Information für die Wissenschaft Nr. 1 | 2. Januar 2023

Deutsche Forschungsgemeinschaft schafft Grundlagen für die Veröffentlichung von Abschlussberichten

Beitrag zu mehr Transparenz und besserem Zugang zu Forschungsergebnissen

Beitrag zu mehr Transparenz und besserem Zugang zu Forschungsergebnissen

Bewilligungsempfängerinnen und -empfänger der Deutschen Forschungsgemeinschaft (DFG) sind verpflichtet, nach Abschluss ihres Projektes über ihre Arbeit und die gewonnenen Ergebnisse zu berichten. Die Berichte dienen dazu, Rechenschaft über die Verwendung öffentlicher Gelder abzulegen und liefern Hinweise über den Fördererfolg und für die Weiterentwicklung von Förderprogrammen. Darüber hinaus enthalten sie wichtige Forschungsergebnisse, die teilweise keinen Eingang in die klassischen Forschungspublikationen finden. Insbesondere für sogenannte negative Ergebnisse bestehen erhebliche Publikationshürden.

Um die wissenschaftliche Informationsbasis zu verbreitern und einen Beitrag zum notwendigen Kulturwandel im wissenschaftlichen Publikationswesen zu leisten, hat das DFG-Präsidium beschlossen, Abschlussberichte von DFG-Projekten besser zu erschließen und den wissenschaftlichen Ergebnisteil aus Projektberichten öffentlich zugänglich zu machen. Berichtsautorinnen und -autoren erhalten hierdurch die Möglichkeit, auch negative Resultate zitierbar zu veröffentlichen. Dies trägt maßgeblich zum wissenschaftlichen Erkenntnisgewinn wie auch zur Verbesserung der Replizierbarkeit von Forschungsergebnissen bei. Die Maßnahme der DFG kommt einem häufig geäußerten Wunsch aus der Wissenschaft nach; sie stärkt die Interessen der Fachgemeinschaften wie auch der Öffentlichkeit.

Bislang veröffentlicht die DFG in ihrem Informationssystem GEPRIS eine allgemeinverständliche Zusammenfassung der Ergebnisse aus den eingereichten Abschlussberichten sowie eine Übersicht der Publikationen, die aus dem Projekt hervorgegangen sind. Künftig werden Bewilligungsempfängerinnen und -empfänger gebeten, einen für die Publikation vorgesehenen Teil des Abschlussberichts in geeigneten Repositorien zugänglich zu machen. Unterstützt wird die Veröffentlichung durch entsprechende Muster, die eine Strukturierung in einen zur Veröffentlichung vorgesehen Teil und einen nicht-öffentlichen Teil vorgeben. Zudem stellt die DFG eine unverbindliche White List bereit, die für jeden Wissenschaftsbereich mindestens einen möglichen Veröffentlichungsort nach geprüften Qualitätsstandards ausweist.

Sofern die Autorinnen und Autoren der Abschlussberichte der DFG den Link zum Fundort im gewählten Repositorium übermitteln, werden die Berichte über das Informationssystem GEPRIS recherchier- und aufrufbar. Die Veröffentlichung des Abschlussberichts erfolgt freiwillig und ist als Angebot an die Geförderten gedacht.

Für die meisten Anträge, die ab dem 1. Januar 2023 bewilligt werden, sind die bereitgestellten Muster verpflichtend bei der Erstellung des Abschlussberichts. Projekte, die zu einem früheren Zeitpunkt bewilligt wurden, können die Muster ebenfalls nutzen. Voraussichtlich ab dem Sommer 2023 wird die Übermittlung des Links zum Repositorium an die DFG über das Antragsportal elan möglich sein und die Verlinkung der Berichte in GEPRIS erfolgen.

Weiterführende Informationen:

Übersicht über neue Muster:

Gesamtliste aller Muster für Abschlussberichte:

Informationen zu Repositorien und der White List erhalten Sie unter:

Zur Datenbank GEPRIS:

Zu den FAQ:

Bei Fragen zum Abschlussbericht wenden Sie sich bitte an den für Ihr Projekt zuständigen Fachbereich: