Förderprogramm: „Open-Access-Publikationskosten“
Über das Programm „Open-Access-Publikationskosten“ wird ein festgelegter Zuschuss zur Publikation wissenschaftlicher Ergebnisse im Open Access gewährt. Dieser Zuschuss kann nur von wissenschaftlichen Einrichtungen, nicht von Einzelpersonen, beantragt werden.
Die Förderung unterstreicht, dass Open Access eine funktionale Rolle für die Verbesserung der wissenschaftlichen Kommunikation hat und die Preisgestaltung sich an dieser Funktion orientieren soll. Das übergeordnete Ziel des Förderprogramms besteht somit darin, eine Strukturanpassung der Finanzierungströme für die Open-Access-Transformation zu ermöglichen und dabei die Transparenz hinsichtlich der Kosten für die Open-Access-Publikation von wissenschaftlichen Ergebnissen zu verbessern.
Durch die Förderung von Open-Access-Publikationskosten sollen einerseits Mittel an denjenigen wissenschaftlichen Einrichtungen bereitgestellt werden, wo sie aufgrund der Umstellung des Finanzierungsmodus hin zur publikationsbasierten Abrechnung notwendig sind. Andererseits soll durch die Bereitstellung der Mittel eine adäquate Strukturbildung bzw. Strukturanpassung an den geförderten Einrichtungen erfolgen, um Anzahl und Kosten von Publikationen möglichst automatisiert und standardisiert ermitteln zu können. Das Förderprogramm unterstützt die Einrichtungen bei der Einführung und Weiterentwicklung solcher Strukturen mit Zuschüssen zu den Gebühren für die Open-Access-Publikationen der Wissenschaftler*innen. Die Zuschüsse müssen an zentraler Stelle in der Einrichtung, in der Regel in der Bibliothek, verwaltet werden.
In diesem Programm können 2027 letztmalig Anträge eingereicht werden. Gleichzeitig wird 2027 das Nachfolgeprogramm „Open-Access-Publikationsförderung“ eingeführt. Es ermöglicht Einrichtungen, die bereits sechs Jahre im Programm „Open-Access-Publikationskosten“ Förderung erhalten haben, eine Beantragung von Publikationsmitteln in einem vereinfachten Verfahren. Zudem wird weiterhin die Möglichkeit der Antragstellung für Institutionen bestehen, die noch keine Förderung erhalten haben oder weniger als sechs Jahre gefördert wurden. Detaillierte Informationen und Programmunterlagen werden im September 2026 veröffentlicht.
Informationen zum Kürzungsmechanismus
Aufgrund der Programmüberbuchung müssen in den Entscheidungsjahren 2024–2027 einheitliche Kürzungen vorgenommen werden. Der Ausschuss für Wissenschaftliche Bibliotheken und Informationssysteme (AWB)I hat einen allgemeinen Kürzungsmechanismus festgelegt, der auf alle Bewilligungsvorschläge angewandt wird: Die Anzahl der Artikel, die für die Kalkulation der Antragssumme herangezogen werden dürfen, wird um 30 Prozent gekürzt. Die verbleibende Artikelanzahl wird mit dem über das Programm festgelegten Zuschuss von 1400 Euro multipliziert. Die Kürzungen sollen nicht von den Einrichtungen vorgenommen werden, sondern erfolgen durch die DFG-Geschäftsstelle.
Formulare und Merkblätter
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FAQs
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Weitere Informationen
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