Information für die Wissenschaft Nr. 53 | 2. August 2017

Gemeinsame Nachwuchsförderung mit Südafrika

Kooperationsvereinbarung von DFG und NRF ermöglicht gemeinsame Beantragung von Internationalen Graduiertenkollegs

Die National Research Foundation Südafrikas (NRF) und die Deutsche Forschungsgemeinschaft (DFG) haben im Rahmen der bilateralen Zusammenarbeit eine gemeinsame Förderung von Internationalen Graduiertenkollegs (IGK) vereinbart. Durch ein gemeinsames Antrags- und Begutachtungsverfahren werden NRF und DFG den Aufbau deutsch-südafrikanischer Promotionsprogramme erleichtern und einen zeitgleichen Beginn der Förderung auf beiden Seiten ermöglichen.

Die Beantragung erfolgt innerhalb des zweistufigen Verfahrens für Graduiertenkollegs: Die gemeinsame Antragsskizze wird bei der DFG eingereicht, die das Begutachtungsverfahren als Lead Agency für beide Seiten durchführt. Wird auf Basis der Skizze die Einreichung eines gemeinsamen Vollantrags empfohlen, ist dieser bis zum 1. Oktober eines Jahres parallel bei DFG und NRF einzureichen. DFG und NRF werden eine gemeinsame Vor-Ort-Begutachtung durchführen und im Frühjahr des darauffolgenden Jahres über eine Förderung entscheiden.

Die Kooperation ist für alle Fachgebiete offen. Auf beiden Seiten ist eine Förderung von bis zu neun Jahren möglich. Weiterhin können bei DFG und NRF Mittel für einen gemeinsamen Workshop zur Vorbereitung einer Antragstellung beantragt werden.

Weiterführende Informationen

DFG-Informationen zu Graduiertenkollegs und Internationalen Graduiertenkollegs:

NRF-Webseite zur IGK-Kooperation:

Ansprechpartner bei NRF Südafrika:

Ansprechpartner in der DFG-Geschäftsstelle:

  • Dr. Sebastian Granderath, 
    Graduiertenkollegs, Graduiertenschulen, Nachwuchsförderung, 
    Tel. +49 228 885-2881,