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Exzellenzstrategie des Bundes und der Länder

Mit der „Exzellenzstrategie“ soll der Wissenschaftsstandort Deutschland nachhaltig gestärkt und seine internationale Wettbewerbsfähigkeit weiter verbessert werden. 

Damit wird die im Rahmen der Exzellenzinitiative erfolgreich initiierte Weiterentwicklung und Stärkung der deutschen Universitäten durch die Förderung wissenschaftlicher Spitzenleistungen, Profilbildung und Kooperationen im Wissenschaftssystem fortgeführt.

Informationen zur zweiten Wettbewerbsphase

In der zweiten Wettbewerbsphase der Exzellenzstrategie hat die Exzellenzkommission 70 Exzellenzcluster ausgewählt. Sie kommen von 43 Universitäten und werden ab dem 1. Januar 2026 für sieben Jahre und mit insgesamt 539 Millionen Euro pro Jahr gefördert. Die wichtigsten Informationen dazu finden sich hier:

Vorstellung der Förderlinien

Auf der Basis der von Bund und Ländern am 16. Juni 2016 getroffenen und am 4. November 2022 aktualisierten Verwaltungsvereinbarung führen die DFG und der Wissenschaftsrat das Programm Exzellenzstrategie gemeinsam in zwei Förderlinien durch:

Exzellenzcluster (EXC)

Die Förderlinie Exzellenzcluster(interner Link) zur projektförmigen Förderung international wettbewerbsfähiger Forschungsfelder in Universitäten bzw. Universitätsverbünden. Die Entwicklung und Durchführung des Verfahrens in dieser Förderlinie hat die DFG übernommen und veröffentlicht regelmäßig aller 7 Jahre eine Ausschreibung. Anträge werden in einem wettbewerblichen und wissenschaftsgeleiteten Verfahren begutachtet und entschieden. Neue Initiativen durchlaufen eine Skizzen- und eine Antragsphase. In der ersten Förderperiode (1. Januar 2019 bis 31. Dezember 2025) werden insgesamt 57 Exzellenzcluster mit einem jährlichen Volumen von 385 Mio. Euro gefördert. In der zweiten Förderperiode (1. Januar 2026 bis 31. Dezember 2032) werden insgesamt 70 Exzellenzcluster gefördert und es stehen dafür jährlich 539 Mio. Euro zur Verfügung.

Exzellenzuniversitäten (EXU)

Die Förderlinie Exzellenzuniversitäten(externer Link) zur dauerhaften Stärkung der Universitäten entweder als Einzelinstitutionen oder als Verbünde von Universitäten und dem Ausbau ihrer internationalen Spitzenstellung in der Forschung auf Basis erfolgreicher Exzellenzcluster. Die Entwicklung und Durchführung des Verfahrens in der Förderlinie Exzellenzuniversitäten hat der Wissenschaftsrat übernommen. In der ersten Förderperiode (2020 bis 2026) stehen jährlich rund 148 Mio. Euro zur Verfügung für die Förderung von zehn Exzellenzuniversitäten und einem Exzellenzverbund. Für die zweite Förderperiode (2027 bis 2033) werden bei Erfolg im wettbewerblichen Verfahren bis zu maximal 4 neue Förderfälle aufgenommen.

Inhalte zum Förderprogramm

Das Committee of Experts hat in der Sitzung am 29. - 30. November 2021 den Zeitplan(Download) für die zweite Wettbewerbsphase der Exzellenzstrategie verabschiedet.

Förderlinie Exzellenzcluster:

Die Entscheidung zur Förderlinie der Exzellenzcluster ist am 22. Mai 2025 gefallen und ab dem 1. Januar 2026 werden 70 neue Cluster gefördert.

Förderlinie Exzellenzuniversitäten:

Die Ausschreibung für die zweite Wettbewerbsphase wurde am 28. März 2024 veröffentlicht. Auf Basis der Entscheidungen über die 70 geförderten Exzellenzcluster am 22. Mai 2025 sind bis Mitte November des gleichen Jahres die Neuanträge einzureichen. Von April bis Juni 2026 finden die diesbezüglichen Ortsbesuche statt, am 2. Oktober 2026 werden die Entscheidungen über mögliche Neuaufnahmen in der Förderlinie durch die Exzellenzkommission getroffen, Förderbeginn ist der 1. Januar 2027.

