Für Antragsteller*innen und Sprecher*innen von Graduiertenkollegs

Die Förderlinie Graduiertenkollegs (GRK)

Die DFG fördert ein Graduiertenkolleg für maximal neun Jahre, die sich in zwei Förderperioden gliedern. Für Graduiertenkollegs, über deren Einrichtungsantrag bis November 2021 entschieden wird, betragen beide Förderperioden viereinhalb Jahre. Für Graduiertenkollegs, über deren Einrichtungsantrag im Mai 2022 oder später entschieden wird, beträgt die erste Förderperiode fünf Jahre, die zweite Förderperiode vier Jahre.

In Graduiertenkollegs, über deren Einrichtungsantrag bis November 2021 entschieden wird, beträgt die individuelle Förderdauer einer bzw. eines Promovierenden in der Regel 36 Monate. Darüber hinaus können in diesen Graduiertenkollegs Promovierende, die im Dezember 2020 in einem DFG-finanzierten Vertragsverhältnis standen und weniger als 36 Monate finanziert waren oder später eine Promotionsstelle im Graduiertenkolleg angetreten haben, aus Mitteln des Kollegs bis zu 48 Monate finanziert werden. Die Entscheidung über mögliche Verlängerungen der Finanzierung aus verfügbaren Mitteln des Kollegs über die Regelförderdauer von 36 Monaten hinaus trifft das jeweilige Graduiertenkolleg.

In Graduiertenkollegs, über deren Einrichtungsantrag im Mai 2022 oder später entschieden wird, kann die individuelle Förderdauer einer bzw. eines Promovierenden bis zu 48 Monate betragen. Dies ist abhängig vom jeweiligen Qualifizierungskonzept des einzelnen Graduiertenkollegs.

Darüber hinaus gilt in allen Graduiertenkollegs, dass die individuelle Höchstfinanzierungsdauer von 48 Monaten nicht überschritten werden darf.

Sollte die Begutachtung des Fortsetzungsantrags nicht zu einer Verlängerungsentscheidung führen, kann das Graduiertenkolleg für die zu diesem Zeitpunkt noch promovierenden Doktorandinnen und Doktoranden eine Auslauffinanzierung beantragen.

In Graduiertenkollegs, über deren Einrichtungsantrag bis November 2021 entschieden wird, kann eine Auslauffinanzierung für maximal 18 Monate beantragt werden, jedoch nur bis zur Erreichung der individuellen Regelförderdauer von 36 Monaten.

In Graduiertenkollegs, über deren Einrichtungsantrag im Mai 2022 oder später entschieden wird, kann eine Auslauffinanzierung für maximal 12 Monate beantragt werden, jedoch nur bis zur Erreichung der individuellen Maximalförderdauer von 48 Monaten.

Graduiertenschulen wurden von 2006 bis 2019 im Rahmen einer Förderlinie der Exzellenzinitiative des Bundes und der Länder gefördert. Eine Graduiertenschule soll die Schwerpunktbildung des Standorts durch die entsprechende Förderung von Forscher*innen in frühen Karrierephasen unterstützten und dabei für die Universität und die beteiligten Fächer einen wissenschaftlichen und strukturellen Mehrwert erbringen. Hinsichtlich ihrer Größe und thematischen Breite sind also die entsprechenden Strategien der Universität leitend. Strenge Vorgaben hinsichtlich der Größe, der Struktur – beispielsweise der zu beteiligenden Wissenschaftler*innen, Institute, Promovierenden etc. ‒ gibt es nicht.

Graduiertenkollegs (GRK) werden von der DFG seit 1990 gefördert. Im Vergleich zu Graduiertenschulen verfolgen sie ein fokussiertes Forschungsprogramm und ihr Umfang an Beteiligten ist begrenzt.

In den letzten Jahren haben sich neben Graduiertenschulen, die durch die Exzellenzinitiative gefördert werden, auch weitere Strukturen und Programme zur Graduiertenförderung an den Hochschulen etabliert. Hilfreiche Informationen bei der Beantragung von Graduiertenkollegs bietet das Hinweismerkblatt zur Positionierung von Graduiertenkollegs im Umfeld anderer Promotionsprogramme.

Eine Forschungsgruppe ist ein enges Arbeitsbündnis mehrerer herausragender Wissenschaftler*innen, die gemeinsam eine Forschungsaufgabe bearbeiten. Von zentraler Bedeutung sind die Forschungsergebnisse und weniger die – häufig damit einhergehende – Promotion der wissenschaftlichen Mitarbeiter*innen bzw. deren individuelle Qualifikation. Bei Forschungsgruppen wird im Antrag eine detaillierte Beschreibung der einzelnen Teilprojekte analog zu Einzelprojekten gefordert.

Graduiertenkollegs sind durch ein übergreifendes Forschungsprogramm charakterisiert. Dieses muss sich für die Bearbeitung in Promotionsprojekten eignen. Zudem muss deutlich werden, welchen Mehrwert die Doktorand*innen davon haben, Mitglied in dem Kolleg zu sein. Neben der Qualität der Forschung stehen daher ebenso das Qualifizierungs- und das Betreuungskonzept zur Förderung der im Kolleg arbeitenden Promovierenden im Vordergrund.

Bitte lassen Sie sich beraten, welches Förderprogramm für Ihre Forschungsidee am besten geeignet ist.

Die Programmvariante Internationale Graduiertenkollegs (IGK)

Alle von der DFG geförderten Graduiertenkollegs bieten den Promovierenden eine Einführung in die internationale Scientific Community und ein international geprägtes Umfeld. Von einem Graduiertenkolleg (GRK) wird erwartet, dass es enge Kontakte ins Ausland pflegt, Gastwissenschaftler*innen aus dem Ausland einlädt, Promovierende international rekrutiert und ihnen Auslandsaufenthalte und Besuche von internationalen Konferenzen ermöglicht.

Internationale Graduiertenkollegs (IGK) sind eine Programmvariante der Graduiertenkollegs. Zusätzlich zu den genannten Aspekten der Internationalisierung in GRK zeichnen sie sich durch eine formalisierte Kooperation mit in der Regel einer Partnereinrichtung im Ausland aus, mit der sie ihr Forschungsprogramm und ihr Betreuungskonzept gemeinsam umsetzt. Alle Doktorandinnen und Doktoranden absolvieren einen oder mehrere Forschungsaufenthalte an der jeweiligen Partnereinrichtung (in der Regel zwischen sechs und zwölf Monate insgesamt) und werden auch von einer Hochschullehrer*in an der Partnerinstitution mit betreut. Analog forschen auch die Promovierenden der Partnerseite für längere Zeit auf der deutschen Seite des IGK. Detaillierte Informationen bieten die Hinweise zur Abgrenzung von Internationalen Graduiertenkollegs gegenüber Graduiertenkollegs.

Ein IGK funktioniert erfahrungsgemäß dann am besten, wenn die Beiträge der Partner möglichst gleichgewichtig und komplementär sind. Sie sollten ein IGK daher nur beantragen, wenn die Kooperation gleichberechtigt ist und das Interesse Ihrer internationalen Partner an der Zusammenarbeit und dem Austausch genauso groß ist wie Ihres. Es besteht auch die Möglichkeit, anstatt eines IGK ein GRK mit starker internationaler Ausrichtung zu beantragen und für die zweite Förderphase eine Überleitung in ein IGK vorzusehen, auf die in der ersten Phase hingearbeitet werden kann.

Bitte wenden Sie sich für eine Beratung an die zuständige Ansprechperson in der DFG-Geschäftsstelle.

Eine wesentliche Voraussetzung für die Beantragung eines IGK ist in der Regel, dass Sie bereits mit Ihren internationalen Kolleg*innen in einem gewissen Rahmen erfolgreich zusammengearbeitet haben. Von Beginn an sollten Sie und Ihre Partner auch der Frage der Komplementärfinanzierung besonderes Augenmerk schenken (siehe Gegenfinanzierung).

Sie können bei der DFG Mittel für einen Vorbereitungsworkshop für IGK beantragen. Beachten Sie dazu bitte den Leitfaden für die Antragstellung der Vorbereitungstreffen für Internationale Graduiertenkollegs. Bei Fragen wenden Sie sich bitte an die für Ihr Bundesland zuständige Ansprechperson.

