Forschungsgruppen
Eine Forschungsgruppe ist ein enges Arbeitsbündnis mehrerer herausragender Wissenschaftler*innen, die gemeinsam eine Forschungsaufgabe bearbeiten. Das Forschungsvorhaben geht dabei nach seinem thematischen, zeitlichen und teils auch finanziellen Umfang über die Förderungsmöglichkeiten im Rahmen der Einzelförderung in der Sachbeihilfe oder im Schwerpunktprogramm weit hinaus. Die Förderung von Forschungsgruppen soll helfen, für eine mittelfristige – meist auf acht Jahre angelegte, enge Kooperation die notwendige personelle und materielle Ausstattung bereitzustellen. Forschungsgruppen tragen häufig dazu bei, neue Arbeitsrichtungen zu etablieren. Hinsichtlich der Qualitätskriterien gelten dieselben Grundsätze wie bei Sachbeihilfen.
Das Förderprogramm erlaubt eine weitgehende flexible Gestaltung des Forschungsverbundes, in Abhängigkeit von der jeweiligen Fragestellung, den einbezogenen Wissenschaftsgebieten und dem gewünschten strukturbildenden Aspekt. In diesem Rahmen können Forschungsgruppen Entfaltungsmöglichkeiten für Wissenschaftler*innen in frühen Karrierephasen bieten, die Kooperation mit außeruniversitären Partnern stärken, zeitliche Freistellungen von Wissenschaftler*innen ermöglichen und die internationale Zusammenarbeit intensivieren. In ihren unterschiedlichen Gestaltungsformen können Forschungsgruppen in übergreifende forschungspolitische Initiativen eingebunden sein. Beispiele hierfür sind „Klinische Forschungsgruppen“ oder „Kolleg-Forschungsgruppen“.
Ziel der Förderung
Mittelfristig angelegte, enge Zusammenarbeit von mehreren herausragend ausgewiesenen Wissenschaftler*innen an einer besonderen Forschungsaufgabe, mit dem Ziel, Ergebnisse zu erreichen, die über die Einzelförderung deutlich hinausgehen. Dabei werden auch eigens auf die Forschungsgruppe zugeschnittene Maßnahmen zur Förderung von Forschenden in frühen Karrierephasen sowie der Chancengleichheit verfolgt. Eine Forschungsgruppe hat typischerweise eine einstellige Anzahl von Teilprojekten, in denen koordiniert an der übergeordneten Forschungsaufgabe gearbeitet wird. Die Mehrzahl der wissenschaftlichen Projekte soll an Hochschulen angesiedelt sein.
Antragsberechtigung
Wissenschaftler*innen aller Fachdisziplinen an deutschen Forschungseinrichtungen mit abgeschlossener wissenschaftlicher Ausbildung (i. d. R. Promotion).
Nicht: Angehörige einer Einrichtung, die nur erwerbswirtschaftlichen Zwecken dient; Angehörige einer Einrichtung, denen es nicht gestattet ist, Ergebnisse in allgemein zugänglicher Form zu veröffentlichen.
Anforderungen an die Forschungsgruppe
- Wissenschaftliche Qualität und Originalität des Forschungsvorhabens auf internationalem Niveau.
- Mittelfristig angelegte, enge Zusammenarbeit im Verbund.
- Deutlicher Mehrwert durch die Förderung im Verbund gegenüber der Einzelförderung.
- Überzeugende Arbeitshypothesen und sinnvolle Eingrenzung des Forschungsthemas.
- Qualifikation der Teilprojektleiter*innen und Eignung des*der Sprecher*in zur Leitung der Forschungsgruppe.
- Maßnahmen des Verbunds zur Förderung von Wissenschaftler*innen in frühen Karrierephasen und der Chancengleichheit.
Art und Umfang der Förderung
An dieser Stelle finden Sie das Merkblatt zum Programm Forschungsgruppe(interner Link).
Beantragbare Module:
- Basismodu(interner Link)
- Eigene Stell(interner Link)
- Vertretun(interner Link)
- Rotationsstell(interner Link)
- Professu(interner Link)
- Mercator-Fello(interner Link)
- Projektspezifische Workshop(interner Link)
- Anschubförderun(interner Link)
- Koordinierun(interner Link)
- Verbundmitte(interner Link)
- Öffentlichkeitsarbei(interner Link)
- Pauschale für Chancengleichheitsmaßnahme(interner Link)
Emmy Noether-Gruppen und im Heisenberg-Programm Geförderte können an eine Forschungsgruppe assoziiert werden.
Dauer der Förderung
In der Regel bis zu 8 Jahren, aufgeteilt in zwei Förderperioden von je vier Jahren.
Formulare und Merkblätter
Hier finden Sie eine Übersicht der Formulare und Merkblätte(interner Link).
- Antragsskizze: kann jederzeit vorgelegt werden. Die Einreichung einer überarbeiteten Antragsskizze ist einmalig möglich.
- Einrichtungsantrag: keine Einreichungsfrist.
- Fortsetzungsantrag: 6 Monate vor Ende der laufenden Förderperiode.
Für eine bessere Planbarkeit wird empfohlen, den angestrebten Termin für die Einreichung der Antragsskizze bzw. des Einrichtungs- oder Fortsetzungsantrags frühzeitig mit dem fachzuständigen Bereich in der Geschäftsstelle abzusprechen.
Antragsskizzen
Eine durch den*die designierte*n Sprecher*in eingereichte Antragsskizze wird zunächst durch mindestens zwei externe Expert*innen begutachtet und anschließend im zuständigen Fachkollegium bewertet. Abhängig vom jeweils zuständigen Fachkollegium werden Antragsskizzen dort regelmäßig oder in ausgewählten Sitzungen behandelt. Auf Grundlage einer Empfehlung des zuständigen Fachkollegiums entscheidet der Senat der Deutschen Forschungsgemeinschaft (DFG) anschließend, ob auf Basis der Antragsskizze die Ausarbeitung eines Einrichtungsantrags empfohlen wird.
Einrichtungs-/Fortsetzungsantrag
Ein eingereichter Antrag auf Einrichtung oder Fortsetzung einer Forschungsgruppe wird in einer Begutachtungsgruppe, an der neben externen Gutachter*innen und Mitgliedern aus den zuständigen Fachkollegien auch ein Mitglied des Senats der DFG teilnimmt, beraten. Auf Grundlage der Begutachtung und einer Empfehlung des Senats der DFG entscheidet der Hauptausschuss der DFG über die (weitere) Förderung der Forschungsgruppe. Entscheidungen über die Förderung von Forschungsgruppen trifft der Hauptausschuss der DFG vier Mal im Jahr.
Die DFG verfügt über vielfältige Möglichkeiten, internationale Kooperationen in Forschungsgruppen zu unterstützen.
Unterstützung der Kooperation durch die DFG
- Reisemittel und Gästemittel für ausländische Kooperationspartner*innen im Rahmen des Basismoduls
- Reisemittel sowie ggf. Vergütung für ausländische Kooperationspartner*innen im Rahmen des Moduls Mercator Fellow
- Reisemittel für ausländische Kooperationspartner*innen im Rahmen des Moduls Projektspezifische Workshops
- Mittel für die Projektdurchführung des*der Kooperationspartner*in im Ausland im Rahmen besonderer Verfahren über eine Mittelweiterleitung der bei der DFG antragsberechtigten Projektleitung (Kooperation mit Nahost und mit Entwicklungsländern)
- Ausnahmsweise direkte Antragstellung durch den*die Wissenschaftler*in im Ausland bei der DFG möglich, wenn das Projekt im Ausland einen wichtigen zusätzlichen Beitrag zur Erreichung der Ziele der Forschungsgruppe leistet und die in Deutschland geplanten Vorhaben um einen wesentlichen Mehrwert ergänzt.
Unterstützung der Kooperation durch ausländische Partnerorganisationen
- im Rahmen des D-A-CH (mit Österreich und der Schweiz), D-Lux (mit Luxemburg) und D-Süd (mit Südtirol) Lead Agency-Verfahren
- oder einer wissenschaftlichen Einrichtung im Ausland auf Grundlage einer Individualvereinbarung (nur nach vorheriger Rücksprache mit der Geschäftsstelle der DFG)
Informationen zur Einrichtung von Forschungsgruppen erhalten Sie von den fachlich zuständigen Bereiche(interner Link) unserer Geschäftsstelle. Bitte setzen Sie sich mit diesen frühzeitig in Verbindung.