Entscheidungsgremien

Senatsausschuss für die Graduiertenkollegs

Der Senatsausschuss hat die Aufgabe, die Entscheidungsgremien der DFG in allen grundsätzlichen Angelegenheiten des Förderungsprogramms Graduiertenkollegs zu beraten und die abschließende Entscheidung über Anträge auf Einrichtung und Förderung von Graduiertenkollegs in dem zuständigen Bewilligungsausschuss vorzubereiten. Die Mitglieder des Senatsausschusses(interner Link) sind zugleich auch die wissenschaftlichen Mitglieder des Bewilligungsausschusses für die Graduiertenkollegs.

Bewilligungsausschuss für die Graduiertenkollegs

Der Bewilligungsausschuss für die Graduiertenkollegs entscheidet über die an die DFG gerichteten Anträge auf Einrichtung und Förderung von Graduiertenkollegs. Zu den Mitgliedern der Bewilligungsausschusses(interner Link) gehören 39 vom Senat der DFG gewählte wissenschaftliche Mitglieder aus allen Fachrichtungen an sowie zwei Vertreter des Bundes und je ein Vertreter*innen der Bundesländer. In der Geschäftsordnung des Bewilligungsausschusses(Download) können Sie sich eingehender über deren Tätigkeitsbereich informieren.