Um erfolgreich zu sein, brauchen IGK etwa gleich starke Gruppen auf beiden Seiten sowie komplementäre Interessen und Expertisen. Ebenso wichtig ist, dass die Partner über die nötigen Mittel verfügen, damit die Kooperation und vor allem der Austausch der Promovierenden gut funktionieren. Die Einwerbung der Gegenfinanzierung ist Aufgabe Ihrer Partner. Aus welchen Quellen die „matching funds“ kommen, ist dabei unerheblich.

Mit einer Reihe von ausländischen Partnereinrichtungen hat die DFG Vereinbarungen zur Beantragung und bilateralen Förderung von IGK getroffen. Aber auch mit Ländern, für die keine derartigen Abkommen existieren, lassen sich in der Regel passende Lösungen finden. Bitte nehmen Sie frühzeitig mit der für das jeweilige Land zuständigen Ansprechperson in der DFG-Geschäftsstelle Kontakt auf.

Die Beantragungs- und Begutachtungsverfahren sind für IGK und GRK identisch. Bei der Begutachtung liegt besonderes Augenmerk auf der Umsetzung der Zusammenarbeit im Forschungsprogramm und dem gemeinsamen Betreuungs- und Qualifizierungskonzept. Bei IGK findet in einigen Fällen bereits bei der Begutachtung eine Zusammenarbeit mit internationalen Partnerorganisationen der DFG statt. Richten Sie sich bei der Beantragung eines IGK bitte nach dem Merkblatt Graduiertenkollegs und Internationale Graduiertenkollegs.

Die Einwerbung der Gegenfinanzierung ist in jedem Falle Aufgabe Ihrer Partner. Diese sollten daher möglichst frühzeitig Kontakt zu einer Förderorganisation in ihrem Heimatland aufnehmen, um die Möglichkeiten und Bedingungen einer Gegenfinanzierung zu eruieren.

Bitte kontaktieren Sie vorher die für das jeweilige Land zuständige Ansprechperson in der DFG-Geschäftsstelle, um sich über das konkrete Vorgehen zu informieren.

Nein, es gibt weder für Fachgebiete noch für Länder Quoten. Alle Anträge auf Einrichtung oder Fortsetzung von GRK und IGK nehmen zu den gleichen Bedingungen am Begutachtungsverfahren teil und stehen miteinander im Wettbewerb.

Die Antragstellung

Anträge für Graduiertenkollegs werden von der Universität oder einer ihr gleichgestellten Hochschule, die als Antragstellerin fungiert, eingereicht. Die designierte Sprecher*in und die Hochschulleitung unterschreiben den Antrag. Ein Antragsexemplar reichen Sie bitte über das zuständige Ministerium Ihres Bundeslands ein, um ihm die Möglichkeit zur Stellungnahme einzuräumen.

Der Entscheidungsprozess bei Graduiertenkollegs verläuft zweistufig.

Im ersten Schritt wird eine Antragsskizze im schriftlichen Verfahren begutachtet. Auf der Basis der Antragsskizze und der Begutachtung berät das zuständige Fachkollegium das Vorhaben in der Regel in regelmäßig stattfindenden Sitzungen und formuliert einen Empfehlungsvorschlag für den Senatsausschuss für die Graduiertenkollegs. Auf der Grundlage der Antragsskizze, den Gutachten und des Empfehlungsvorschlags des Fachkollegiums spricht der Senatsausschuss für die Graduiertenkollegs die abschließende positive oder negative Empfehlung zur Vorlage eines Einrichtungsantrags aus. Diese Empfehlungsentscheidung erfolgt regelmäßig und in der Regel im schriftlichen Verfahren.

Im zweiten Schritt wird ein Einrichtungsantrag eingereicht und an Ihrer Hochschule vor Ort begutachtet. Die Begutachtungsergebnisse bilden die Grundlage für die Förderentscheidung, die der Senatsausschuss für die Graduiertenkollegs vorbereitet und der Bewilligungsausschuss für die Graduiertenkollegs beschließt. Die Sitzungen des Senats- und Bewilligungsausschusses für die Graduiertenkollegs finden zweimal jährlich, in der Regel Anfang Mai und Anfang November, statt.

