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Bewilligungsausschuss für die Graduiertenkollegs

Der Bewilligungsausschuss für die Graduiertenkollegs entscheidet über die an die DFG gerichteten Anträge auf Einrichtung und Förderung von Graduiertenkollegs. Ihm gehören 39 vom Senat der DFG gewählte wissenschaftliche Mitglieder aus allen Fachrichtungen an sowie zwei Vertreter des Bundes und je ein Vertreter der Bundesländer.

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