DFG-Nachwuchsakademie „TransFER – Hämotherapeutische Forschung“
Die Deutsche Forschungsgemeinschaft (DFG) fördert die Einrichtung der Nachwuchsakademie „TransFER – Hämotherapeutische Forschung". Bis zu zwanzig Wissenschaftler*innen in frühen Karrierephasen sollen im Rahmen eines individuellen Mentoringprogramms und einer einwöchigen Akademiewoche ihren ersten eigenen DFG-Antrag entwickeln und sich für eine eigenständige wissenschaftliche Laufbahn qualifizieren.
Hintergrund
Die Transfusionsmedizin ist ein kleines, zugleich jedoch hochdynamisches und interdisziplinäres klinisches Fachgebiet. Sie umfasst die Gewinnung, Herstellung und sichere Anwendung von Blutkomponenten sowie die Entwicklung und Implementierung innovativer zellulärer und gentherapeutischer Verfahren. Damit leistet sie einen wesentlichen Beitrag zur Versorgung von Patient*innen in nahezu allen chirurgischen und internistischen Disziplinen.
Das Fachgebiet steht derzeit vor mehreren wissenschaftlichen Herausforderungen: Der demografische Wandel führt zu einem rückläufigen Spenderaufkommen bei gleichzeitig anhaltend hohem Bedarf an Blutprodukten. Gleichzeitig sind die Mechanismen transfusionsassoziierter Komplikationen wie TRALI, TACO oder Alloimmunisierung weiterhin nur unvollständig verstanden. Mit der zunehmenden Etablierung von Advanced Therapy Medicinal Products (ATMP) gewinnen zudem Fragestellungen an Bedeutung, die Herstellung und Immunologie von Gen- und Zelltherapien betreffen. Ein weiteres zukunftsweisendes Forschungsfeld ist die Diagnostik und Behandlung von Gerinnungsstörungen, insbesondere im Kontext der perioperativen Medizin und innovativer hämostaseologischer Therapien. Diese Entwicklungen erfordern eine starke wissenschaftliche Basis und den gezielten Aufbau forschungsorientierter Expertise sowie eine interdisziplinäre Vernetzung mit angrenzenden Fachgebieten.
Zielsetzung
Im Mittelpunkt der Nachwuchsakademie steht die gezielte Förderung forschungsinteressierter Wissenschaftler*innen in frühen Karrierephasen bei der Entwicklung eigenständiger Forschungsvorhaben und der erfolgreichen Einwerbung kompetitiver Drittmittel.
Die Teilnehmer*innen erhalten die Möglichkeit,
- eine eigene Projektidee zu entwickeln,
- die Grundlagen für die erfolgreiche Erstellung eines Drittmittelantrags zu erwerben,
- sich mit Wissenschaftler*innen des Fachgebiets zu vernetzen sowie
- den interdisziplinären Austausch zwischen Grundlagenforschung und Klinik zu stärken.
Ziel der Nachwuchsakademie ist es, die Teilnehmer*innen auf ihrem Weg zur wissenschaftlichen Unabhängigkeit zu begleiten und sie bei der erfolgreichen Einwerbung einer ersten eigenen DFG-Sachbeihilfe zu unterstützen.
Thematischer Fokus
Die Nachwuchsakademie fördert Forschungsvorhaben zu aktuellen Fragestellungen der Transfusionsmedizin sowie der transfusionsimmunologischen und der hämotherapeutischen Forschung. Thematische Schwerpunkte sind Mechanismen, Prävention und Therapie transfusionsassoziierter Reaktionen, Hämostasestörungen sowie die Entwicklung, Herstellung und Anwendung innovativer zellulärer Therapeutika (Advanced Therapy Medicinal Products, ATMP). Gefördert werden Projektideen mit klarem Bezug zur Humanmedizin. Hierzu zählen auch translationale Vorhaben aus der Grundlagenforschung, sofern ihre humanmedizinische Relevanz und Übertragbarkeit nachvollziehbar dargelegt werden.
Methodisch ist die gesamte Bandbreite experimenteller und klinischer Forschungsansätze willkommen. Hierzu zählen präklinische Modelle, Ex-vivo- und In-vitro-Untersuchungen, Biomarkerstudien, sowie Projekte der Versorgungsforschung.
Ablauf der Nachwuchsakademie
Die Nachwuchsakademie umfasst vier aufeinander aufbauende Phasen:
Phase 1 – Kick-off:
Die ausgewählten Teilnehmer*innen treffen sich zum Auftakt im Rahmen eines eintägigen, virtuellen Kick-off-Meetings am 21. Januar 2027. Dabei wird das Förderkonzept vorgestellt, die Erwartungen an die Teilnahme erläutert sowie die Mentor*innen den Teilnehmer*innen zugeordnet. Alle Beteiligten lernen sich kennen und diskutieren ihre Projektideen sowie den weiteren Weg zur Antragstellung. Im Anschluss erstellen die Teilnehmer*innen mit Unterstützung der Mentor*innen einen ersten Entwurf ihres DFG-Antrags.
Phase 2 – Akademiewoche:
Das Kernstück der Nachwuchsakademie bildet die Akademiewoche vom 5. bis 9. April 2027 im Kloster Irsee (Kaufbeuren). In dieser Zeit arbeiten die Teilnehmer*innen intensiv mit ihren Mentor*innen zusammen. Im Mittelpunkt stehen die Weiterentwicklung der Projektideen und die Ausarbeitung der DFG-Anträge. Die Teilnehmer*innen präsentieren ihre Vorhaben und erhalten in Kleingruppen strukturiertes Feedback. Ergänzt wird das Programm durch Keynote-Vorträge zum aktuellen Forschungsstand, eine Schreibwerkstatt sowie einen Beitrag der DFG-Geschäftsstelle zum Förderprogramm und zur erfolgreichen Antragstellung.
Phase 3 – Finalisierung und Antragstellung:
Im Anschluss werden die Anträge auf Grundlage der Rückmeldungen aus der Akademiewoche fertiggestellt. Die Teilnehmer*innen werden dabei intensiv von ihrer Betreuungsperson begleitet. In drei vorgesehenen Treffen können offene Fragen geklärt und der Fortschritt der Anträge besprochen werden. Die Sachbeihilfeanträge sind bis zum 14. Juli 2027 (23:59 Uhr MEZ) über das (externer Link) der DFG einzureichen. Die Antragstellung erfolgt im Format eines DFG-Einzelprojekts und richtet sich nach dem (interner Link). Bei einer Laufzeit von maximal zwölf Monaten soll das Fördervolumen üblicherweise etwa 50.000 bis 80.000 Euro betragen bzw. nicht übersteigen.
Phase 4 – Alumni-Treffen:
Rund eineinhalb Jahre nach der Akademiewoche (4. Quartal 2028) findet ein Alumni-Treffen statt. Es bietet Gelegenheit, den bisherigen Projektverlauf zu reflektieren, Erfahrungen auszutauschen, gemeinsam Lösungsansätze für aufgetretene Herausforderungen zu diskutieren und die entstandenen wissenschaftlichen Netzwerke weiter auszubauen. Darüber hinaus können neue Kooperations- und Antragsperspektiven entwickelt werden.
Hinweis:
Die Teilnahme an allen Workshops ist verpflichtend. Bis auf einen Kostenanteil von 250 Euro pro Person werden die Kosten für die Teilnahme sowie für Unterkunft, Verpflegung und Anreise von der DFG übernommen.
