Gottfried Wilhelm Leibniz-Preis
Im Gottfried Wilhelm Leibniz-Programm werden Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler für herausragende wissenschaftliche Leistungen ausgezeichnet.
Der Preis ist der wichtigste Forschungsförderpreis in Deutschland. Er wurde 1985 eingerichtet.
Kompaktdarstellung
Art des Preises
Der wichtigste Forschungsförderpreis in Deutschland
Ziel der Förderung
Ziel dieses Programms ist es, herausragende Spitzenforscherinnen und -forscher zu ehren, ihre Forschungsmöglichkeiten zu erweitern und ihnen die Beschäftigung besonders qualifizierter Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler in frühen Karrierephasen zu erleichtern.
Anzahl der Preise und Preissummen
Jährlich bis zu zehn Preise, dotiert mit einer Preissumme von jeweils bis zu 2,5 Millionen Euro
Vorschlagsberechtigte
Eine Eigenbewerbung ist nicht möglich.
Vorschlagsberechtigt sind die Universitäten und ihnen gleichgestellte Hochschulen mit Promotionsrecht in Deutschland, die Mitglieder der Deutschen Forschungsgemeinschaft, die Hermann von Helmholtz-Gemeinschaft Deutscher Forschungszentren, das European Molecular Biology Laboratory, die Sprecherinnen und Sprecher der Fachkollegien der Deutschen Forschungsgemeinschaft, die bisherigen Leibniz-Preisträgerinnen und -Preisträger sowie die ehemaligen Mitglieder des Auswahlausschusses.
Kriterien für die Auswahl der Preisträgerinnen und Preisträger
Ausgezeichnet werden können qualitativ herausragende Forscherinnen und Forscher, die gemessen an dem Stadium ihres wissenschaftlichen Werdegangs exzellente grundlegende Leistungen in ihren Forschungsgebieten im internationalen und nationalen Rahmen erbracht haben und von denen in Zukunft erwartet werden kann, dass sie durch weitere wissenschaftliche Spitzenleistungen die Forschungslandschaft in Deutschland nachhaltig prägen werden. Kriterium für eine Nominierung ist die wissenschaftliche Exzellenz der bisherigen Arbeit der Forschenden. Der Preis kann an Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler sowie an Forschungsteams aus allen Wissenschaftsbereichen verliehen werden, die an einer Forschungseinrichtung in Deutschland oder an einer deutschen Forschungseinrichtung im Ausland tätig sind.
Auswahl der Preisträgerinnen und Preisträger
Die Entscheidung über die Auszeichnungen trifft der Hauptausschuss der Deutschen Forschungsgemeinschaft aufgrund einer Empfehlung des eigens hierfür eingesetzten Auswahlausschusses für das Gottfried Wilhelm Leibniz-Programm.
Ausschreibung/Nominierungsaufruf
Der Aufruf zur Nominierung wird den Vorschlagsberechtigten jährlich mit Angabe einer Eingangsfrist übersandt. Die Nominierungsfrist liegt i.d.R. Mitte Januar für eine Auszeichnung im Folgejahr.
Unterlagen und Einreichung der Nominierung
Einzureichen sind die folgenden Unterlagen nach Möglichkeit in englischer und deutscher Sprache: Eine den Vorschlag begründende circa ein- bis zweiseitige fachliche und persönliche Würdigung, ein wissenschaftlicher Lebenslauf (ohne Fotos der vorgeschlagenen Personen), ein aktuelles Publikationsverzeichnis. Über die Würdigung hinausgehende zusätzliche Empfehlungs- oder Unterstützungsschreiben sowie weitere Unterlagen werden nicht angenommen. Bei der Auswahl von geeigneten Kandidatinnen und Kandidaten ist die Empfehlung „Umgang mit Risiken in internationalen Kooperationen“ zu beachten. Die Vorschläge sollen über das elan-Portal der DFG eingereicht werden (Externer Linkelan.dfg.de, unter Antragstellung>Preisnominierungen).
Formulare und Merkblätter
Ansprechperson
Weitere Informationen zum Gottfried Wilhelm Leibniz-Preis: