CO2-Kompensation DFG-Geförderte
Die besondere Berichtspflicht zur CO2-Kompensation ist entfallen. Es gelten die allgemeinen Regelungen der Verwendungsrichtlinien zum Nachweis der Projektmittel.
Weitere Informationen zum Thema
- Interner LinkMerkblatt zur Umsetzung der CO2-Kompensationsregelung in den Verwendungsrichtlinien der Fassungen ab 12/2020
- Interner LinkNeue Möglichkeit zur Kompensation von CO2-Emissionen in Forschungsförderung und Förderprojekten
- Interner LinkFAQ: CO2-Kompensation
- In den in Ihrem Bewilligungsschreiben benannten Verwendungsrichtlinien unter der Überschrift „Reisen“ in Ihrer DFG-Forschungsförderung