Kriterien für die Bewerbung und Termine
Angesprochen sind Mediziner*innen, Natur- und Lebenswissenschaftler*innen sowie Tiermediziner*innen– sowohl aus der Grundlagenforschung als auch aus der Klinik –, die ein wissenschaftliches Vorhaben im oben umrissenen Fokusbereich verfolgen möchten und die folgenden Kriterien erfüllen:
- Ärzt*in oder wissenschaftliche*r Mitarbeiter*in im hämotherapeutischen Forschungsfeld – insbesondere Transfusionsmedizin, Hämostaseologie, nicht-maligne Hämatologie, Immunologie, Anästhesiologie oder Labormedizin – an einer Institution in Deutschland
- Promotion liegt zum Zeitpunkt des Bewerbungsschlusses maximal sechs Jahre zurück (Erziehungs- und Betreuungszeiten werden berücksichtigt). Falls die Promotion noch nicht abgeschlossen ist, sind Sie antragsberechtigt, wenn Sie Ihre Dissertation nachweislich bis zum 30. November 2026 beim zuständigen Prüfungsamt eingereicht haben und eine Stellungnahme zu den Erfolgsaussichten Ihres Promotionsvorhabens durch die betreuende Person vorlegen. Die Promotionsurkunde ist spätestens vor der Begutachtung der Sachbeihilfeanträge vorzulegen.
- Habilitation noch nicht abgeschlossen
- Einbindung in eine wissenschaftlich aktive Arbeitsgruppe mit Expertise in der Transfusionsmedizin oder angrenzenden, relevanten Fachgebieten
- Mindestens eine Co-Autorenschaft bei einer wissenschaftlichen Publikation
- Freistellungserklärung der Klinik- bzw. Institutsleitung für mindestens 50 Prozent (siehe unten)
- Bisher keine eigenständige DFG-Sachbeihilfe eingeworben
Zusätzlich ist eine Projektskizze zu einem Forschungsvorhaben einzureichen, das in Deutschland durchgeführt werden soll. Darzulegen sind die Projektidee, die Zielsetzung, das Grundkonzept sowie der geplante Ablauf. Ausschlaggebend für die Förderentscheidung sind vor allem die Originalität der Idee und die Plausibilität ihrer Umsetzung.
Bewerbung
Bitte senden Sie Ihre Bewerbung als PDF-Datei per E-Mail an die (externer Link). Fügen Sie die folgenden Unterlagen bei:
- Motivationsschreiben (max. 1 Seite, Arial 10, einfacher Zeilenabstand)
- Projektskizze für das Forschungsvorhaben (max. 2 Seiten, Arial 10, einfacher Zeilenabstand, exklusive Literaturverzeichnis)
- Lebenslauf (max. 2 Seiten, mit den zehn wichtigsten Publikationen sowie einer Auflistung von Kongressbeiträgen; siehe (interner Link))
- Kopie der Promotionsurkunde bzw. Nachweis über die Einreichung der Dissertation beim Prüfungsamt und Stellungnahme zu den Erfolgsaussichten Ihres Promotionsvorhabens durch die betreuende Person
- Freistellungserklärung der Klinik- bzw. Institutsleitung für mindestens 50 Prozent nach erfolgreicher Einwerbung von Drittmitteln
- bei bis zum 5. April 2027 befristeten Arbeitsverträgen: Stellungnahme der Klinik- bzw. Institutsleitung, dass der Arbeitsvertrag im Falle einer Aufnahme in die Nachwuchsakademie sowie im Falle einer Bewilligung des erarbeiteten Drittmittelantrags entsprechend verlängert wird
- bei bis zum 31. Dezember 2028 befristeten Arbeitsverträgen: Stellungnahme der Klinik- bzw. Institutsleitung, dass der Arbeitsvertrag im Falle einer Bewilligung des erarbeiteten Drittmittelantrags entsprechend verlängert wird
Annahmeschluss für die Bewerbung ist der 30. November 2026.
Eine positive Evaluation der Projektskizze durch ein Expertengremium ist Voraussetzung für die Einladung zur Nachwuchsakademie. Bis zum 21. Dezember 2026 erhalten Sie seitens der Koordination der Akademie eine Information zur verbindlichen Entscheidung über Ihre Aufnahme.
