Beauftragte in DFG-Angelegenheiten an Nicht-Mitgliedshochschulen

Deutsche Hochschulen, die nicht Mitglied der Deutschen Forschungsgemeinschaft e.V. (DFG) sind, können eine*n ihrer unbefristet beschäftigte*n Hochschullehrer*innen als Beauftragte*n in DFG-Angelegenheiten an ihrer Einrichtung gegenüber der Geschäftsstelle benennen. Seit dem 16. September 2025 gilt für Beauftragte das Folgende.

Dabei kann es sich um Hochschulen für angewandte Wissenschaften (HAW) bzw. Fachhochschulen (FH) handeln, die selbst bei der DFG antragstellend sein können, d. h. in öffentlich-rechtlicher Trägerschaft organisiert sind oder aus deren Mitteln finanziert werden bzw. private HAW/FH, die steuerrechtlich als gemeinnützig anerkannt sind. Zudem sollte die Hochschule staatlich anerkannte Abschlüsse anbieten. 

Beauftragte in DFG-Angelegenheiten nehmen für DFG-Antragsteller*innen aller Wissenschaftsbereiche und aller Standorte der jeweiligen Hochschule die Funktion einer Ansprechperson wahr. 

  • Beauftragte geben Informationen zu Förderangeboten, Hilfestellung zur Antragstellung sowie zu den spezifischen Abläufen an ihrer Hochschule. Gegebenenfalls vermitteln Beauftragte in Zweifelsfragen (die sich im Rahmen der Antragstellung, im Verfahren oder bei Projektdurchführung ergeben können) zwischen der Hochschule und der DFG-Geschäftsstelle.
  • Beauftragte sind nicht zuständig für Fragen der Guten Wissenschaftlichen Praxis, Aufklärung von Verdachtsfällen wissenschaftlichen Fehlverhaltens und Schlichtung bei Verstößen (Ombudssystem(interner Link)). Bei Fragen zur finanziellen Abwicklung wenden sich Bewilligungsempfänger*innen möglichst direkt an die DFG-Geschäftsstelle. 

Die Einrichtungen sind frei, eine Person nach einem für sie geeigneten Procedere zu bestimmen. Bei einer Benennung bzw. einem Wechsel bitten wir, die DFG-Geschäftsstelle unter der unten angegebenen Adresse formlos und unter Kenntnisnahme der Hochschulleitung (z. B. Vizepräsident*in Forschung) zu informieren. 

In der Liste der Beauftragten in DFG-Angelegenheiten an Nicht-Mitgliedshochschulen (interner Link)führen wir die Beauftragten auf. Zudem werden Beauftragte in den Bewilligungsschreiben gegenüber den wissenschaftlichen Bewilligungsempfänger*innen der Einrichtung namentlich benannt. Hierzu ist es erforderlich, dass der*die Beauftragte im elektronischen elan Portal(externer Link) registriert ist.

Weitere Informationen

Kontakt

Silke Müller
E-Mail: silke.mueller@dfg.de
Telefon: +49 (228) 885-2062

Für Antragsberatungen wenden Sie sich bitte an die fachlich zuständigen Personen der DFG-Geschäftsstelle.(interner Link)