FAQ: Förderlinie Forschungsgruppen

Die Förderlinie Forschungsgruppen (FOR, KFO, KFG)

Die DFG bietet das Programm Forschungsgruppen in den Varianten „Forschungsgruppe“ (FOR), „Klinische Forschungsgruppe“ (KFO) und „Kolleg-Forschungsgruppe“ (KFG) an. Allen ist gemeinsam, dass sie eine mittelfristig angelegte enge Zusammenarbeit herausragender Wissenschaftler*innen ermöglichen, um eine besondere Forschungsaufgabe zu bearbeiten, die über die Möglichkeiten der Einzelförderung hinausgeht.

Über KFO sollen Forschungsverbünde in der krankheits- oder patientenorientierten (translationalen) klinischen Forschung gefördert und wissenschaftliche Arbeitsgruppen in klinischen Einrichtungen dauerhaft implementiert werden.

KFG sind ein speziell auf die geistes- und sozialwissenschaftliche Forschung zugeschnittenes Förderangebot.

FOR können an einer Hochschule angesiedelt sein oder an verschiedenen Standorten, wobei die Mehrzahl der wissenschaftlichen Projekte an Hochschulen angesiedelt sein soll. Eine KFO wird primär von Universitätskliniken an einer Universität getragen, ist also ortsgebunden. Eine KFG ist ebenfalls nur an einem Ort angesiedelt.

Für Skizzen und Anträge von FOR und KFO, die auf Skizzen basieren, die seit dem 1. Oktober 2018 eingegangen sind bzw. eingehen, gilt:

  • Die Gesamtförderdauer beträgt üblicherweise acht Jahre in zwei Förderperioden à vier Jahren.

Für Skizzen und Anträge von FOR und KFO, die vor dem Stichtag 1. Oktober 2018 eingegangen sind, und für Anträge, die auf Skizzen basieren, die vor dem 1. Oktober 2018 eingegangen sind, gilt:

  • Die Gesamtförderdauer beträgt grundsätzlich sechs Jahre, in begründeten Ausnahmefällen acht Jahre (7. und 8. Jahr). Die erste und zweite Förderperiode betragen üblicherweise je drei Jahre. Ein Wechsel von 2x3jähriger Förderung in die 2x4jährige Förderung ist für diese Gruppen nicht möglich.

Für Skizzen und Anträge von KFG, unabhängig von dem Zeitpunkt, zu dem sie eingereicht wurden, gilt:

  • Die Gesamtförderdauer beträgt üblicherweise acht Jahre in zwei Förderperioden à vier Jahren.

Antragstellung und Begutachtung

Die Beantragung einer Forschungsgruppe setzt voraus, dass zunächst eine Antragsskizze eingereicht wurde. Auf der Grundlage der Skizze gibt die Deutsche Forschungsgemeinschaft (DFG) eine Empfehlung zur Einreichung eines Einrichtungsantrages ab.

Die Skizze und der Einrichtungsantrag für eine FOR oder KFO können grundsätzlich jederzeit eingereicht werden. Die Einreichung einer überarbeiteten Antragsskizze ist einmalig möglich. Einzelheiten zum Verfassen der Skizze und des Antrags finden sich im Leitfaden für die Antragstellung - Antragsskizze, Einrichtungs- und Fortsetzungsantrag Forschungsgruppe (DFG-Vordruck 54.03) bzw. im Leitfaden für die Antragstellung - Antragsskizze, Einrichtungs- und Fortsetzungsantrag Klinische Forschungsgruppe (DFG-Vordruck 54.09). Die Beantragung der einzelnen Teilprojekte erfolgt nach dem Leitfaden für die Antragstellung – Projektanträge (DFG-Vordruck 54.01).

Eine Antragsskizze für eine KFG kann ausschließlich im Rahmen einer jährlichen Ausschreibung eingereicht werden. Einzelheiten zum Verfassen der Skizze und des Antrags finden sich im Leitfaden für die Antragstellung – Antragsskizze, Einrichtungs- und Fortsetzungsantrag Kolleg-Forschungsgruppe (DFG-Vordruck 54.04).

Im ersten Schritt wird eine Antragsskizze für eine FOR oder KFO in einem schriftlichen Verfahren begutachtet. Auf der Basis der Antragsskizze und der Begutachtung formuliert das zuständige Fachkollegium einen Empfehlungsvorschlag für den Senat der DFG, der die abschließende positive oder negative Empfehlung zur Vorlage eines Einrichtungsantrages ausspricht. Im zweiten Schritt wird ein Einrichtungsantrag eingereicht und durch eine Gruppe von Wissenschaftler*innen unter Beteiligung mindestens eines Mitglieds eines Fachkollegiums in einer Sitzung begutachtet. Die Mitglieder der Begutachtungsgruppe erhalten dort die Gelegenheit, den Antrag mit den Antragsteller*innen zu erörtern. Die Begutachtungsergebnisse bilden die Grundlage für die Förderentscheidung, die der Senat der DFG vorbereitet und der Hauptausschuss dann abschließend trifft.

Die Antragsskizzen für eine KFG werden von einem Panel unter Beteiligung von Fachkollegiat*innen begutachtet. Auf Grundlage der Stellungnahme dieser Begutachtungsgruppe spricht der Senat der DFG eine abschließende positive oder negative Empfehlung zur Vorlage eines Einrichtungsantrages aus. Das weitere Verfahren entspricht dem von FOR und KFO.

Von der Einreichung der Skizze bis zur Entscheidung über den Einrichtungsantrag sollten Sie mit einer Gesamtzeit von mindestens einem Jahr bis anderthalb Jahren rechnen. Dies beinhaltet die Begutachtung von Skizze und Einrichtungsantrag. Senat und Hauptausschuss tagen viermal im Jahr. Mit einer Entscheidung kann daher ca. drei Monate nach der Begutachtung gerechnet werden.

Für die Zahl der beteiligten Wissenschaftler*innen und für die Teilprojekte gibt es keine Mindest- oder Höchstgrenze. Sie kann auch fachspezifisch variieren. Die Gruppengröße sollte eine koordinierte und enge Zusammenarbeit aller Beteiligten ermöglichen. In der Regel ist bei der Beantragung der ersten Förderperiode eine einstellige Anzahl an wissenschaftlichen Teilprojekten zu empfehlen.

Für die Kolleg-Forschungsgruppen (KFG) gilt, dass sie von nur 2-3 Wissenschaftler*innen verantwortet werden, die in intensiver eigener forschender Tätigkeit eng mit einer Gruppe von Gästen (Fellows) kollegförmig zusammenarbeiten. Die KFG haben keine Teilprojekte.

Die Kooperation mit Wissenschaftler*innen im Ausland ist in der Forschungsgruppe problemlos möglich. Hierzu können beispielsweise die Sachmittel aus dem Basismodul (Reisemittel und Mittel für Gäste), das Modul Projektspezifische Workshops sowie das Modul Mercator-Fellow genutzt werden.

Im Rahmen besonderer Verfahren (Kooperation mit Nahost und mit Entwicklungsländern) können zudem in einzelnen Teilprojekten Mittel für Kooperationspartner*innen im Ausland durch die bei der DFG antragsberechtigte Projektleitung eingeworben werden.

Eine Einbeziehung von Teilprojekten von Wissenschaftler*innen in Österreich, Luxemburg, Südtirol und der Schweiz ist aufgrund besonderer Abkommen möglich. Dabei sind diese grundsätzlich von den jeweils beteiligten Partnerorganisationen zu finanzieren. Dies gilt allerdings nicht für Klinische Forschungsgruppen, da diese ortsgebunden sind.

Eine Finanzierung von Teilprojekten in anderen Ländern durch die DFG ist möglich, wenn diese für die gesamte Forschungsgruppe einen Mehrwert versprechen und den gleichen hohen wissenschaftlichen Standards genügen wie die inländischen. In Klinischen Forschungsgruppen ist dies nur in begründeten Ausnahmefällen nach Rücksprache mit der Geschäftsstelle möglich.

Da Kolleg-Forschungsgruppen nicht teilprojektförmig arbeiten und zudem ortsgebunden sind, können keine Teilprojekte im Ausland einbezogen werden. Die Kooperation mit Wissenschaftler*innen im Ausland erfolgt im Rahmen des Fellowprogramms.

Die Möglichkeiten der Transferprojektförderung können in Forschungsgruppen wie in vielen anderen Förderprogrammen genutzt werden, um Erkenntnisse des Forschungsverbundes gemeinsam mit nicht-wissenschaftlichen Partnern für die Praxis weiterzuentwickeln.

Anträge auf Einrichtung oder Fortsetzung von Forschungsgruppen (FOR, KFO, KFG) werden in einer Sitzung von einer Gruppe von Wissenschaftler*innen hinsichtlich folgender Aspekte begutachtet:

  • Qualität des Vorhabens, vor allem hinsichtlich Originalität und erwartetem Erkenntnisgewinn
  • Ziele und Arbeitsprogramm
  • Für KFG: Konzept des Fellow-Programms und Angemessenheit der kollegförmigen Zusammenarbeit im Unterschied zu teilprojektförmiger Verbundarbeit
  • Für KFO: Konzept zur strukturierten Mediziner-Doktoranden-Einbindung, Clinician Scientist-Programme und Zusammenarbeit von Mediziner*innen und Grundlagenwissenschaftler*innen sowie weitere strukturfördernde Maßnahmen und Unterstützungen
  • Tragfähigkeit der Vorarbeiten, Qualität der Veröffentlichungen und Qualifikation der Antragsteller*innen und Eignung der Sprecherin/ des Sprechers zur Leitung der Gruppe
  • Arbeitsmöglichkeiten und das wissenschaftliche Umfeld
  • Maßnahmen zur Förderung von Personen in der frühen Karrierephase (trifft für KFG nur eingeschränkt zu)
  • Berücksichtigung von Vielfalt und Chancengleichheit im Wissenschaftssystem
  • Angemessenheit der beantragten Mittel

Die Begutachtung findet üblicherweise an der Hochschule der Sprecherin bzw. des Sprechers der Forschungsgruppe oder in der Geschäftsstelle der DFG statt. Im Einzelfall kann die Begutachtung auch in einem digitalen Format erfolgen.

Die Einreichung einer überarbeiteten Antragsskizze ist einmalig möglich. Bitte beraten Sie sich dazu mit der für Sie zuständigen Ansprechperson und beachten Sie die Ausschreibungsfristen für die Kolleg-Forschungsgruppenskizzen.

Kontakt

Gerne informiert Sie der für Sie fachlich zuständige Bereich der DFG-Geschäftsstelle über Einzelheiten der Antragstellung.

Ansprechperson allgemeine Informationen zum Programm Forschungsgruppen

  • Frau Julie Martin
    E-Mail:
    Telefon: +49 (228) 885-2577
    Kennedyallee 40
    53175 Bonn

Ansprechperson allgemeine Informationen zum Programm Kolleg-Forschungsgruppen

  • Frau Sigrid Claßen
    E-Mail:
    Telefon: +49 (228) 885-2209
    Kennedyallee 40
    53175 Bonn

Ansprechperson allgemeine Informationen zum Programm Klinische Forschungsgruppen

  • Frau Dr. Petra Hintze
    E-Mail:
    Telefon: +49 (228) 885-2552
    Kennedyallee 40
    53175 Bonn