Ziel des Kodex "Leitlinien zur Sicherung guter wissenschaftlicher Praxis ist es, die Adressat*innen – Wissenschaftler*innen sowie die Leitungen wissenschaftlicher Einrichtungen – in die Lage zu versetzen, ihre internen Strukturen, Prozesse und Handlungen an den Leitlinien guter wissenschaftlicher Praxis auszurichten und eine positive, am Berufsethos der Wissenschaftler*innen orientierte Kultur wissenschaftlicher Integrität zu verankern.
Mit Inkrafttreten des Kodex am 1. August 2019 müssen alle Wissenschaftseinrichtungen die 19 Leitlinien und ihre Erläuterungen rechtsverbindlich umsetzen, um DFG-Fördermittel erhalten zu können. Für Einrichtungen, die bereits die zuvor geltenden Regelungen der DFG-Denkschrift "Sicherung guter wissenschaftlicher Praxis" umgesetzt haben, galt eine Übergangsfrist von vier Jahren.
Bereits 1998 hat die DFG in ihrer Denkschrift "Sicherung guter wissenschaftlicher Praxis Standards wissenschaftlicher Redlichkeit beschrieben, die auf allgemeinen Konsens gestoßen sind. Auf Grundlage der Denkschrift wurde ein flächendeckendes System wissenschaftlicher Selbstkontrolle etabliert. Eine Ergänzung und Aktualisierung der Denkschrift wurde 2013 von der Mitgliederversammlung der DFG verabschiedet. Im August 2019 wurde die Denkschrift durch den Kodex ersetzt.
Gedruckte Exemplare der Denkschrift können über die Presse- und Öffentlichkeitsarbeit unter 0228 885-2109 oder presse@dfg.d angefordert werden.