Wenn Sie eine Skizze einreichen möchten, nehmen Sie gerne zur Beratung Kontakt zu der für Ihren Standort zuständigen Ansprechperson auf.

Von der Einreichung der Skizze bis zur Entscheidung über den Vollantrag sollten Sie mit einer Gesamtzeit von mindestens einem Jahr bis anderthalb Jahren rechnen. Dies beinhaltet die Beratungen, bei Internationalen Graduiertenkollegs ggf. einen Vorbereitungsworkshop sowie die Begutachtung von Skizze und Vollantrag. Der Bewilligungsausschuss für die Graduiertenkollegs tritt zweimal im Jahr ‒ in der Regel Anfang Mai und Anfang November ‒ zusammen. Bitte nehmen Sie für die genaue Zeitplanung rechtzeitig Kontakt mit der für Ihr Bundesland zuständigen Ansprechperson auf.

Die Gruppe der Wissenschaftler*innen, die das Graduiertenkolleg trägt, sollte zwischen fünf und zehn Mitglieder umfassen. Die verantwortliche Beteiligung von Wissenschaftler*innen, die sich in früheren Karrierephasen befinden, ist ausdrücklich erwünscht. Dazu zählen z. B. fortgeschrittene Postdoktorand*innen, Nachwuchsgruppenleiter*innen oder Juniorprofessor*innen, die ggf. erste Betreuungserfahrung haben.

Kooperationen mit einem Unternehmen oder einer gemeinnützigen oder öffentlichen Einrichtung als Anwendungspartner können für die Promovierenden sehr wertvoll sein. Daher werden derartige Kooperationen nachdrücklich begrüßt und gefördert, wobei es natürlich verschiedene Aspekte zu berücksichtigen gilt.

Für den Fall, dass Sie mit einem Unternehmen oder einer gemeinnützigen oder öffentlichen Einrichtung als Anwendungspartner im Rahmen Ihres Graduiertenkollegs zusammenarbeiten möchten, beachten Sie bitte Folgendes:

  • Die DFG kann keine Auftragsforschung finanzieren.
  • Der Beitrag der jeweiligen Kooperationspartner zur Zusammenarbeit muss angemessen sein und ist offenzulegen.
  • Die Zusammenarbeit sollte durch einen Kooperationsvertrag geregelt sein. Die DFG stellt Ihnen unverbindliche Muster für solche Kooperationsverträge bereit.

Wenn der Sonderforschungsbereich und das Graduiertenkolleg thematisch weitgehend deckungsgleich sind, ist es sinnvoll und notwendig, sie gebündelt zu fördern. Für Graduiertenkollegs, die unabhängig von einem Sonderforschungsbereich eingerichtet werden sollen, gelten die üblichen DFG-Verfahrensregeln zur Verhinderung einer Doppelförderung. Eine thematische Überschneidung ist dann zulässig, wenn hinreichende inhaltliche oder strukturelle Alleinstellungsmerkmale des Graduiertenkollegs vorliegen. Ein strukturelles Alleinstellungsmerkmal kann beispielsweise in der Einrichtung eines Internationalen Graduiertenkollegs liegen.

Die Einrichtungs- und die Fortsetzungsbegutachtung werden an der Universität durchgeführt, an der das GRK eingerichtet werden soll bzw. eingerichtet ist.

Es ist grundsätzlich möglich, ein Transferprojekt oder mehrere Transferprojekte im Rahmen eines geförderten Graduiertenkollegs zu beantragen. Hinweise entnehmen Sie bitte dem Merkblatt zu Graduiertenkollegs und Internationalen Graduiertenkollegs sowie dem Leitfaden zu Erkenntnistransferprojekten.

Es wird empfohlen, sich im Vorfeld durch die DFG-Geschäftsstelle beraten zu lassen. Für eine erste Beratung melden Sie sich bitte bei der für Erkenntnistransfer zuständigen Ansprechperson der Gruppe Graduiertenkollegs.

Das ist nicht ausgeschlossen. Da aber ein GRK auch dazu dient, die strukturelle Entwicklung eines Hochschulstandorts voranzutreiben, ist dies bei einem GRK an zwei Standorten womöglich schwieriger und weniger aussichtsreich. Sie sollten ein ortsverteiltes GRK nur beantragen, wenn das gemeinsame Forschungsthema dies erfordert und die Standorte komplementär und synergetisch ihren Beitrag für das GRK leisten.

Wenn Sie ein ortsverteiltes GRK beantragen, beschreiben Sie bitte sehr klar, wie die Kooperation der beiden Standorte konkret umgesetzt werden soll und wie sichergestellt wird, dass sich die Promovierenden standortübergreifend austauschen. Die Durchführung des Qualifizierungsprogramms stellt für ortsverteilte GRK eine besondere Herausforderung dar, die in dem Entscheidungsprozess besonders beurteilt wird.

Je weiter die Standorte auseinander liegen, desto wichtiger ist es, dass an beiden Standorten eine kritische Masse an Betreuer*innen sowie an Promovierenden vorhanden ist. Beschreiben Sie im Antrag bitte den Mehrwert, der durch die überörtliche Zusammenarbeit entsteht, und warum eine Zusammensetzung der Gruppe an beteiligten Wissenschaftler*innen an einem einzigen Ort für Ihr Thema nicht möglich ist.

Die Einreichung einer überarbeiteten Antragsskizze ist einmalig möglich.
Hinweise aus der Begutachtung der abgelehnten Antragsskizze sollten in der Beschreibung des Vorhabens der überarbeiteten Antragsskizze inhaltlich Berücksichtigung finden.

Antragsskizzen kann ein Anschreiben an die DFG-Geschäftsstelle geringen Umfangs (bis zu zwei Seiten) beigelegt werden.

Sie können Ausschreibungen zu Stellen in DFG-geförderten Projekten, also auch in Graduiertenkollegs, über die DFG-Website veröffentlichen. Auch die Kooperationsstelle EU der deutschen Wissenschaftsorganisationen (KoWi) informiert über Stellenausschreibungen an deutschen Forschungseinrichtungen. Im Europäischen Mobilitätsportal Euraxess können Sie sowohl Ihre Stellenausschreibungen veröffentlichen als auch die Lebensläufe von Promotionsinteressierten einsehen.

Promovierende, deren Stelle oder Stipendium nicht aus GRK-Mitteln, sondern anderweitig finanziert wird, können als assoziierte Kollegiat*innen in das Graduiertenkolleg aufgenommen werden. Als solche können sie von den Angeboten und auch von den Mitteln (z. B. den Reisemitteln) des GRK profitieren. Für die Aufnahme und Betreuung von assoziierten Kollegiat*innen gelten dieselben Kriterien und Anforderungen wie für die aus GRK-Mitteln geförderten Promovierenden.

Für die Auswahl und Aufnahme von Doktorand*innen ist das Graduiertenkolleg in eigener Verantwortung zuständig. Fragen zu Aufenthalts- und Visa-Bestimmungen etc. sollten Sie frühzeitig mit dem Akademischen Auslandsamt oder Welcome Centre Ihrer Universität besprechen. Hilfreiche Tipps finden Sie auch im Europäischen Mobilitätsportal Euraxess.

Graduiertenkollegs zeichnen sich dadurch aus, dass sie den Promovierenden hervorragende Promotionsbedingungen und eine intensive Betreuung bieten. Trotzdem ist es auch im Rahmen von Graduiertenkollegs sinnvoll, die Aufgaben und Pflichten beider Seiten, der Betreuenden und der Betreuten, sowie die Grundsätze der Betreuung und sonstige Rahmenbedingungen schriftlich festzuhalten. Die DFG hat Empfehlungen zusammengestellt, welche Punkte in einer Betreuungsvereinbarung sinnvollerweise berücksichtigt werden sollten.

Der Einsatz der Mittel in einem Graduiertenkolleg unterliegt einer Haushaltsjahresbindung. Das bedeutet, dass die für ein bestimmtes Haushaltsjahr bewilligten Mittel nur in dem entsprechenden Haushaltsjahr verausgabt werden dürfen. Alle am Ende des Kalenderjahrs übrigen Mittel fließen zurück an die DFG. Eine Übertragung in das nächste Kalenderjahr ist in Ausnahmefällen begrenzt möglich.

