Gemeinsame Antragstellung mit Luxemburg (D-LUX)
Zwischen der DFG und ihrer Partnerorganisation FNR (Fonds National de la Recherche Luxembourg, Luxemburg) gibt es Vereinbarungen über eine gegenseitige Öffnung von Förderverfahren (Lead Agency-Verfahren), um die Durchführung grenzüberschreitender Forschungsprojekte zu erleichtern. Im Rahmen der Einzelförderung (Sachbeihilfe) ist dies ab dem 1. Januar 2021 das Weave Lead Agency-Verfahren und in den koordinierten Programmen weiterhin das D-Lux Lead Agency-Verfahren.
Informationen zum Weave Lead Agency-Verfahren entnehmen Sie bitte der entsprechende DFG-Webseite (siehe unten weitere Informationen).
Die folgenden Ausführungen betreffen nur das D-Lux Lead Agency-Verfahren in den koordinierten Programmen der DFG.
Ziel der Förderung
Durchführung eines thematisch und zeitlich begrenzten Forschungsvorhabens in den koordinierten Programmen „Forschungsgruppen“, „Schwerpunktprogramme“ oder „Sonderforschungsbereiche“ mit Partner*innen aus Luxemburg.
Antragsberechtigung
Für die Programme „Forschungsgruppen“ und „Schwerpunktprogramme“ Wissenschaftler*innen aller Fachdisziplinen an deutschen Forschungseinrichtungen mit abgeschlossener wissenschaftlicher Ausbildung (i. d. R. Promotion) und deren Partner*innen aus Luxemburg, die ihrerseits bei der luxemburgischen Förderorganisation FNR antragsberechtigt sein müssen, für das Programm „Sonderforschungsbereiche“ deutsche Universitäten (und ihnen gleichgestellte Hochschulen mit Promotionsrecht).
Nicht: Angehörige einer Einrichtung, die nur erwerbswirtschaftlichen Zwecken dient; Angehörige einer Einrichtung, dem/der es nicht gestattet ist, Ergebnisse in allgemein zugänglicher Form zu veröffentlichen.
Anforderungen an das Projekt
Die Projekte stehen im Wettbewerb mit den rein nationalen Anträgen. Hohe wissenschaftliche Qualität und Originalität des Forschungsvorhabens auf internationalem Niveau ist daher erforderlich.
Federführende Förderorganisation (Lead Agency) ist stets die DFG. Die Finanzierung dieser D- LUX-Projekte erfolgt immer getrennt durch die jeweils national zuständige Förderorganisation.
Art und Umfang der Förderung
Art und Umfang der Förderung des deutschen Projektteils richten sich vollständig nach den Regeln für die Forschungsgruppe(interner Link), Schwerpunktprogramm(interner Link) und Sonderforschungsbereich(interner Link).
Dauer der Förderung
Die Dauer der Förderung ist projektspezifisch (i.d.R. mehrere Jahre).
Formulare und Merkblätter
Hier finden Sie eine Übersicht der Formulare und Merkblätte(interner Link).
Informationen zur Antragstellung beim FNR entnehmen Sie bitte der Internetseite (siehe unten weitere Informationen).
- Neuantrag: keine Einreichungsfrist;
- Fortsetzungsantrag: spätestens 6 Monate vor Verbrauch der bewilligten Mittel.
Darüber hinaus sind die Antragsfristen der Partnerorganisation zu beachten.
Gerne informiert Sie unser für Sie fachlich zuständige Bereich der DFG-Geschäftsstelle über Einzelheiten.
Antragstellung bei Forschungsgruppen und im Schwerpunktprogramm:
- Maria Borre, Tel. +49 228 885-2715, maria.borre@dfg.d(externer Link)
- Christina López Castillo, Tel. +49 228 885-2295, christina.lopezcastillo@dfg.d(externer Link)
Antragstellung bei Sonderforschungsbereichen: Brit Redöhl, Tel. +49 228 885-2531, brit.redoehl@dfg.d(externer Link)
Bei fachlichen Fragen wenden Sie sich bitte an die Fachlichen Ansprechpersonen in der DFG-Geschäftsstell(interner Link).
- Informationen des FN(externer Link) zu Lead Agency-Verfahren mit der DFG.
- Informationen zum Weave Lead Agency-Verfahre(interner Link) (in der Sachbeihilfe).
- Allgemeine Informationen zur Förderung im internationalen Kontex(interner Link).