Kriterien für die Auswahl
- Einordnung des skizzierten Vorhabens in die Thematik der Nachwuchsakademie
- Relevanz der adressierten Forschungsfrage für den thematischen Kontext der Akademie
- theoretische Basis der Fragestellung
- Innovationsgehalt des Projekts
- Perspektive und Anknüpfungsmöglichkeiten des Themas in Bezug auf die wissenschaftliche Karriere
- Originalität des methodischen Ansatzes
- Durchführbarkeit des Projekts
- wissenschaftliche Qualifikation der Kandidat*innen
- Eignung des wissenschaftlichen Umfelds
- Publikationsleistung der Bewerber*innen unter Berücksichtigung der Karrierephase
Gleichstellung und Diversität
Die DFG begrüßt ausdrücklich Antragstellungen von Forscher*innen aller Geschlechter und sexueller Identitäten, mit verschiedenen ethnischen, kulturellen, religiösen, weltanschaulichen oder sozialen Hintergründen, verschiedener Karrierestufen, Hochschultypen und Forschungseinrichtungen sowie mit Behinderung oder chronischer Erkrankung. Im Hinblick auf den fachlichen Schwerpunkt dieser Ausschreibung fordert die DFG insbesondere Wissenschaftlerinnen explizit auf, Anträge zu stellen.
Gute wissenschaftliche Praxis
Nach einem Beschluss der DFG-Mitgliederversammlung dürfen Fördermittel der DFG nur an wissenschaftliche Einrichtungen vergeben werden, welche die im Kodex zur Sicherung guter wissenschaftlicher Praxis niedergelegten Leitlinien in eigenes Recht umgesetzt haben. Für die rechtsverbindliche Umsetzung ist die Leitung Ihrer Institution zuständig. Um eine Auszahlung von Fördermitteln nicht zu verzögern, prüfen Sie daher bitte frühzeitig einrichtungsintern, ob eine Umsetzung erfolgt ist. Hinweise zur Umsetzung finden Sie im Portal „Wissenschaftliche Integrität“. Für weitere Fragen und Erläuterungen steht das innerhalb der DFG-Geschäftsstelle zuständige Team Wissenschaftliche Integrität zur Verfügung.
Weiterführende Informationen
Detaillierte Informationen zu Nachwuchsakademien finden Sie (interner Link).
Weiterführende Informationen zu Sachbeihilfen:
DFG-Merkblatt 53.200 zum Lebenslauf: (interner Link)
Leitfaden zur Antragstellung für Sachbeihilfen: (externer Link)
Hilfreich können auch die (interner Link) sein.
Leitung, Koordination und Organisation der Nachwuchsakademie
Sprecher der Nachwuchsakademie:
(externer Link), Tel.: 07071/29 81602Koordination der Akademie und Adresse für die Einreichung der Bewerbung:
(externer Link)Ansprechperson in der DFG-Geschäftsstelle:
(externer Link), Tel.: 0228-885-2345
Datenschutz
Die Deutsche Forschungsgemeinschaft e. V. (DFG) nimmt den Schutz personenbezogener Daten und deren vertrauliche Behandlung sehr ernst. Bitte beachten Sie daher die (interner Link). Bitte denken Sie daran, dass Sie Daten Dritter nur übermitteln sollten, wenn die dafür erforderliche datenschutzrechtliche Legitimation besteht. Bevor Sie Daten Dritter an uns weiterleiten, denken Sie bitte auch daran, die Datenschutzhinweise der DFG vorher an die betroffenen Personen weiterzuleiten. Besteht ein berechtigtes Interesse, Personen nicht vorab zu informieren (z. B. aus Gründen der Geheimhaltung, der Nominierung oder eines Wahlvorschlags), dann sollte eine Information spätestens mit der Veröffentlichung erfolgen.