FAQ: Open-Access-Publikationskosten
- Antragstellun(externer Link)
- Zweite Programmphase (2024-2027(externer Link)
- Berechnung des Mittelbedarf(externer Link)
- Begutachtun(externer Link)
- Mitteleinsatz für förderfähige Inhalte, Verwendungsnachweis, Monitoring, kostenneutrale Laufzeitverlängerun(externer Link)
- Das Programm „Open-Access-Publikationskosten“ und projektinterne Publikationsmittel aus der DFG-Forschungsförderun(externer Link)
Antragstellung
Ja. Einrichtungen, die den Kodex noch nicht umgesetzt haben, können Fördermittel bis zum Vorliegen einer positiv geprüften Umsetzung des Kodex nur gesperrt bewilligt bekommen.
Bitte konsultieren Sie diese Seite: Wissenschaftliche Integritä(externer Link)
Ja, außeruniversitäre Forschungseinrichtungen können Anträge stellen. Die Leitung eines Instituts bzw. der rechtsfähigen Einrichtung stellt die Anträge. Die Antragstellung kann über ein Formular (DFG-Vordruck 12.20(interner Link)) delegiert werden.
Ja, Hochschulen, an denen Open-Access-Publikationen vorkommen, können Anträge stellen. Private Hochschulen sind ebenfalls antragsberechtigt, wenn sie staatlich anerkannt sind.
Ja. In der zweiten Phase des Programms (2024–2027) kann der Mittelbedarf nur noch auf Basis von Publikationen, die aus der DFG-Forschungsförderung hervorgehen, berechnet werden. (Der Einsatz der Mittel bleibt jedoch flexibel, das heißt, dass die Mittel auch für Publikationen eingesetzt werden dürfen, die nicht aus der DFG-Forschungsförderung hervorgehen. Die Antragsteller*innen verpflichten sich jedoch, für alle Open-Access-Publikationen, die nachweislich aus einem DFG-Projekt hervorgehen, ausreichende Mittel bereitzustellen, um die Veröffentlichung zu ermöglichen).
Der Antragszeitraum ist der Zeitraum, auf den der Antrag sich bezieht, das heißt der auf das Jahr der Antragsstellung folgende Zeitraum („Publikationsjahr“). Bei einer dreijährigen Antragsstellung im Jahr 2026 zum Beispiel wäre der Antragszeitraum 2027–2029.
Zweite Programmphase (2024-2027)
Die zweite Phase der Förderung hat die Umstellung hin zum Prinzip der Finanzierungsverantwortung zum Ziel. Der Bedarfsberechnung können daher nur noch Artikel zugrunde gelegt werden, die nachweislich aus einem DFG-Projekt hervorgehen. Für diese steigt die Pauschale pro Artikel auf 1400 Euro.
Nein. Der Fortsetzungsantrag muss erneut im vollen Umfang gestellt werden. Im Antrag muss auf die bereits erfolgten Umsetzungen der ersten Förderperiode eingegangen werden.
Nein. Wenn Sie einen Fortsetzungsantrag stellen, muss kein Zwischenbericht eingereicht werden. (Ausnahme: Ein Zwischenbericht ist dann nötig, wenn die Gutachter*innen in ihren Hinweisen zum Erstantrag einen Zwischenbericht als Auflage eingefordert haben.) Sofern die Einrichtung erfolgreich Mittel für eine weitere Förderperiode einwirbt, muss der nach Abschluss der Förderung vorzulegende Abschlussbericht die Arbeiten und Ergebnisse der gesamten Förderjahre (erste und zweite Förderperiode) abbilden. Im Falle einer Ablehnung des Fortsetzungsantrags wird ein Abschlussbericht zum im ersten Bewilligungsschreiben genannten Datum fällig. Für die Abgabe von Zwischen- und Abschlussberichten steht allen Bewilligungsempfängern das Formular „Abschlussbericht“ (Vordruck 12.0(interner Link)) zur Verfügung.
Berechnung des Mittelbedarfs
Es ist den Antragssteller*innen überlassen, geeignete Methoden einzusetzen. Im Merkblat(interner Link) ist klar geregelt, auf welcher Basis die Mittelbedarfskalkulation vorzunehmen ist. Hinweis: Die Gutachter*innen werden gebeten, eine Plausibilitätsprüfung der im Antrag genannten Publikationszahlen mithilfe des Open-Access-Monitors vorzunehmen.
Der Open Access Monito(externer Link) am Forschungszentrum Jülich bietet eine Dienstleistung zur Unterstützung bei der Berechnung der Open-Access-Publikationen, die für die Kalkulation der Antragssumme herangezogen werden können, an und kann zur Abfrage bisheriger Publikationsvolumina genutzt werden. Der Open-Access-Monitor bietet eine Anleitung zum Abruf für die Antragstellung an; bitte beachten Sie die jeweils aktuellste Fassung auf der Homepage des Open-Access-Monitors.
Nur die aus der DFG-Forschungsförderung resultierenden Open-Access-Publikationen von mit der antragstellenden Einrichtung affiliierten (zahlungspflichtigen) Korrespondenzautor*innen bzw. zahlungspflichtigen Erstautor*innen dürfen für die Kalkulation herangezogen werden. Da in den Funding Acknowledgements jedoch nicht immer ersichtlich ist, ob der*die Korrespondenzautor*in oder eine*r der Co-Autor*innen DFG-gefördert ist, müssen die Publikationen im Sinne der Aufwandsreduzierung nicht händisch überprüft werden. Diese Unschärfe in der Mittelkalkulation ist derzeit zulässig.
„Zahlungspflichtig“ bedeutet hier, dass für die Einrichtung Kosten entstehen. Das kann auch über Mitgliedschaften bei Preprint-Servern oder anderen Konsortialmodellen (u.a. auch bei Diamond Open Access) der Fall sein. Bei SCOAP3 erfolgt die Konsortialzahlung anhand des Publikationsanteils; bei der Beantragung ist jedoch die Anzahl der Publikationen aus der jeweiligen Einrichtung ausschlaggebend. Die Beantragung von Mitteln ist möglich, wenn die Einrichtung sich an SCOAP3-DE beteiligt.
Publikationen, die als einziges Funding Acknowledgement die Finanzierung aus dem Förderprogramm „Open-Access-Publikationskosten“ und keine weitere DFG-Förderung erfahren haben, dürfen prinzipiell nicht für die Kalkulation der Antragssumme herangezogen werden. Um den Prüfaufwand jedoch zu reduzieren, müssen die Publikationen, die bei der Auswertung mit dem Open-Access-Monitor ausgegeben werden, dahingehend nicht zwingend händisch kontrolliert werden. Diese Unschärfe in der Mittelkalkulation ist derzeit zulässig. Bitte achten Sie jedoch in Ihren Workflows darauf, dass die Förderung aus dem Programm „Open-Access-Publikationskosten“ zukünftig nicht in den Funding Acknowledgements angegeben wird.
Pro Open-Access-Artikel können 1400 Euro, pro Open-Access-Buch 5000 Euro beantragt werden. Es gibt keine Unterscheidung der Pauschalen nach Wissenschaftsbereichen oder Disziplinen.
Der Antrag bezieht sich immer auf die der Antragstellung folgenden Publikationsjahre, das heißt, im Jahr 2026 werden Mittel für die Publikationsjahre 2027 ff. beantragt.
Bei Ihrer Antragstellung sollten Sie sich an den Verträgen, die bei ESA(externer Link) genannt werden, orientieren. Falls Sie an einem Vertrag teilnehmen, der nicht gelistet ist, nennen Sie diesen bitte und beziehen Sie die daraus resultierenden Publikationen in die Kalkulation mit ein. Die Begutachtungsgruppe legt dann fest, ob die betroffenen Publikationen für die Kalkulation der Antragssumme herangezogen werden dürfen.
Die beantragende Einrichtung muss im Zeitraum, für den Mittel erbeten werden, an einem Vertrag teilnehmen bzw. kann nur für den Zeitraum, in dem sie teilnimmt oder teilzunehmen plant, Mittel beantragen.
Ja.
„Research article“ sind Publikationen, welche wissenschaftliche Erkenntnisinhalte transportieren. Dazu gehören Artikel der Kategorien original paper, review paper, brief communication u.s.w.
Wenn die Publikationen der Autor*innen der Einrichtung in diesen Publikationsinfrastrukturen im Open Access qualitätsgesichert erscheinen, können die Mittel auch hierfür eingesetzt werden. Dies gilt für alle sogenannten „Diamond Journals“ bzw. „Diamond Infrastructures“, das heißt Publikationsorte an öffentlich-rechtlich finanzierten Einrichtungen oder durch kollektive Finanzierung getragenen Infrastrukturen, welche in der Regel keine Gebühren für die Publikationsdienstleistung von Autor*innen direkt erheben, gegebenenfalls aber durch kollektive Finanzierungen von der Einrichtung unterstützt werden.
Für Dissertationen, die über einen Hochschulserver publiziert werden, ist kein Zuschuss vorgesehen, wenn diese Dienstleistung von der Universität im Rahmen der Grundaufgaben zur Verfügung gestellt wird. Bei Buchpublikationen, die Zusatzkosten verursachen, etwa über einen Universitätsverlag, kann ein Zuschuss gegeben werden.
Ja, bitte fügen Sie Tabellen gerne dort, wo möglich, und insbesondere unter 6.1 ein. Aus den Tabellen sollte hervorgehen, für welchen Zeitraum und in welcher Höhe Sie Mittel beantragen. Eine Vorlage finden Sie hier(Download)
Hier bitten wir um eine Nennung der Anzahl von Publikationen, für die prospektiv Mittel eingeworben werden. Bitte schlüsseln Sie diese, wo möglich, nach Verlagen/Publikationsplattformen bei Artikeln und nach Büchern unterschieden auf.
Bitte verwenden Sie tabellarische Darstellungen (eine Vorlage finden Sie hie(Download)).
Bitte stellen Sie insbesondere das Publikationsaufkommen Ihrer Einrichtung in den Jahren 2023–2025 übersichtlich dar. Nutzen Sie für die Darstellung aller Publikationen der Jahre 2023–2025, die für die Kalkulation herangezogen werden können, eine Tabelle getrennt nach Open Access Gold, Transformationsverträgen und gegebenenfalls anderen Finanzierungsmodellen.
Open-Access-Bücher aus der DFG-Forschungsförderung der Jahre 2023–2025, die für die Kalkulation der Antragssumme herangezogen werden, sollten einzeln aufgeführt werden.
Bitte nehmen Sie keine Prognosen für das zukünftige Artikelaufkommen vor.
Bitte stellen Sie im Antrag dar, welche Mittel für die Open-Access-Finanzierung vorhanden sind und aus welchen Quellen diese stammen.
Bitte nehmen Sie keine Kürzungen vor. Diese erfolgen durch die DFG-Geschäftsstelle.
Dann rufen Sie die nicht benötigten Mittel nicht ab.
Begutachtung
- Ergebnis des ersten Begutachtungsjahrs war, dass insbesondere dem Kriterium „Arbeitsprogramm und Umsetzung“ (s. „Begutachtungskriterien“) große Bedeutung zukommt. Hier sollten die strategische Einbettung des Vorhabens in der Einrichtung und die geplanten Maßnahmen dargestellt werden. Die Planung sollte auch einen Zeitplan umfassen. Falls eine Arbeitsgruppe eingesetzt wird, sollte diese für die Umsetzung des Vorhabens handlungsfähig sein und – wenn nötig – die Vernetzung der verschiedenen Organisationseinheiten sicherstellen.
- Ergebnis des zweiten Begutachtungsjahrs war, dass der Aufbau von Informationsbudgets noch unzureichend ist und in der zweiten Programmphase verstärkt auch im Rahmen der Begutachtung betrachtet werden sollte.
- Im dritten Jahr der Begutachtung wurde insbesondere bei Fortsetzungsanträgen erkennbar, dass die Förderziele des Programms gut adressiert und erreicht werden können. Es wurde festgestellt, dass das Wort „Informationsbudget“ sehr häufig in den Anträgen anzutreffen war, der Begriff jedoch nicht einheitlich gebraucht und verstanden bzw. mit konzeptionellen Überlegungen und systematischen Arbeitsschritten hinterlegt wurde. Zu Ablehnungen führten vor allem strukturelle Gründe. Zentral bleibt die Haltung der Universitäts- bzw. Einrichtungsleitung zu Verwaltungsprozessen und zur hochschul- bzw. einrichtungseigenen Infrastruktur.
- Im ersten Jahr der zweiten Phase des Förderprogramms „Open-Access-Publikationskosten“ spielte in der Begutachtung der Vergleich zwischen dem, was die Einrichtungen in der ersten Projektphase erreicht haben und dem, was für die zweite Phase geplant wurde, eine wichtige Rolle. Die Strukturbildung an der Einrichtung unter Beteiligung der entscheidenden internen Bereiche wurde weiterhin als wichtig erachtet.
Die Berichte über die einzelnen Förderrunden sind auf der Programmwebseit(interner Link) abrufbar.
Es müssen keine Prozesse und Strukturen geschaffen werden, wenn die vorhandenen Prozesse und Strukturen geeignet sind, das Förderziel des Programms zu erreichen. Dies muss jedoch aus dem Antrag nachvollziehbar hervorgehen.
Mitteleinsatz für förderfähige Inhalte, Verwendungsnachweis, Monitoring, kostenneutrale Laufzeitverlängerung
Ja.
Artikel können auch dann gefördert werden, wenn die entsprechenden Zeitschriften nicht im Directory of Open Access Journals (DOAJ) gelistet sind, die Qualitätssicherung aber gewährleistet ist. Hier bitten wir die Einrichtungen um Einzelfallprüfungen.
Beim Mitteleinsatz muss die Summe verausgabter DFG-Mittel insgesamt mit der Anzahl förderfähiger Publikationen im Bewilligungszeitraum korrelieren.
Dabei müssen nicht 1400 Euro pro Artikel verbucht werden; die DFG-Mittel können flexibel in ein integriertes (Informations-)Budget eingehen und die Gesamtmittel der Einrichtung verstärken. Es muss aber ein Nachweis über den faktischen Einsatz der DFG-Mittel möglich sein (z.B. für ein bestimmtes Segment förderfähiger Publikationen). Alle förderfähigen Publikationen müssen daher nachweisbar sein, auch wenn dafür keine DFG-Mittel eingesetzt werden.
- Beispiel: Im Jahr 2024 sind 70 Artikel einer Einrichtung förderfähig. Die Einrichtung kann daher 98 000 Euro einsetzen. Sie kann diese 98 000 Euro auf 40 Artikel verteilen, muss aber alle 70 förderfähigen Artikel sowie deren Finanzierung nachweisen können. Dies gilt analog für den gesamten Bewilligungszeitraum.
Förderfähig sind alle Artikel, die nicht durch die Verwendungsrichtlinien ausgeschlossen sind. In der zweiten Phase des Förderprogramms können Sie die Mittel also auch weiterhin für die Open-Access-Artikel abrufen und einsetzen, die nicht aus der DFG-Forschungsförderung hervorgegangen sind. Es bleibt dabei, dass im Mitteleinsatz die Summe verausgabter DFG-Mittel insgesamt mit der Anzahl förderfähiger Publikationen im Bewilligungszeitraum korrelieren muss.
- Beispiel: Ihrer Einrichtung wurden Mittel für 800 Open-Access-Artikel bewilligt. Ihre Einrichtung kann im Förderzeitraum jedoch nur 600 Artikel, die aus der DFG-Forschungsförderung resultieren, nachweisen. In diesem Fall können die Mittel für die übrigen 200 Artikel für weitere förderfähige Open-Access-Artikel abgerufen und eingesetzt werden, auch wenn diese nicht aus der DFG-Forschungsförderung resultieren.
Die Daten müssen beim Forschungszentrum Jülich (FZJ) auf Basis des Metadatenschemas, das vom FZJ bereitgestellt wird, abgeliefert werden. Weitere Informationen zum Programmmonitoring über das Forschungszentrum Jülich finden Sie hie(externer Link).
Ja. Hierbei ist zu beachten, dass auch Dissertationen, die an einer Einrichtung in DFG-geförderten Projekten oder Verbünden entstehen, prinzipiell förderfähig sind. Es sollten aber primär etablierte und vorhandene Open-Access-Publikationsmöglichkeiten genutzt werden, z.B. Publikationsserver der Einrichtung oder fachliche Publikationsserver. Wenn diese Infrastrukturen von der Einrichtung im Rahmen der Grundausstattung betrieben werden und eine Grundaufgabe darstellen, können dafür keine DFG-Mittel beantragt oder eingesetzt werden.
Nein. Zweitveröffentlichungen sind nicht förderfähig.
Es können auch keine Artikel, die über sogenannte hybride Article Processing Charges (APC) gezahlt worden sind und dann zweitveröffentlicht werden, in die Kalkulation einbezogen oder aus DFG-Mittel finanziert werden.
Auch die Finanzierung von sogenannten Article Development Charges (ADC) ist nicht möglich.
Ja, wenn für diese Preprints Kosten anfallen, z.B. über Mitgliedschaften oder Beiträge zu den Infrastrukturen. Es kann pro „Aggregatszustand“ einer Publikation jedoch nur einmal Geld von der DFG eingesetzt werden, das heißt nicht für Preprints und Open-Access-Artikel.
Qualitätssicherung der Inhalte im Sinne des Programms ist so definiert, dass eine wissenschaftliche Auseinandersetzung und deren Dokumentation vor oder nach der Veröffentlichung vorgesehen sein muss. Diese kann auch als community peer review oder post publication peer review stattfinden. Die gute wissenschaftliche Praxi(interner Link) gilt für alle Publikationen, die über das Programm gefördert werden.
Es muss eine rechtssichere Nachnutzung der geförderten Publikationen gewährleistet sein, die über CC-Lizenzen oder anderweitige Lizenzen, die eine Nachnutzung im Sinne der Berliner Erklärung ermöglichen, geregelt wird. Im Merkblatt (DFG-Vordruck 12.2(interner Link)) sind Standards genannt, die zur Orientierung dienen.
Ja, die Verwendungsrichtlinien für das Programm sind im Besonderen Teil der Verwendungsrichtlinien (DFG-Vordruck 2.0(interner Link)) zu finden.
- Einsatz der Mittel für Non-research article
- Förderung von Publikationen in mirror journals, sofern diese als solche erkennbar sind
- Gebühren für submission charges, page charges, color charges u.s.w.
- Einsatz der Mittel für Opt-Out-Artikel, das heißt Artikel, die letztendlich nicht im Open Access erscheinen
- Einsatz der Mittel für Verwaltungsgebühren im Zusammenhang mit einer Publikation
- Finanzierung einzelner Artikel in Sammelbänden
- Einsatz für Konferenzbände, wenn die Publikation anderweitig finanziert ist (z.B. über Eintrittsgelder, Mitgliedschaftsbeiträge)
- Mindestteilnahmegebühr für den DEAL-Vertrag mit Elsevier
- Article Development Charge (ADC)
Die Mittel können nach dem Erhalt einer Bewilligung über das Formular 41.040(interner Link) abgerufen werden. Bitte fordern Sie Mittel immer bedarfsgerecht an. Der erste Mittelabruf eines bewilligten Projektes muss via Briefpost an die im Formular angegebene Adresse geschickt werden. Daran anschließende Abrufe können digital eingereicht werden. Anlagen zum Mittelabruf (z.B. Publikationslisten) sind nicht notwendig.
Der Verwendungsnachweis 41.05(interner Link) für dieses Programm ist auf der Programmwebseite zu finden.
Weitere Hinweise zum Verwendungsnachweis entnehmen Sie bitte den Verwendungsrichtlinien 2.0(interner Link) (Abschnitt 8).