Die Evaluation jener geförderten Exzellenzuniversitäten und des Exzellenzverbundes, die auch nach der Entscheidung über die Exzellenzcluster noch über die formalen Voraussetzungen für eine weitere Förderung verfügen, beginnt mit der Abgabe von Selbstberichten am 1. August 2025. Von Ende September bis Dezember des gleichen Jahres erfolgen die Ortsbesuche; im März 2026 bewertet das Committee of Experts die Ergebnisse der Einzelevaluationen und legt der Exzellenzkommission eine entsprechende Empfehlung vor.

Weitere Informationen zur Förderlinie Exzellenzuniversitäten finden Sie auf der Webseite des Wissenschaftsrats(externer Link).

Über Antragsskizzen und Anträge entscheiden das Expertengremium (Committee of Experts) und die Exzellenzkommission für die Exzellenzstrategie.

Das Committee of Experts(externer Link) besteht aus insgesamt 39 in der Forschung auf verschiedenen Wissenschaftsgebieten ausgewiesenen, das gesamte Spektrum der Disziplinen repräsentierenden Personen, die auch über langjährige Erfahrungen im Ausland, im Hochschulmanagement, in der Lehre oder in der Wirtschaft verfügen.

Der oder die Vorsitzende des Wissenschaftsrats und der Präsident oder die Präsidentin der DFG gehören dem Committee of Experts ohne Stimmrecht an und führen den Vorsitz.

Zu den Aufgaben des Committee of Experts gehören unter anderem die Festlegung der Förderbedingungen, die Bewertung der Skizzen und Anträge auf der Grundlage (fach-)wissenschaftlicher Begutachtungen, die Förderempfehlungen für die Exzellenzkommission, die Entscheidung über die zur Antragstellung berechtigenden Skizzen sowie die Bewertung der Ergebnisse der Evaluation der Exzellenzuniversitäten.

Die Exzellenzkommission besteht aus dem Committee of Experts sowie den für Wissenschaft zuständigen Ministerinnen und Ministern des Bundes und der Länder. Die Exzellenzkommission entscheidet auf Basis der Empfehlungen des Committee of Experts über die Förderung von Exzellenzclustern und Exzellenzuniversitäten.

Zur Webseite(externer Link) der Gemeinsamen Wissenschaftskonferenz zur Exzellenzstrategie.

Zweite Wettbewerbsphase

Die zweite Wettbewerbsphase(interner Link) in der Förderlinie Exzellenzcluster (für den Förderzeitraum 20262032) wurde im Dezember 2022 ausgeschrieben. Weitere Informationen zum Begutachtungsverfahren für die Exzellenzcluster in der zweiten Wettbewerbsphase sind in den „Informationen für die Wissenschaft Nr. 113 | 15. Dezember 2021 – Rahmenbedingungen für der zweiten Wettbewerbsphase der Exzellenzstrategie(interner Link) zu finden. Den Zeitplan zur zweiten Wettbewerbsphase beider Förderlinien in der Exzellenzstrategie finden Sie unter „Zeitplan zur Exzellenzstrategie(externer Link)

Absichtserklärungen für die Einreichung von Skizzen für neue Exzellenzcluster wurden bis zum 1. Februar 2023 erbeten. Zur Abgabefrist am 31. Mai 2023 erreichten die DFG 143 Antragsskizzen für Neuanträge. Die Begutachtung der Antragsskizzen fand zwischen Ende August und Mitte November 2023 statt. Die Entscheidung über die Antragstellung erfolgte am 1. Februar 2024; 41 Antragsskizzen wurden zur Antragstellung eingeladen. Fortsetzungsanträge durchliefen die Skizzenphase nicht.

