Information für die Wissenschaft Nr. 51 | 30. Juni 2022

DFG-Fraunhofer-Kooperation – Trilaterale Erkenntnistransferprojekte

Die Deutsche Forschungsgemeinschaft (DFG) und die Fraunhofer-Gesellschaft fordern erneut gemeinsam zur Antragstellung auf dem Gebiet des Erkenntnistransfers auf. Gefördert werden trilaterale Transferprojekte von Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern aus Universitäten/Hochschulen für Angewandte Wissenschaften/Fachhochschulen und Fraunhofer-Instituten in Kooperation mit Anwendungspartnern, mit denen eine Lücke zwischen Grundlagenforschung und Anwendung geschlossen werden soll.

Die Erfahrungen mit Transferaktivitäten zeigen, dass es trotz der erzielten Erfolge nach wie vor systematische Schwierigkeiten gibt. Diese liegen unter anderem in der Verknüpfung von geeigneten komplementären Partnern im Wissenschafts- bzw. Anwendungsbereich. Insbesondere für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) bestehen große Hürden, weil sie in der Regel nicht über ausreichende Forschungskapazitäten verfügen, um Ergebnisse aus DFG-geförderten Projekten aufnehmen und weiterentwickeln zu können. Gleiches gilt für Start-up-Unternehmen.

Vor diesem Hintergrund verschränken DFG und Fraunhofer erneut ausgewählte Transferaktivitäten mit einem fortgeschrittenen Technologiereifegrad. Ziel ist es, den Übergang von Erkenntnissen aus grundlagenwissenschaftlichen DFG-Projekten zu Unternehmen zu erleichtern. Fraunhofer-Institute fungieren dabei als Mittler zwischen Universität/HAW/FH und Anwendung, indem sie zum einen anwendungsorientierte Vorlaufforschung durchführen und zum anderen bestehende Kontakte zur Anwendung verstärken und neue initiieren, um so die Forschungsergebnisse über diese Partner auch wirtschaftlich zu verwerten.

Gegenstand der Ausschreibung

Beantragt werden können trilaterale Transferprojekte mit einem Partner aus einer Universität/HAW/FH (DFG-finanziert), einem Fraunhofer-Partner (Fraunhofer-finanziert) und einem Anwendungspartner (eigenfinanziert; im Regelfall ein Anwendungspartner, in gut begründeten Ausnahmefällen bis zu drei). Die Laufzeit der Projekte beträgt maximal drei Jahre. Transferprojekte müssen auf Ergebnissen basieren, die von den Antragstellerinnen und Antragstellern der Universität/HAW/FH in DFG-geförderten Forschungsprojekten generiert wurden und mindestens TRL 4 (technology validated in lab; s. u. Hinweise zu TRL) aufweisen. Die Projektpartner greifen diese Ergebnisse auf und entwickeln sie gemeinsam zu einem Demonstrator bzw. Prototyp weiter (entspricht TRL 6 bzw. TRL 7). Bei Plattformtechnologien wird die Entwicklung anhand eines konkreten Anwendungsbeispiels erwartet. Der Projektantrag muss auch detaillierte Angaben zur beabsichtigten Verwertung und Vermarktung enthalten.

Die dafür notwendigen Forschungsarbeiten werden von den Partnern aus Universität/HAW/FH, Fraunhofer-Institut und Anwendungspartner durchgeführt. Ein gemeinsames und gleichgewichtiges Arbeitsprogramm beschreibt die Arbeiten und die Vernetzung der Partner.

Rechte und Pflichten der Projektbeteiligten sowie die Verwertung und Vermarktung der Ergebnisse werden unter Einhaltung der wettbewerbsrechtlichen Vorschriften durch einen trilateralen Kooperationsvertrag geregelt. Die geplanten Ergebnisse der beantragten Projekte müssen im vorwettbewerblichen Bereich liegen. Für den trilateralen Kooperationsvertrag ist der vorliegende Mustervertrag zu verwenden. Ausschließlich in seltenen, sehr gut begründeten Ausnahmefällen können Abweichungen nach Zustimmung von DFG und Fraunhofer eingebracht werden.

Förderbetrag

DFG und Fraunhofer stellen jeweils Mittel bis zu einer Höhe von je 3 Millionen Euro pro Ausschreibung zur Verfügung. Im Rahmen der Ausschreibung wird angestrebt, fünf bis acht Transferprojekte zu fördern.

Antragsberechtigung

Im Rahmen der trilateralen Transferprojekte können antragsberechtigte Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler an Universitäten/HAW/FH und Fraunhofer-Instituten gemeinsam Anträge stellen. Unter dieser Maßgabe gelten die Regeln der DFG zur Antragsberechtigung wie in Ziff. 2.1 des Merkblatts zur Sachbeihilfe (DFG-Vordruck 50.01) entsprechend für die Antragstellerinnen und Antragsteller bei der DFG.

Im Rahmen dieser Ausschreibung wird eine große fachliche Breite und insbesondere die Beantragung durch Projektkonsortien mit noch nicht in einer vorherigen Ausschreibungsrunde geförderten Konstellationen angestrebt.

Kooperationen von Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern an der Universität/HAW/FH mit einem Fraunhofer-Institut, an dem sie ebenfalls beschäftigt oder mit dem sie assoziiert sind, sind im Rahmen dieser Ausschreibung ausgeschlossen. Bei Fragen setzen Sie sich bitte vor einer Einreichung für eine Beratung mit der DFG-Geschäftsstelle in Verbindung.

Verfahren

Die Anträge werden gemäß einem zwischen Fraunhofer und DFG abgestimmten Begutachtungs- und Entscheidungsverfahren evaluiert. Die Antragstellung erfolgt in zwei Phasen.

Phase 1: Projektskizzen

Zunächst sollen Projektvorschläge als Skizzen (max. vier Seiten je Skizze sowie max. zweiseitige wissenschaftliche Lebensläufe mit Publikationsverzeichnissen mit max. zehn Publikationen pro projektbeteiligter Person) eingereicht werden.

Für die Skizzen steht eine Vorlage zur Verfügung. Diese enthält:

  • die wissenschaftliche Beschreibung des Projekts (mit Angabe zum TRL),
  • die Konzeption der Zusammenarbeit mit dem Anwendungspartner (bzw. in gut begründeten Ausnahmefällen mit den Anwendungspartnern) mit Arbeitsplan und Kostenplan,
  • eine überzeugende Darstellung der geplanten Verwertung.

Die Einreichung von Antragsskizzen ist bis zum 7. September 2022 ausschließlich über das elan-Portal möglich (Einzelförderung > Antragsskizze für eine Sachbeihilfe). Bitte wählen Sie bei der Eingabe die Ausschreibung „DFG-Fraunhofer-Kooperation 2022/23 – Projektskizzen“ aus.

Die Projektskizzen werden von einer Begutachtungsgruppe evaluiert. Nach vergleichender Begutachtung werden Konsortien mit besonders überzeugenden Konzepten zur Antragstellung aufgefordert.

Mit einer Aufforderung zur Antragstellung ist Mitte Dezember 2022 zu rechnen.

Phase 2: Anträge

Für die Antragstellung gelten im Allgemeinen die Regeln des Programms „Sachbeihilfe“. In Ergänzung beachten Sie bitte die aktuellen „Hinweise für trilaterale Transferprojekte“. Für die Beschreibung des Vorhabens ist die „Vorlage für trilaterale Transferprojekte 2022/23“ verbindlich.

Die Anträge sowie der von allen Projektpartnern unterzeichnete Kooperationsvertrag sind bis zum 15. März 2023 einzureichen. Anträge, für die der gezeichnete Kooperationsvertrag nicht zum genannten Zeitpunkt vorliegen sollte, können im weiteren Verfahren nicht berücksichtigt werden.

Die Einreichung der Anträge erfolgt ausschließlich über das elan-Portal (Antragsübersicht > Folgeantrag). Bitte wählen Sie bei der Eingabe die Ausschreibung „DFG-Fraunhofer-Kooperation Erkenntnistransfer 2022/23“ aus.

Die Anträge werden von einer Begutachtungsgruppe evaluiert. Die Antragstellerinnen und Antragsteller werden eine Gelegenheit zur Präsentation ihres Antrags erhalten. Die Begutachtung wird voraussichtlich Ende Mai 2023 stattfinden.

Eine Förderung erfolgt nur, wenn sich Fraunhofer und DFG gemeinsam für eine Förderung aussprechen. Mit einer Förderentscheidung ist im Juli 2023 zu rechnen. Die Projekte können sofort nach Bewilligung starten.

Weiterführende Informationen

Zusätzliche Informationen sowie spezielle Hinweise für Antragstellerinnen und Antragsteller finden Sie auf der Webseite der DFG „Trilaterale Transferprojekte mit Fraunhofer“:

Fraunhofer-Mitarbeitende finden entsprechende Informationen auch im Fraunhofer-Intranet.

Hinweise zu den Technology Readiness Levels (TRL) finden Sie unter:

Zugang zum elan-Portal der DFG:

DFG-Merkblatt zur Sachbeihilfe (DFG-Vordruck 50.01):

Ansprechpersonen

DFG:

Fraunhofer:

Für inhaltliche Fragen und Fragen zur Verwertung:

Für inhaltliche und administrative Fragen: