Sonderforschungsbereiche
Sonderforschungsbereiche sind langfristige, auf die Dauer von bis zu zwölf Jahren angelegte Forschungseinrichtungen der Hochschulen, in denen Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler im Rahmen eines fächerübergreifenden Forschungsprogramms zusammenarbeiten.
Sie ermöglichen die Bearbeitung innovativer, anspruchsvoller, aufwendiger und langfristig konzipierter Forschungsvorhaben durch Koordination und Konzentration von Personen und Ressourcen in den antragstellenden Hochschulen. Damit dienen sie der institutionellen Schwerpunkt- und Strukturbildung. Kooperationen mit außeruniversitären Forschungseinrichtungen sind ausdrücklich erwünscht. Sonderforschungsbereiche bestehen aus einer Vielzahl von Teilprojekten. Anzahl und Größe der Teilprojekte ergeben sich aus dem Forschungsprogramm des Verbunds. Die Teilprojekte werden von einzelnen oder von mehreren Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern gemeinsam geleitet.
Aktuelle Hinweise
- Seit Januar 2023 liegen neue Muster für Lebensläufe (DFG-Vordruck 53.200elan) zur Gestaltung der Forschungsprofile der Teilprojektleitenden sowie neue Antragsmuster für die Einrichtung und Fortsetzung eines Sonderforschungsbereichs (DFG-Vordrucke 60.100 und 60.200) vor. Für Einrichtungs- und Fortsetzungsanträge, über die im Mai 2024 oder zu einem späteren Zeitpunkt entschieden wird, ist die Verwendung der neuen Muster verpflichtend. Nähere Informationen finden sie hierzu auch im Rundbrief vom Januar 2023.
- Nähere Informationen zur Personalstruktur in Sonderforschungsbereichen finden Sie in dem Bericht zur Jährlichen Erhebung in Koordinierten Programmen. Interner Linkmehr
Kompaktdarstellung des Programms
Ziel der Förderung
Realisierung exzellenter Forschung im Verbund; Schwerpunkt- und Strukturbildung an der/den antragstellenden Hochschule/n; interdisziplinäre Kooperation; Förderung von Forschenden in frühen Karrierephasen und der Chancengleichheit von Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern.
Antragsberechtigung
Universitäten (und ihnen gleichgestellte Hochschulen mit Promotionsrecht) in Deutschland; andere Forschungseinrichtungen, die essentielle Beiträge zum Forschungsprogramm leisten sollen, können einbezogen werden.
Anforderungen an das Projekt
Hohe wissenschaftliche Qualität und Originalität auf international kompetitivem Niveau; anspruchsvolles und langfristig konzipiertes Forschungsprogramm; kohärente Vernetzung der Teilprojekte; hervorragend ausgewiesene Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler; angemessene personelle, finanzielle und infrastrukturelle Grundausstattung; überzeugende Beiträge zur Schwerpunkt- und Strukturbildung an den antragstellenden Hochschulen; Förderung von Forschenden in frühen Karrierephasen und der Gleichstellung von Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern; professionelles Management.
Art und Umfang der Förderung
Personalmittel (einschließlich der Module „Vertretung“ und „Rotationstellen“), Investitionsmittel für wissenschaftliche Geräte, Mittel für Verbrauchsmaterial, Reisen, Kolloquien, Gäste, Gastprofessuren (Modul „Mercator-Fellow“), internationale Kooperationen, Förderung von Forschenden in frühen Karrierephasen einschließlich Integrierte Graduiertenkollegs, Gleichstellungsmaßnahmen, Öffentlichkeitsarbeit, Informationsinfrastruktur, Transferprojekte sowie zur Koordinierung des Verbunds, siehe auch:
- Interner LinkFörderung von Forschenden in frühen Karrierephasen
- Interner LinkIntegrierte Graduiertenkollegs
- Interner LinkInformationsinfrastruktur
- Interner LinkÖffentlichkeitsarbeit
- Interner LinkTransferprojekte
Dauer der Förderung
Bis zu 12 Jahren, eine Förderperiode umfasst vier Jahre.
Formulare und Merkblätter
Programmvarianten
Der klassische Sonderforschungsbereich (SFB) wird von einer Hochschule beantragt und getragen. Er dient der Bearbeitung eines umfassenden Forschungsprogramms durch die Bündelung der an der jeweiligen Hochschule verfügbaren Kräfte.
Der SFB/Transregio (TRR) wird von zwei oder drei Hochschulen gemeinsam beantragt und getragen. Er ermöglicht eine enge Kooperation zwischen diesen Hochschulen und den dort Forschenden einschließlich einer gemeinsamen Nutzung der Ressourcen. Die Beiträge der antragstellenden Hochschulpartner sind für das gemeinsame Forschungsziel essentiell, komplementär und synergetisch.
Sonderforschungsbereiche und SFB/Transregio können ergänzend Teilprojekte unter der Leitung von Forschenden weiterer Hochschulen und außeruniversitärer Forschungseinrichtungen integrieren.
Auch Projekte von ausländischen Forschungseinrichtungen können eingebunden werden; die Beteiligung von Hochschulen aus dem Ausland als Standort eines SFB/Transregio ist möglich.
Ferner können Sonderforschungsbereiche in Zusammenarbeit mit der Wirtschaft oder anderen Anwendungspartnern Projekte mit dem Ziel des Erkenntnistransfers einbeziehen.
Antragsfristen
Die Einrichtung von Sonderforschungsbereichen erfolgt in einem zweistufigen Entscheidungsverfahren.
Neuantrag: keine Einreichungsfrist, einer Antragstellung gehen jedoch die Einreichung einer SFB-Skizze und ein Beratungsgespräch voraus;
Fortsetzungsantrag: innerhalb des letzten Jahres der laufenden Förderperiode des Sonderforschungsbereichs;
Entscheidungsgremien
Der Senatsausschuss für die Sonderforschungsbereiche...
- wird vom Senat der Deutschen Forschungsgemeinschaft berufen.
- besteht aus bis zu 40 Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern, die zugleich als wissenschaftliche Mitglieder dem Bewilligungsausschuss für die Sonderforschungsbereiche (s.u.) angehören.
- seine Mitglieder wirken als „Berichterstatterin“ bzw. „Berichterstatter“ an Beratungsgesprächen von SFB-Initiativen und an Vor-Ort-Begutachtungen von Sonderforschungsbereichen mit.
- berät über die Ergebnisse der Beratungsgespräche für SFB-Initiativen.
- bereitet die inhaltliche Weiterentwicklung des SFB-Programms vor.
Sitzungstermine des Senatsausschusses:
Mittwoch, den 22. November 2023 (9:00 Uhr bis 13:00 Uhr)
Der Bewilligungsausschuss für die Sonderforschungsbereiche...
- setzt sich zusammen aus allen bis zu 40 Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern des Senatsausschusses für die Sonderforschungsbereiche, einer Vertreterin bzw. einem Vertreter des Bundes sowie je einer Vertreterin bzw. je eines Vertreters für jedes Bundesland.
- entscheidet über die Förderung der einzelnen Sonderforschungsbereiche in jedem Haushaltsjahr.
- entscheidet über die inhaltliche Weiterentwicklung des SFB-Programms. Sind andere Förderprogramme betreffende Grundsatzfragen berührt, entscheidet der Hauptausschuss auf Empfehlung des Bewilligungsausschusses für die Sonderforschungsbereiche.
- Interner LinkMitglieder des Bewilligungsausschusses für die Sonderforschungsbereiche
Sitzungstermine des Bewilligungsausschusses:
- Mittwoch, den 22. November 2023 (14:00 Uhr bis 19:00 Uhr) und
- Donnerstag, den 23. November 2023 (9:00 Uhr bis 17:00 Uhr)
Internationale Kooperationen im Programm Sonderforschungsbereiche
Ziel der Förderung internationaler Kooperationen im Programm Sonderforschungsbereiche ist der Auf- und Ausbau internationaler Vernetzungsstrukturen mit Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern im Ausland. Voraussetzungen für ihre Integration sind die wissenschaftliche Exzellenz der betreffenden Projekte und deren sinnvolle thematische Einbindung in das Gesamtkonzept.
Ziele
Grenzüberschreitende Zusammenarbeit in der Wissenschaft ist eine wesentliche Voraussetzung für die internationale Konkurrenzfähigkeit und Attraktivität von Sonderforschungsbereichen. Ziel der Förderung solcher Kooperationen im SFB-Programm ist der Auf- und Ausbau internationaler Vernetzungsstrukturen zwischen Sonderforschungsbereichen und wissenschaftlichen Partnern im Ausland.
Art und Umfang der Förderung
Die Deutsche Forschungsgemeinschaft (DFG) stellt den Sonderforschungsbereichen zur Pflege internationaler Kontakte und zur internationalen Präsentation ihrer Ergebnisse Mittel für Reisen, Kolloquien und Gastwissenschaftlerinnen und Gastwissenschaftler zur Verfügung. Zusätzliche Mittel können zum Aufbau projektähnlicher Kooperationsstrukturen beantragt werden. Die Förderung kann auch langfristig angelegte Kooperationen mit vergleichbaren Exzellenzzentren im Ausland (Centre-to-Centre-Kooperationen) umfassen. Darüber hinaus können Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler im Ausland eigene Vorhaben als Teil- oder Co-Teilprojektleiterinnen bzw. -leiter einbringen, die in der Regel aber nicht durch die DFG, sondern eine ausländische Partnerorganisation zu finanzieren sind.
Ausländischer Transregio-Standort
Im Rahmen der Programmvariante SFB/Transregio kann einer der Standorte im Ausland gelegen sein. Hierzu ist in der Regel eine intensive Abstimmung zwischen der DFG und der beteiligten ausländischen Partnerorganisation hinsichtlich der Modalitäten zur Finanzierung, Begutachtung und Förderentscheidung notwendig.
Voraussetzungen der Förderung
Voraussetzung für die Förderung sind wissenschaftliche Exzellenz, sinnvolle thematische Einbindung in das Gesamtkonzept und ein überzeugender Mehrwert für den Sonderforschungsbereich oder SFB/Transregio. Es ist gleichzeitig zu beachten, dass dem Programmziel der Strukturbildung vor Ort hinreichend Rechnung getragen wird.
Kofinanzierung durch ausländische Partnerorganisation
Die Förderung grenzüberschreitender Kooperationsprojekte erfolgt nach dem Prinzip der beiderseitigen Zuständigkeit, d.h. es wird erwartet, dass der Anteil der Wissenschaftlerin bzw. des Wissenschaftlers im Ausland von deren bzw. dessen Institution oder von einer Förderorganisation in dem betreffenden Land übernommen wird. Die DFG unterstützt die Integration durch zusätzliche Mittel für Reisen, Kolloquien und Gäste. Für Forschungskooperationen mit Entwicklungsländern können unter bestimmten Voraussetzungen DFG-Mittel bereit gestellt werden.
Weitere Informationen
Zusammenarbeit mit Entwicklungsländern
Für Forschungskooperationen mit Entwicklungsländern können unter bestimmten Voraussetzungen DFG-Mittel bereit gestellt werden. Kooperationsvereinbarungen mit ausländischen Partnerorganisationen der DFG können zusätzlich genutzt werden.
Internationale Kooperationen
Ergänzende Informationen zu internationalen Kooperationen im Rahmen von Sonderforschungsbereichen finden Sie auch im Kapitel III. 3 des nachfolgend genannten Programm-Merkblatts.
Förderung von Forschenden in frühen Karrierephasen im Programm Sonderforschungsbereiche
Die Förderung von Forschenden in frühen Karrierephasen ist ein zentrales Ziel des Programms Sonderforschungsbereiche. Dabei gibt es verschiedene Möglichkeiten, Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler in frühen Karrierephasen in einen SFB einzubinden und gezielt bei ihrer wissenschaftlichen (Weiter-) Qualifikation zu unterstützen. Die Förderung von Forschenden in frühen Karrierephasen ist für die DFG von zentraler Bedeutung und daher ein wesentliches Begutachtungskriterium von Sonderforschungsbereichen. Das Hauptziel ist es, Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern frühzeitig die Gelegenheit zu geben, möglichst selbständig und unabhängig zu forschen. Dabei ist ein besonderes Merkmal des Programms Sonderforschungsbereiche die enge Einbindung von Forschenden in frühen Karrierephasen in einen Forschungsverbund und die damit verbundene Möglichkeit, in einem wissenschaftlichen Netzwerk mit einer besonders guten apparativen und administrativen Ausstattung mitzuwirken.
Es gibt verschiedene Möglichkeiten, als Forscherin oder Forscher in einer frühen Karrierephase in einem SFB mitzuwirken.
Zahlen und Fakten
Zum Stichtag 1. Oktober 2023 fördert die DFG 268 Sonderforschungsbereiche. Hierfür stehen gemäß Wirtschaftsplan 2023 insgesamt rund 848 Mio. Euro (inkl. Programmpauschale) zur Verfügung. Dies entspricht einem Anteil von rund 24 % am Gesamthaushalt der DFG.
Ansprechpersonen
Ansprechpersonen für Fragen zur Beantragung von Sonderforschungsbereichen sowie zum Verfahren allgemein
Allgemeine Informationen
Alexandra Klütsch
Tel: 0228 885-2356
Link auf E-Mailalexandra.kluetsch@dfg.de
Planung der Begutachtungen
Claudia Kiupel
Tel: 0228 885-2236
Link auf E-Mailclaudia.kiupel@dfg.de
Koordination der Beratungsgespräche
Lorena Strikic
Tel: 0228 885-3177
Link auf E-Maillorena.strikic@dfg.de
Mittelbewirtschaftung
Stephan Nouera
Tel: 0228 885-3081
Link auf E-Mailstephan.nouera@dfg.de- Thomas Lüdtke-Kenn
Tel: 0228 885-2712
Link auf E-Mailthomas.luedtke-kenn@dfg.de
Mittelverwendung für
Nordrhein-Westfalen
- Stephan Nouera
Tel: 0228 885-3081
Link auf E-Mailstephan.nouera@dfg.de
Brandenburg, Bremen, Mecklenburg-Vorpommern, Sachsen-Anhalt, Schleswig-Holstein, Thüringen, Hamburg, Sachsen
- Janin Winkel
Tel: 0228 885-3246
Link auf E-Mailjanin.winkel@dfg.de
Bayern, Hessen
- Berthold Hühnerbach
Tel: 0228 885-2339
Link auf E-Mailberthold.huehnerbach@dfg.de
Baden-Württemberg, Rheinland-Pfalz, Saarland
- Thomas Lüdtke-Kenn
Tel: 0228 885-2712
Link auf E-Mailthomas.luedtke-kenn@dfg.de
Berlin, Niedersachsen
- Cornelia Niebus
Tel: 0228 885-2016
Link auf E-Mailcornelia.niebus@dfg.de