Das FZJ bündelt die Informationen zum Monitoring hie(externer Link).
Die DFG-Mittel dürfen auch für Artikel/Monographien eingesetzt werden, deren Rechnung erst Anfang 2025 eingehen, sofern i) die Artikel/Monographien im Jahr 2024 (d.h. innerhalb des Förderzeitraums) publiziert wurden und ii) die Einrichtung einen Antrag auf kostenneutrale Laufzeitverlängerung gestellt hat. Die Mittel stehen dann für den Zeitraum der gewährten Laufzeitverlängerung zur Verfügung.
Füllen Sie bitte den DFG-Vordruck 41.4(interner Link) aus und senden sie ihn an FIN2@dfg.d(externer Link).
Bitte beantragen Sie die kostenneutrale Laufzeitverlängerung so früh wie möglich, spätestens jedoch 6 Wochen vor Jahresende.
Seit 2023 besteht zwischen der DFG und der OAPEN Foundation ein Service Level Agreement zur Nutzung der OAPEN Library als Repositorium für die Zweitveröffentlichung DFG-geförderter Open-Access-Bücher. Zunächst werden dort Monographien eingespielt, die im Rahmen der DFG-Forschungsförderung entstanden sind und über das Förderprogramm „Open-Access-Publikationskosten“ gefördert wurden.
Die OAPEN Library erhält die Metadaten der betreffenden Publikationen über die Monitoring-Berichte des Forschungszentrum Jülich und sorgt eigenständig für die Einspielung der Publikationen ins Repositorium. Für die im Programm „Open-Access-Publikationskosten“ geförderten Einrichtungen entstehen dadurch keine zusätzlichen Aufwände oder Kosten.
Folie(externer Link) zur Informationsveranstaltung zur Kooperation von DFG und OAPEN Library vom 14.03.2023.
Das Programm „Open-Access-Publikationskosten“ und projektinternen Publikationsmitteln aus der DFG-Forschungsförderung
Im Programm „Open-Access-Publikationskosten“ können nur Einrichtungen bzw. deren Leitungen Anträge stellen. Einzelne Forscher*innen können ihre projektinternen Publikationsmittel bzw. Sachmittel aus der Forschungsförderung aber auch für Open Access einsetzen.
Projektinterne Publikationsmittel können weiterhin direkt von den Forscher*innen beantragt werden. Die DFG empfiehlt allerdings, dass die Forscher*innen bei Open-Access-Publikationen Kontakt mit den zentralen Informationseinrichtungen aufnehmen, damit eine Doppelförderung vermieden wird.
Ja, allerdings muss eine Doppelförderung derselben Publikation von den Projektnehmer*innen ausgeschlossen werden. Projektinterne Publikationsmittel können jedoch zur Co-Finanzierung von Open-Access-Publikationen eingesetzt werden.
Das Einfügen von Funding Acknowledgements ist in den Verwendungsrichtlinien der DFG im „Allgemeinen Teil“ geregelt (s. DFG-Vordruck 2.0(interner Link) unter Abschnitt 13). Jede*r Projektnehmer*in ist für die Einfügung selbst verantwortlich. Im Rahmen des Programms kann es allerdings zweckdienlich sein, wenn die beantragende Einrichtung die Autor*innen ihrer Einrichtung auf diese Vorgabe der DFG hinweist.
Ergänzende Hinweise: Der Schnelltest der Uni Göttingen ermöglicht einen Überblick über einzelne Aspekte, die ihm Rahmen der DFG-Förderung relevant sind, darunter die Abdeckung von Publikationen mit ORCID-Verknüpfungen und die Verwendung von funding acknowledgements: Crossref Metadata Complianc(externer Link). Autor*innen nehmen bitte keinen Hinweis in den Funding Acknowledgements zur Publikationskostenfinanzierung durch die DFG vor.
Ja, die Mittel können für alle Universitätsangehörigen (bzw. Institutsangehörigen) eingesetzt werden.
Weitere Informationen
Förderprogramm „Open-Access-Publikationskosten(interner Link)