Im Vorfeld der Antragsphase wurde um erste Absichtserklärungen zu Fortsetzungsanträgen und Updates der Absichtserklärungen für Neuanträge gebeten, um etwaige zwischenzeitliche Änderungen in die Begutachtungsplanung integrieren zu können. Die diesbezügliche Deadline für Fortsetzungsanträge war der 29. Januar 2024, für Neuanträge der 15. April 2024. 98 EXC-Anträge (41 Einrichtungen, 57 Fortsetzungen) wurden bis zum 22. August 2024 eingereicht. Die Begutachtung der Anträge fand von Anfang November 2024 bis Mitte Februar 2025 statt.

Die Förderentscheidung über die zukünftigen Exzellenzcluster erfolgte in einer Pressemitteilung(interner Link) am 22. Mai 2025.

Weitere Zahlen und Fakten zur Exzellenzstrategie finden sich in verschiedenen Veröffentlichungen der DFG unter Rundbriefe und Pressemitteilungen(interner Link).

Erste Förderphase der Exzellenzstrategie

Informationen zur ersten Förderphase der Exzellenzstrategie finden Sie hier(interner Link).

Die Frage nach der Beteiligung einzelner Wissenschaftsgebiete und Fächer an den 70 geförderten Exzellenzclustern der zweiten Wettbewerbsphase ist nach den Förderentscheidungen im Mai 2025 breit diskutiert worden. Mit dem Format der Data Story hat die DFG eine statistische Betrachtung zur Fächerbeteiligung an den Exzellenzclustern der zweiten Runde der Exzellenzstrategie des Bundes und der Länder(interner Link) vorgelegt. Die Ergebnisse der Datenanalyse zeigen, welche Fächer an den 70 Clustern partizipieren und in ihrem Zusammenspiel das interdisziplinäre Forschungsprofil der Cluster prägen.

Das Unternehmen uzbonn hat im Auftrag der DFG eine Online-Befragung unter allen Gutachter*innen der zweiten Wettbewerbsphase der Exzellenzstrategie durchgeführt. An der Umfrage zur Evaluation des Begutachtungsverfahrens haben sich circa 70 Prozent der Gutachter*innen beteiligt. Der vorliegende Bericht(Download) fasst die Ergebnisse zusammen.

Die DFG-Geschäftsstelle lud am 29. und 30. April 2021 Verantwortliche der Exzellenzcluster aus der ersten Förderrunde und Vertreter*innen der Universitäten sowie Mitglieder des Committee of Experts und der Gemeinsamen Wissenschaftskonferenz (GWK) zu einem Austausch über die Rahmenbedingungen exzellenter Forschung in Deutschland ein. Die Veranstaltung bot die Möglichkeit des Austauschs verschiedener Perspektiven auf das Programm, von der Antragstellung bis hin zur praktischen Arbeit der Exzellenzcluster. Der Bericht(interner Link) gibt weitere Einblicke.

In der Geschäftsstelle der Deutschen Forschungsgemeinschaft stehen Ihnen als Ansprechpersonen zur Verfügung:

Für das gesamte Programm: Dr. Christine Petry(externer Link)

Ansprechpersonen für einzelne Exzellenzcluster sowie zu Verfahrensfragen: Gruppe Exzellenzstrategie und Forschungsimpulse(interner Link)

Mittelverwendung für

In der Geschäftsstelle des Wissenschaftsrats steht Ihnen als Ansprechperson zur Verfügung:

Für das gesamte Programm sowie die Förderlinie „Exzellenzuniversitäten“: Dr. Inka Spang-Grau(externer Link)

Für die Exzellenzstrategie des Bundes und der Länder (ExStra) wurde ein Logo entwickelt. Es steht in Farbe oder Schwarz-Weiß sowie in deutscher und englischer Sprache zur Verfügung. Das Manual regelt die Verwendung.

Hinweis

Weitere Informationen zur Exzellenzstrategie aktualisieren wir auf dieser Seite im Laufe des Verfahrens. Für einen Schnellzugriff nutzen Sie bitte die URL: www.dfg.de/exzellenzstrategie(interner Link)