FAQ: Forschungssoftwareinfrastrukturen

Die FAQs zum Förderprogramm werden kontinuierlich aktualisiert und sind als ergänzende Erläuterungen zum Programmmerkblatt(interner Link) zu verstehen.

Allgemeine Informationen

Forschungssoftware ist aus Sicht der DFG diejenige Software, die während des Forschungsprozesses oder für einen Forschungszweck erstellt wurde. Sie umfasst z. B. Quellcode, Skripte und ausführbare Dateien. Sie dient unter anderem zur Erhebung, Analyse, Simulation, Verarbeitung, Darstellung oder Nutzung von Beobachtungs- und Messdaten bzw. digitalisierten Text-, Bild-, Film-, Tonquellen, Objekten usw. sowie zur Erzeugung von wissenschaftlichen Modellen, der Steuerung von wissenschaftlichen Geräten oder zur Verfahrensoptimierung. 

Die hier formulierte Definition von Forschungssoftware bildet ein großes Spektrum an fachlich, thematisch und qualitativ unterschiedlicher Software ab. Forschungssoftware kann sich dementsprechend in ihrem Umfang, Zweck, Kontext oder ihren Eigenschaften unterscheiden. Meist beinhaltet Forschungssoftware außerdem Aspekte, die bei der Entwicklung eine Rolle spielen, wie z. B. technische Dokumentation, Benutzeranleitungen, Parametrisierungen, Managementpläne oder digitale Notizbücher.

Auf den folgenden Webseiten finden Sie weitere Informationen zum Umgang mit Forschungssoftware im Förderhandeln der DFG(interner Link).

Eine Forschungssoftwareinfrastruktur ist eine Ermöglichungsstruktur für die Forschung. Sie beinhaltet technisch und organisatorisch vernetzte Dienste und Angebote für die Erzeugung, Verarbeitung und Verwendung sowie den Zugang zu und die Erhaltung von Forschungssoftware. 

Infrastrukturen für Forschungssoftware zeichnen sich sozial-organisatorisch durch geteilte Verantwortung von wissenschaftlichen Infrastruktureinrichtungen und Wissenschaft aus, sowohl in Entwicklungs- als auch in Betriebsphasen.

„Informationsinfrastrukturen sind technisch und organisatorisch vernetzte Dienste und Angebote für den Zugang zu und die Erhaltung von Daten-, Informations- und Wissensbeständen. [Sie dienen] primär Forschungszwecken, sie sind häufig Forschungsgegenstand und haben stets eine ermöglichende Funktion. […]

Die Leistungsfähigkeit von digitalen Informationsinfrastrukturen hängt maßgeblich von den Investitionen für die Erschließung der Inhalte, nutzungsfreundlichen Zugangsformen, technischer Ausstattung, internationalen Standards und effektiven Werkzeugen ab.“ ¹

¹ RfII – Rat für Informationsinfrastrukturen: Begriffsklärungen. RfII Berichte No. 1, Göttingen 2016(externer Link), S. 13.

Digitale Informationsinfrastrukturen sind Software bzw. ein ganzer Softwarestack, sprich Informationsinfrastruktursoftware. Die einzelnen hierarchischen Komponenten dieses Stacks sind häufig nachnutzbare und etablierte Software (z. B. Betriebssysteme, Web-Server-Technologie, Laufzeitumgebung, Programmiersprachen, Compiler, Datenbanken, Bibliotheken und Schnittstellen).

Um einen strukturierten Aufbau von Forschungssoftwareinfrastrukturen zu gewährleisten, können Projekte in unterschiedlichen Entwicklungsphasen des Infrastrukturaufbaus beantragt werden:

  • Phase 1: Mit dem Aufbau und der Erprobung eines funktionsfähigen Prototyps soll die angestrebte Funktionsweise einer Infrastruktur gezeigt sowie von repräsentativen Nutzer*innen aus idealerweise mehr als einer wissenschaftlichen Community getestet werden.
  • Phase 2: Die Etablierung soll zur Einrichtung eines stabilen, verlässlichen, sicheren, skalier- und ausbaufähigen Dienstes für wissenschaftliche Nutzer*innen dienen, für den zugleich der permanente Betrieb organisiert wird.
  • Phase 3: Die Konsolidierung einer bestehenden Infrastruktur soll den Ausbau des Leistungs- und Funktionsumfangs beinhalten und insbesondere zu einer abgestimmten Gesamtstruktur von Forschungssoftwareinfrastrukturen beitragen.

