationspartner*innen unter „Beteiligte Person“.
Beim D-A-CH und D-Lux Lead Agency-Verfahren ist der Hauptantrag bei der Lead Agency einzureichen. Es ist jedoch notwendig, einen „formalen Antrag“ bei der jeweiligen Partnerorganisation zu stellen. Da die Voraussetzungen hierfür zwischen den unterschiedlichen Förderorganisationen variieren, erkundigen Sie sich bitte bei den jeweils betroffenen Förderorganisationen.
Die Antragseinreichung erfolgt bei DFG ebenfalls über das elan-Portal.
In den koordinierten Programmen der DFG (Forschungsgruppen und Schwerpunktprogramme) hat immer die DFG den Lead.
In FWF-Spezialforschungsgruppen bzw. -bereichen hat immer der FWF den Lead.
Die Anträge müssen in englischer Sprache abgefasst sein.
Im D-A-CH und D-Lux Lead Agency-Verfahren gibt es Ausnahmen in den Sprach- und Literaturwissenschaften, die nach vorheriger Absprache mit dem beteiligten Fachbereich der DFG und der Partnerorganisation zugelassen werden können.
Es können die in den Programmen der DFG üblichen Mittel (interner Link). Es gibt keine finanziellen Obergrenzen.
Ist die DFG Lead Agency, so gibt es bei der Begutachtung keine Besonderheiten verglichen mit dem üblichen Verfahren in den Programmen. Wenn eine ausländische Partnerorganisation den Lead hat, richtet sich die Begutachtung allein nach den Regeln der Partnerorganisation. Nach der Begutachtung werden die Gutachten allen beteiligten Partnerorganisationen zur abschließenden Entscheidung nach den jeweils landesspezifischen Verfahren zur Verfügung gestellt. Nur wenn alle beteiligten Partnerorganisationen positiv entscheiden, kann das Gesamtprojekt durchgeführt und für alle nationalen Projektteile eine Bewilligung durch die jeweils zuständige Partnerorganisation ausgesprochen werden.
Die Entscheidung wird zwar getrennt in den Partnerorganisationen getroffen, basiert aber auf den gleichen Gutachten und wird unter allen Beteiligten abgestimmt. Eine einseitige Förderung ist nicht möglich.
Die Bearbeitung eines Antrags im Lead Agency-Verfahren dauert in der Regel bei der DFG etwa zwei Monate länger als der im Durchschnitt der sonstigen Einzelverfahren.
In besonderen Fällen ist dies möglich, zu den Details s. (interner Link).
Bis zu zwei deutsche Teilprojekte dürfen in einem (interner Link) mit beantragt werden.
Nein, eine Beteiligung im Lead Agency-Verfahren ist nicht möglich.
Detaillierte Informationen hierzu finden Sie auf der (interner Link).
Bei allgemeinen Fragen zu koordinierten Programmen im Rahmen des D-A-CH Lead Agency-Verfahren mit Österreich/Schweiz oder im Rahmen des D-Lux Lead Agency-Verfahrens mit Luxemburg wenden Sie sich bitte an
Maria Borre
Telefon: 0228 / 885-2715
E-Mail: (externer Link)
Christina López Castillo
Telefon: 0228 / 885-2295
E-Mail: (externer Link)
Fachspezifische Fragen oder den Stand der Begutachtung eines eingereichten Antrags klären Sie bitte mit dem (interner Link).