Um den Einsatz der Mittel dennoch flexibel handhaben zu können, können Sie alle nicht zweckgebundenen Mittel für andere Kostenpositionen umwidmen. Dazu zählen sowohl Sach- als auch Personalmittel. Die Mittelverwendung muss aber immer der Zielsetzung des Graduiertenkollegs – also der Qualifizierung von Doktorandinnen und Doktoranden – und der wissenschaftlichen Qualität des Forschungs- und Qualifizierungsprogramms dienen. Die im Bewilligungsschreiben mitgeteilten Ablehnungen bzw. Teilablehnungen dürfen dabei nicht umgangen werden. Bitte beachten Sie die geltenden Grundsätze zur Haushaltsjahresbindung und zu Umdispositionen in den Verwendungsrichtlinien.

Sie sollten im Einrichtungs- und Fortsetzungsantrag möglichst alle Mittel beantragen, die für das Graduiertenkolleg notwendig sind. Zusatzanträge sind nur in bestimmten Fällen möglich.

Bei Rückfragen nehmen Sie bitte Kontakt zu der für Ihr Graduiertenkolleg zuständigen Ansprechperson in der DFG-Geschäftsstelle auf.

Während der Laufzeit können auf Antrag weitere Wissenschaftler*innen in die das Graduiertenkolleg tragende Gruppe aufgenommen werden. Dies kann in Form einer kostenneutralen oder einer kostenrelevanten Aufnahme geschehen. In beiden Fällen muss ein begutachtungsfähiger Zusatzantrag vorgelegt werden.

Mit dem Zusatzantrag ist die Einbindung der neu aufzunehmenden Person in das Forschungs- und Qualifizierungsprogramm darzulegen. Zudem muss der wissenschaftliche Lebenslauf der Person beigefügt werden. Werden zusätzliche Mittel beantragt, ist eine Begründung der beantragten Mittel erforderlich. In diesem Zusammenhang ist das wissenschaftliche Vorhaben und seine Passung in das Forschungsprogramm des Graduiertenkollegs zu beschreiben sowie seine Eignung als Promotionsprojekt für Promovierende darzulegen.

Übersteigt die Anzahl der das Graduiertenkolleg tragenden Wissenschaftler*innen durch die Aufnahme einer neuen Person die vorgegebene Maßgabe von i. d. R. maximal zehn Beteiligten, begründen Sie dies bitte.

Formale Bedingungen und Fristen für einen kostenrelevanten Zusatzantrag auf Aufnahme einer bzw. eines weiteren Beteiligten in die das Graduiertenkolleg tragende Gruppe sind dem Leitfaden (DFG-Vordruck 54.05 bzw. 54.07) zu entnehmen.

Weitere Informationen können Sie Anhang V im Leitfaden für die Antragstellung entnehmen.

Für DFG-finanzierte Stellen gelten die gesetzlich festgelegten Regelungen und Leistungen.

Sollte eine Unterstützung notwendig sein, z. B. wenn die werdende Mutter durch ihre Forschungsaktivitäten mit fruchtschädigenden Stoffen Umgang hat und die Arbeit nicht selbst ausführen darf, können die zur Unterstützung erforderlichen Mittel in der Regel aus den bereits von der DFG bewilligten Mitteln finanziert werden. Im Bedarfsfall können zusätzliche Mittel bereitgestellt werden.

Ansprechpersonen

Ansprechpersonen für Fragen zur Beantragung von Graduiertenkollegs sowie zum Verfahren allgemein finden Sie hier

Baden-Württemberg

Bayern:

Berlin, Brandenburg, Sachsen-Anhalt, Thüringen:

Bremen, Hessen, Schleswig-Holstein:

Mecklenburg-Vorpommern, Sachsen:

Hamburg, Rheinland-Pfalz, Saarland:

Niedersachsen:

Nordrhein-Westfalen:

Bei Fragen zur Beantragung von Graduiertenkollegs sowie zum Verfahren allgemein:

Weitere Informationen

zu den DFG-Förderprogrammen: