Begutachtungs- und Entscheidungsverfahren

Exzellenzinitiative - Begutachtungs- und Entscheidungsverfahren

Die folgende Dokumentation beschreibt die 1. Förderphase. Die hier aufgeführten Förderkriterien, Antragsmuster und Merkblätter gelten entsprechend nicht für die 2. Förderphase. Ehe ein "Exzellenzcluster" oder eine "Graduiertenschule" bewilligt wird, ist das Projekt in einem zweistufigen Verfahren geprüft und bewertet worden.

Ankündigung und Ausschreibung

Die Exzellenzinitiative ist zunächst ausgeschrieben worden. Im folgenden finden Sie die dazugehörigen Dokumente:

Antragskizzen

Der erste Schritt ist die bei der DFG eingehende Antragsskizze. Sie wird in der Geschäftsstelle der DFG zunächst formal geprüft. Die wissenschaftliche Bewertung nehmen Gutachtergruppen vor, die nach Qualifikation und fachlicher Nähe zum Antragsthema ausgewählt werden. Dabei achtet die Geschäftsstelle auch darauf, dass Interessenkonflikte vermieden werden. Aus diesem Grund kommen zahlreiche Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler in den Gutachtergruppen aus dem Ausland. Sie geben nach eingehender Prüfung ihre Einschätzung zu den Anträgen ab und liefern damit die Basis für die spätere Entscheidung.

Um die Qualität der Entscheidungen zu sichern, beurteilt die von der DFG eingesetzte Fachkommission die Empfehlungen der Gutachtergruppen und bereitet die Auswahl für die Gemeinsame Kommission vor. Diese setzt sich aus der Fachkommission und der vom Wissenschaftsrat eingesetzten Strategiekommission zusammen und ist ein international besetztes Gremium von Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern verschiedener Disziplinen. Die Gemeinsame Kommission entscheidet abschließend, welche Hochschulen zur Antragstellung aufgefordert werden.

Anträge

In der zweiten Stufe des Verfahrens gehen die ausgearbeiteten Anträge bei der DFG ein. Diese werden wiederum von internationalen Gutachtergruppen bewertet und von der Fachkommission für die Auswahl vorbereitet. Die Gemeinsame Kommission formuliert Förderempfehlungen, über die der Bewilligungsausschuss für die Exzellenzinitiative endgültig entscheidet. Der Bewilligungsausschuss besteht aus den Mitgliedern der Gemeinsamen Kommission sowie Vertretern des Bundes und der Länder. Die Stimmenmehrheit im Bewilligungsausschuss haben die wissenschaftlichen Vertreter. Die Bundesministerin für Bildung und Forschung gibt die Förderentscheidungen schließlich bekannt.

Die Förderung in der dritten Förderlinie ("Zukunftskonzepte") setzt die Einrichtung von mindestens einem Exzellenzcluster und mindestens einer Graduiertenschule voraus. Für die Bewertung ist die Strategiekommission zuständig, die vom Wissenschaftsrat eingesetzt wird und Teil der Gemeinsamen Kommission ist. Weitere Informationen zum Begutachtungs- und Entscheidungsverfahren der dritten Förderlinie finden Sie auf den Internetseiten des Wissenschaftsrates.

Weitere Dokumente

In der zweiten Stufe des Verfahrens gehen die ausgearbeiteten Anträge bei der DFG ein. Diese werden wiederum von internationalen Gutachtergruppen bewertet und von der Fachkommission für die Auswahl vorbereitet. Die Gemeinsame Kommission formuliert Förderempfehlungen, über die der Bewilligungsausschuss für die Exzellenzinitiative endgültig entscheidet. Der Bewilligungsausschuss besteht aus den Mitgliedern der Gemeinsamen Kommission sowie Vertretern des Bundes und der Länder. Die Stimmenmehrheit im Bewilligungsausschuss haben die wissenschaftlichen Vertreter. Die Bundesministerin für Bildung und Forschung gibt die Förderentscheidungen schließlich bekannt.

Die Förderung in der dritten Förderlinie ("Zukunftskonzepte") setzt die Einrichtung von mindestens einem Exzellenzcluster und mindestens einer Graduiertenschule voraus. Für die Bewertung ist die Strategiekommission zuständig, die vom Wissenschaftsrat eingesetzt wird und Teil der Gemeinsamen Kommission ist. Weitere Informationen zum Begutachtungs- und Entscheidungsverfahren der dritten Förderlinie finden Sie auf den Internetseiten des Wissenschaftsrates.