Die Förderung kann in jeder Phase eine oder mehrere der folgenden Ebenen umfassen:

  • Technische Ebene: umfasst Infrastruktursoftware und die zu entwickelnden technischen Dienste und Angebote, Lösungen, Umgebungen oder Verfahren; Beispiele sind Infrastrukturen, die die Entwicklung, Erweiterung, Pflege und langfristige Nutzbarmachung, Suche, Beschreibung, Auffindbarkeit und den Zugang von Forschungssoftware unterstützen.
  • Organisatorische Ebene: bezieht sich auf die sozialen Aspekte beim Auf- und Ausbau sowie beim Betrieb von Forschungssoftwareinfrastrukturen; Beispiele sind Finanzierungs- und Betriebsmodelle, Konzeption und Etablierung von Organisations- und Verantwortungsstrukturen, Regelwerke bzw. Leitlinien, Standardbildung, Strukturen für das Community-Management und -Building usw.
  • Individuelle Ebene: inkludiert den Kompetenzaufbau im Umgang mit Forschungssoftware sowohl für Forscher*innen bzw. Research Software Engineers als auch für Angehörige von Infrastruktureinrichtungen; Beispiele sind Schulungs- und Trainingsmaßnahmen, Etablierung von Foren zum Erfahrungsaustausch, Konzeption von Workshops oder Beratungsdiensten usw.

Forschungsförderung zielt wesentlich darauf, grundlegend neue Einsichten und Erkenntnisse zu gewinnen. Die Förderung von Informationsinfrastrukturen zielt hingegen auf die (Weiter-)Entwicklung von Technologien, Systemen und Strukturen, mit denen wissenschaftlich relevante Informationen z. B. erhoben, analysiert, verbreitet oder langfristig gesichert werden können.

Bei der Förderung von Informationsinfrastrukturen stehen deren Aufbau und Weiterentwicklung für die Wissenschaften im Zentrum der Förderung. Das Förderprogramm zielt nicht auf Innovationen ab. Veraltete Technologien und Ansätze sollen jedoch vermieden werden.

In der Infrastrukturförderung – zu der alle LIS-Förderprogramme gehören – kann keine Grundlagenforschung gefördert werden. Das schließt aus, die in Infrastrukturvorhaben zu bearbeitenden Fragestellungen als „Forschungsfragen“ zu bezeichnen. Besteht im Projektplan eine enge Verbindung von Infrastrukturaufbau/-ausbau und einer erkenntnisgeleiteten Forschungsfrage, wäre ein sogenanntes Brückenprojekt eine Förderoption.

Mit der Infrastrukturförderung kann keine wissenschaftliche Qualifikation gefördert werden.

Fragen zur Antragstellung / Begriffserläuterungen des Programms

Die Kriterien zur Antragsberechtigung sind in Abschnitt 2.1 des Programmmerkblatts dargelegt. Daraus wird deutlich, dass Wissenschaftler*innen und Angehörige von wissenschaftlichen Infrastruktureinrichtungen wie z. B. Bibliotheken, Archiven, Museen, Forschungssammlungen, Forschungsdatenzentren oder Rechen- und Informationszentren antragsberechtigt sind.

Eine kooperative Antragstellung von Infrastrukturanbietern und wissenschaftlichen Nutzer*innen wird ausdrücklich empfohlen, damit Vorhaben frühzeitig und konsequent sowohl auf den Nutzen für Wissenschaftler*innen als auch auf den langfristigen Betrieb der Informationsinfrastruktur ausgerichtet werden können.

Personen oder Institutionen, die z. B. in der Nationalen Forschungsdateninfrastruktur (NFDI), der European Open Science Cloud (EOSC), in Fachinformationsdiensten (FID) oder einer anderen Initiative mitwirken, können Anträge im Förderprogramm Forschungssoftwareinfrastrukturen stellen, sofern die formalen Voraussetzungen erfüllt sind. Eine Doppelförderung desselben Vorhabens ist dabei ausgeschlossen.

Alle Vorhaben müssen bedarfsorientiert sein, d. h. spezifische Anforderungen einschlägiger Communities erfüllen; dieser Bedarf kann in den Wissenschaften oder auch bei wissenschaftlichen Infrastruktureinrichtungen bestehen. Dies aufzuzeigen ist das Ziel der Bedarfsanalyse.

Grundlagen für die Bedarfsanalyse können Ergebnisse aus Workshops, Umfragen, Abschlussarbeiten, Letters-of-Support etc. sein. Bereits vorhandene Informationen können nachgenutzt werden.

Die Bedarfsanalyse stellt das zentrale Begründungselement für einen Antrag dar.

Die Umfeldanalyse zeigt auf, dass es für den ermittelten Bedarf noch keine angemessene oder ausreichende Lösung gibt. Sie begründet das beantragte Vorhaben.

Im Hinblick auf die Ziele des Vorhabens zeigt die Umfeldanalyse auf, welche technischen und organisatorischen Lösungen gegebenenfalls nachgenutzt werden können und wie sich neue Lösungen von vorhandenen abgrenzen.

Gleichzeitig geht aus der Umfeldanalyse hervor, in welche horizontalen und vertikalen Strukturen die aus einem Vorhaben resultierende Informationsinfrastruktur eingebettet werden kann bzw. soll. „Horizontal“ bezieht sich auf Querverbindungen zu nebeneinander existierenden Informationsinfrastrukturen, z. B. für Forschungsdaten oder Textpublikationen. „Vertikal“ umfasst die Einbindung einer Forschungssoftwareinfrastruktur in Strukturen und Prozesse von der lokalen über die regionale und nationale bis hin zur internationalen Ebene.

Eine Risikoanalyse beschreibt mögliche Abweichungen von der Projektplanung, die bei der Durchführung des Projekts eintreten können. Darüber hinaus zeigt sie Strategien auf, wie Risiken minimiert werden können bzw. wie mit Abweichungen angemessen umgegangen werden kann.

Die Risikoanalyse kann zum Beispiel personelle, technische, organisatorische, inhaltliche oder andere Aspekte betreffen.

Überregionalität ist eine zentrale Anforderung der LIS-Förderung und kann auf unterschiedliche Weise, je nach Projekt und je nach Phase, angegangen und erreicht werden.

Sollte das Projekt einen fachlichen Fokus haben, wäre denkbar, dass weitere fachliche Communities während des Projekts einbezogen werden. Bei einem thematischen Fokus wäre die Einbindung weiterer Stakeholder, die zur selben Thematik an anderen Standorten arbeiten, eine Möglichkeit, die Überregionalität zu erreichen. Bei Projekten mit einem regionalen Fokus sollte auf die Skalierbarkeit und Übertragbarkeit auf weitere Regionen bzw. Partnereinrichtungen geachtet werden.

Die Einbindung von Projektpartnern während der Projektlaufzeit kann mittels Unterstützungsschreiben bestätigt werden. Diese Schreiben können nicht nur dazu dienen, die Kooperation zu bestätigen und die Zusammenarbeit konkret aufzuzeigen, sondern auch zur Überregionalität beitragen (z. B. über Workshops, bei Evaluierungen der aufzubauenden Struktur, beim Einbinden von Fallbeispielen etc.).

Gemäß Merkblatt soll jedes Projekt dazu beitragen, dass eine nationale und idealerweise internationale, interoperable Gesamtstruktur von Infrastrukturen für Forschungssoftware entsteht. Es wird erwartet, dass die beantragten Projekte ihre (auch potenzielle) Rolle und Funktion in dieser Gesamtstruktur identifizieren und mithilfe geplanter Aktivitäten beschreiben.

In frühen Phasen der Förderung kann der Beitrag zur Gesamtstruktur möglicherweise noch nicht sehr spezifisch ausformuliert werden. Dennoch sollte versucht werden, diesen Aspekt im Antrag so gut wie möglich zu adressieren.

Eine Beratung anhand einer Projektskizze oder zu spezifischen Themen/Fragen bei der Antragsentstehung kann jederzeit gerne angefragt werden.

Bitte reichen Sie den Antrag ein, ohne ihn vorab mit der Geschäftsstelle abzustimmen. Die Mitarbeiter*innen prüfen nach Einreichung, ob die formalen Voraussetzungen und Anforderungen erfüllt sind. Gegebenenfalls werden Rückfragen übermittelt. Erst nach Klärung aller Rückfragen wird mit der Begutachtung begonnen.

Anträge müssen sich nach der Vorlage für Anträge im Bereich LIS(interner Link) richten.

Bitte beachten Sie die Seitenzahlbegrenzungen der jeweiligen Abschnitte. Sie können Unterabschnitte einfügen, bitte ändern Sie die vorgegebene Struktur jedoch nicht. Eine Verwendung anderer Textsatzprogramme (z. B. LaTeX) ist zulässig, insofern die Struktur, die Seitenränder, Schriftgröße und Schriftart (z. B. Liberations Sans statt Arial) der Vorlage gleicht.

Fragen zu beantragten bzw. beantragbaren Mitteln

Hinsichtlich der Antragssumme gibt es weder eine Mindest- noch eine Höchstgrenze. Die Höhe der beantragten Mittel ist abhängig von der jeweiligen Projektidee und muss sich aus dem geplanten Arbeitsprogramm ergeben.

Dies ist nur dann möglich, wenn der projektspezifische Bedarf überzeugend dargelegt wird. Wenn es z. B. um Arbeitsplatzrechner/Laptops oder dauerhaften Speicherplatz geht, muss dies aus der Grundausstattung finanziert werden.

Bei Investitionsmitteln bzw. Geräten im Wert von über 10.000 Euro müssen zwei Angebote vorgelegt werden.

IT-Personal, das ohne eigene Weiterqualifizierungsabsicht im Bereich der anwendungsorientierten Entwicklung (z. B. in der Konzeptionierung und Programmierung von Software) in Projekten oder in Infrastrukturmaßnahmen mitbeantragt wird, kann eine nach Tarifrecht zulässige Zulage gewährt werden, die über die im Merkblatt Personalmittelsätze (DFG-Vordruck 60.12(interner Link)) vorgesehenen Regelsätze hinausgeht.

In neu beantragten Projekten müssen die zusätzlichen Mittel für tariflich zulässige Zulagen gesondert beantragt und begründet werden.

In laufenden Projekten können solche Zulagen entweder im Rahmen der flexibilisierten Förderung oder durch die Beantragung zusätzlicher Mittel als tarifbedingter Mehrbedarf finanziert werden.

Werden externe Dienstleistungen im Projekt benötigt, müssen mit der Antragstellung zwei Vergleichsangebote vorgelegt werden.

Grundsätzlich wird empfohlen, die technische Expertise zum Aufbau bzw. der Weiterentwicklung von Informationsinfrastrukturen in den Einrichtungen der Antragsteller*innen zu verankern. Denn für die digitale Selbstbefähigung von Wissenschaftseinrichtungen ist es bedeutsam, „die verfügbaren personellen Ressourcen und die damit einhergehende Kompetenzbasis zu stärken. Dafür müssen Personalstrukturen so gestaltet werden, dass sie es erlauben, den gegenwärtigen und absehbar weiter steigenden Bedarf für die Planung, Betreuung und Absicherung der eigenen IT-Infrastruktur abzudecken, und zugleich eine weitere Professionalisierung der Aufgabenwahrnehmung im IT-Bereich befördern.“²

Sollen Arbeiten an Dritte vergeben werden, ist zu beachten, dass Werkverträge seitens der DFG zustimmungspflichtig sind. Näheres regeln die Verwendungsrichtlinien(interner Link).

² Wissenschaftsrat (2023): Empfehlungen zur Souveränität und Sicherheit der Wissenschaft im digitalen Raum; Köln(externer Link), S. 38.

Alle juristischen Fragen, die unmittelbaren Einfluss auf die Durchführbarkeit des Projekts haben, müssen vor der Antragstellung geklärt und im Antrag dargelegt werden.

Juristische Fragen, die die Durchführung des Projekts nicht gefährden, aber für den Umgang mit der beantragten Forschungssoftwareinfrastruktur relevant sind, können im Rahmen des Projekts in Form eines Rechtsgutachtens geklärt und in diesem Rahmen gefördert werden.

Die Höhe der Eigenleistung ist im Programm Forschungssoftwareinfrastrukturen je nach Phase festgelegt. Vorhaben, die der Phase 1 zugeordnet werden, sollen mindestens 10 Prozent der Projektkosten als Eigenleistung erbringen. Für Projekte in Phase 2 wird eine Eigenleistung von mindestens 20 Prozent der Projektkosten, für Projekte in Phase 3 von mindestens 30 Prozent oder mehr erwartet.

Die Eigenleistung berechnet sich folgendermaßen: Eigenleistung + beantragte Mittel = Projektkosten. Die Eigenleistung muss während der Projektlaufzeit eingebracht werden.

Als Eigenleistung können beispielsweise Stellenanteile von im Projekt beschäftigten Personen oder Sachmittel, die spezifisch für das Projekt genutzt oder angeschafft werden, angegeben werden. Nicht zur Eigenleistung zählen Grundaufgaben der antragstellenden Einrichtungen.

Die Eigenleistungen sind je Arbeitspaket so aufzuführen und bestimmten Tätigkeiten zuzuordnen, dass die Leistungen angemessen nachvollzogen werden können. Bitte stellen Sie die Eigenleistung quantifiziert (in Euro) und in tabellarischer Form dar. Bitte geben Sie die tatsächlichen Kosten an, die während der Projektlaufzeit anfallen.

Bitte beachten Sie, dass die Projektleitungs- bzw. Arbeitspaketleitungsaufgaben keine Eigenleistung darstellen, sondern Voraussetzung für die Durchführbarkeit des Projekts sind.

Bei Gemeinschaftsanträgen muss der prozentuale Anteil insgesamt eingebracht werden; der Anteil muss nicht gleichmäßig auf alle Antragsteller*innen verteilt sein.

Das Formular „Bestätigung der Einhaltung von Zusagen zur Durchführung des Vorhabens(interner Link)“ dient dazu, die im Projektantrag gemachten Zusagen zur Durchführung des Vorhabens, insbesondere zur Erbringung der Eigenleistung sowie gegebenenfalls zur dauerhaften Bereitstellung bzw. nachhaltigen Sicherung der Projektergebnisse, auch nach Abschluss des Vorhabens zu gewährleisten.

Es muss von derjenigen Person unterzeichnet werden, die formal berechtigt ist, die im Antrag gemachten Zusagen finanzwirksam zu bestätigen. Je nach Art der Zusage und Art der Einrichtung kann die unterzeichnende Person deshalb von dem*der Antragsteller*in abweichen. 

Möglicherweise sind Antragsteller*innen bereits selbst berechtigt, die Zusagen zu bestätigen; dann muss das Formular nicht eingereicht werden.

Gestaltung des Antrags bzw. des Vorhabens

Mit der Entwicklung eines Prototyps wird die Machbarkeit einer avisierten Forschungssoftwareinfrastruktur aufgezeigt. Ein Ziel des Projekts ist dabei, zu einer Beurteilung zu kommen, ob der Prototyp zu einem verlässlichen Dienst ausgebaut und dann betrieben werden kann und soll.

Daher ist in Anträgen zur Entwicklung von Prototypen darzulegen, nach welchen Kriterien die Eignung des Prototyps festgestellt werden kann. Es können Kriterien z. B. zur technischen Funktionalität (Skalierbarkeit etc.), dem Nutzen für Anwender*innen (Stichwort Usability: Bedienfreundlichkeit, Passgenauigkeit etc.) usw. formuliert werden. Anhand dieser Kriterien kann im Projektverlauf und zum Projektende die Evaluation des Prototyps erfolgen; dies wird im Zwischen- oder Abschlussbericht dokumentiert.

Der Übergang in eine weitere Entwicklungsphase erfordert einen Fortsetzungsantrag, dem ein Zwischenbericht über die Evaluation des Prototyps beigefügt wird. Sind Prototyp und Folgeantrag im Begutachtungsverfahren überzeugend, kann eine Weiterentwicklung gefördert werden.

Die Organisation einer Informationsinfrastruktur umfasst die Ausgestaltung sämtlicher Arbeitsabläufe, welche im Kontext des Auf- und Ausbaus sowie des Betriebs einer Forschungssoftwareinfrastruktur anfallen. Bei der Konzeption einer Organisationsform werden Zuständigkeiten, Rechte und Pflichten rund um die Gestaltung und Nutzung der Informationsinfrastruktur definiert.

Bei Vernetzungsformen geht es um die Einbindung der (zu entwickelnden) Forschungssoftwareinfrastruktur in die wissenschaftlichen Fachcommunities und/oder in die Entwickler- bzw. Betreiber-Communities. Es können unterschiedliche Formate (Konferenzbeiträge, Workshops, Rundgespräche, Zeitschriftenartikel, Öffentlichkeitsarbeit etc.) genutzt werden, um die Etablierung der Informationsinfrastruktur zu befördern.

Ein Betriebsmodell beschreibt Strukturen und Abläufe, die den nachhaltigen Betrieb der Informationsinfrastruktur ermöglichen. Entsprechend können hier Regelungen zur Nutzung der Informationsinfrastruktur getroffen werden (Umfang der Nutzung, Nutzung für ggf. unterschiedliche Gruppen, Rechte, Pflichten, ggf. Kosten, Datenclearingstelle etc.). Auch organisatorische Abläufe und Zuständigkeiten können definiert werden (z. B. für die Beantragung eines Speicherkontingents, Wartungszyklen, Aufgabenverteilung zwischen verschiedenen am Projekt beteiligten Institutionen etc.).

Ein Betriebsmodell kann auch ein Geschäftsmodell beinhalten, in dem finanzielle Aspekte wie beispielsweise Nutzungsgebühren geregelt werden.

Die Entwicklung eines Betriebsmodells ist im Programm Forschungssoftwareinfrastruktur förderbar; dabei ist zu beachten, dass auch im Falle von zu entwickelnden Betriebsmodellen alle Projektergebnisse unter einer freien Lizenz zur Nachnutzung zur Verfügung gestellt werden müssen.

Ausschlaggebend für das Nachhaltigkeitskonzept ist die Entwicklungsphase der Informations­infrastruktur. Je reifer ein Projekt ist, desto verbindlicher ist der langfristige Betrieb der Informations­infrastruktur technisch, finanziell und organisatorisch abzusichern. 

Die Ergebnisse aus jeder Entwicklungsphase müssen FAIR(externer Link) (findable, accessible, interoperable, reusable) sein. Bei der Entwicklung von Prototypen kann die Sicherung der Nachnutzbarkeit gegebenenfalls bereits als eine Form der Nachhaltigkeit anerkannt werden. Zu beachten ist hierbei, dass auch bei negativer Evaluierung eines Prototyps eine Verpflichtung besteht, die Projektergebnisse in dokumen­tierter Form zu sichern und verfügbar zu machen. 

Führt ein Projekt zum Betrieb einer Forschungssoftwareinfrastruktur, steht die Organisation des Dauerbetriebs im Fokus des Nachhaltigkeitskonzepts. Zentral ist hierbei ein langfristig tragfähiges Konzept, das den Betrieb der Informationsinfrastruktur sicherstellt. Dabei sind unterschiedliche Organisationsformen denkbar. Neben der Verantwortung der antragstellenden Organisationen ist auch die Übergabe der Verantwortung an andere Institutionen oder Organisationen (wie beispielsweise die NFDI-Konsortien) denkbar, sofern diese die Organisation des Dauerbetriebs verbindlich zusagen. 

Sollte sich im Projektverlauf ergeben, dass ein Dienst nur für eine überschaubare Zeit in Betrieb genommen wird, ist ein End-of-life-Konzept zu erarbeiten. 

Begutachtung, Entscheidung und Berichtslegung

Die Begutachtung erfolgt in der Regel mündlich in einem Begutachtungspanel. Auf diese Weise werden alle Anträge einer Kohorte konsistent begutachtet.

Bewilligungsschreiben werden jeweils direkt an die Antragsteller*innen bzw. an die Einrichtungen versandt.

Die Vernetzung wird zunächst durch die DFG-Geschäftsstelle initiiert, indem über die Bewilligungen einer Kohorte informiert und ein Vernetzungstreffen organisiert wird.

Die Berichtsgestaltung orientiert sich am Leitfaden für Projektberichte(interner Link) im Bereich LIS. Bitte gehen Sie insbesondere auf das Thema „Nachhaltigkeit“ ein.

Die Einreichung eines überarbeiteten Neuantrags ist grundsätzlich möglich. Wenden Sie sich gerne an die Ansprechpersonen des Programms, falls Sie dazu Fragen haben.