Wie müssen Abschlussberichte für Anträge in der allgemeinen Forschungsförderung aussehen?

DFG-Bewilligungsempfänger*innen sind verpflichtet, Rechenschaft über die Verwendung der Mittel abzulegen sowie über die Arbeit und Ergebnisse im Projekt zu berichten. Sie geben dafür nach Ende der Förderung einen Schlussverwendungsnachweis sowie einen Abschlussbericht an die Geschäftsstelle ab. Diese Verpflichtung wird durch die Verwendungsrichtlinien geregelt. Der Abschlussbericht ist über das Elan-Portal einzureichen. Das Datum, zu dem der Bericht eingehen muss, wird Ihnen im Bewilligungsschreiben mitgeteilt. Im Regelfall liegt es drei Monate nach Projektende.

Für eine Reihe von Förderprogrammen stehen Ihnen Muster zur Verfügung, die Form und Inhalte der Berichte vorgeben, jeweils angepasst auf die Programmanforderungen. Bitte wählen Sie das entsprechende Muster aus für das Programm, in dem Ihr Antrag gefördert wurden. Sollte es für dieses Programm kein Muster geben, wählen Sie bitte den „Leitfaden für Abschlussberichte“ (ganz unten) als Vorlage.

Informationen zur Veröffentlichung von Abschlussberichten und weitere FAQ finden Sie auf der Überblicksseite Abschlussberichte.

Verfügbare Muster/Template:

Sachbeilhilfe:

Emmy Noether-Programm:

Walter Benjamin-Programm:

Heisenberg-Programm:

(Kolleg-)Forschungsgruppe:

Schwerpunktprogramm:

Leitfaden für einen Abschlussbericht: