Aufbau internationaler Kooperationen

Antragstellende, die eine wissenschaftliche Kooperation mit ausländischen Partner*innen aufbauen möchten, können Mittel für Auslandsreisen, Gastaufenthalte oder projektvorbereitende Workshops beantragen.

Ziel der Förderung

Das Förderinstrument dient der Anbahnung internationaler Kooperationen. Dazu stehen die Bausteine „projektvorbereitender Workshop“, „Auslandsreisen“ und „Gastaufenthalte“ zur Verfügung. 
Das Förderinstrument dient nicht der Durchführung von internationalen Tagungen (siehe Internationale wissenschaftliche Veranstaltungen (DFG-Vordruck 1.09), gemeinsamen Projekten (siehe Sachbeihilfe DFG-Vordruck 50.01) oder Treffen wissenschaftlicher Netzwerke (siehe Wissenschaftliche Netzwerke DFG-Vordruck 1.03).

Antragsberechtigung

Promovierte Wissenschaftler*innen, die im deutschen Wissenschaftssystem tätig sind. Für Angehörige einer außeruniversitären Forschungseinrichtung gelten gesonderte Regelungen (s. Merkblatt).

Art und Umfang der Förderung

Bausteine können kombiniert werden, wenn diese in engem zeitlichen Zusammenhang stehen und dadurch die Vorbereitung einer Kooperationsmaßnahme besonders effektiv erfolgen kann. Die Laufzeit der Förderung beträgt maximal 12 Monate ab Zeitpunkt der Bewilligung. Innerhalb dieses Zeitraums müssen die einzelnen Maßnahmen durchgeführt werden.

Beantragt werden können:

  • Auslandsreisen oder Gastaufenthalte in Deutschland (jeweils max. drei Monate);
  • projektvorbereitende Workshops.

Diese Kosten können gegebenenfalls durch eine ausländische Partnerorganisation kofinanziert werden, wenn entsprechende Abkommen vorliegen.

Formulare und Merkblätter

Anträge können jederzeit gestellt werden.

Für weitere Informationen und bei Fragen der Antragstellung wenden Sie sich bitte an die zuständigen Fachreferenten und Programmdirektoren der DFG:

Für regionalspezifische Fragen wenden Sie sich bitte weiterhin an die zuständigen Regionalreferate der Gruppe Internationale Zusammenarbeit: