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Pauschale für Chancengleichheitsmaßnahmen

Sowohl in Forschungsverbünden (Schwerpunktprogrammen, Forschungsgruppen einschließlich Kollegforschungsgruppen und Klinischen Forschungsgruppen, Graduiertenkollegs, Sonderforschungsbereichen) als auch in der Sachbeihilfe und im Emmy Noether-Programm kann im Rahmen der Antragsstellung das Modul „Pauschale für Chancengleichheitsmaßnahmen“ beantragt werden.

Die Höhe der Pauschale variiert je nach Forschungsprojekt. pro Förderjahr können beantragt werden

  • bis zu 30.000 Euro in Sonderforschungsbereichen
  • bis zu 15.000 Euro in Graduiertenkollegs, Schwerpunktprogrammen und in den Forschungsgruppen
  • bis zu 1.000 Euro je Antragstellerin/Antragsteller in der Sachbeihilfe und im Emmy Noether-Programm.

Entsprechende Informationen können Sie ebenfalls den Programmmerkblättern entnehmen.

Die Pauschale für Chancengleichheitsmaßnahmen wird zweckgebunden bewilligt. Die Mittel sollen eingesetzt werden, um

  • die Gleichstellung von Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern voranzutreiben, 
  • Diversität in der Wissenschaft zu fördern oder
  • den Arbeitsplatz „Wissenschaft“ familienfreundlicher zu gestalten (inkl. Pflege).

Eine Beschreibung des Moduls „Pauschale für Chancengleichheitsmaßnahmen“ finden Sie hier:

Grundsätzlich gilt folgendes (vgl. einschlägige Verwendungsrichtlinien):

  • Die Verausgabung der Pauschale für Chancengleichheitsmaßnahmen muss entsprechend den allgemeinen Regeln der für die jeweiligen Forschungsprogramme gültigen Verwendungsrichtlinien und Bewilligungsschreiben erfolgen. Entsprechend sind die Mittel auch nach dem Grundsatz der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit zu verwenden.
  • Die fachspezifische Grundausstattung muss gesichert sein. Maßnahmen, die der jeweils fachspezifischen Grundausstattung zuzurechnen sind, sind entsprechend nicht mit der Pauschale für Chancengleichheitsmaßnahmen finanzierbar.
  • Bei allen Maßnahmen, die aus der Pauschale für Chancengleichheitsmaßnahmen finanziert werden, bedarf es eines Projektbezuges. Dieser kann sich beispielsweise aus der Zugehörigkeit zum Projekt oder aus dem Umstand ergeben, dass es sich um Veranstaltungen des Forschungsprojektes handelt. Der Projektbezug ist knapp und plausibel zu dokumentieren.
  • Maßnahmen können nur für Personen finanziert werden , die im Forschungsverbund/Projekt wissenschaftlich tätig sind. Mittelbar können außerdem auch nicht DFG-geförderte Personen aus der Pauschale für Chancengleichheitsmaßnahmen profitieren, wenn durch die Mittel Maßnahmen finanziert werden, die sich an einen offenen Teilnehmendenkreis richten und durch die Teilnahme von externen Personen keine zusätzlichen Kosten entstehen.
  • Maßnahmen, für die im Forschungsprojekt bzw. -verbund bereits an anderer Stelle Mittel bewilligt wurden, können nicht aus der Pauschale für Chancengleichheitsmaßnahmen finanziert werden.
  • Grundsätzlich kann ein und dieselbe Maßnahme, wie zum Beispiel ein Soft-Skill-Kurs, nicht für einige Mitglieder des Forschungsverbundes (z. B. für Frauen) aus der Pauschale für Chancengleichheitsmaßnahmen und für andere Mitglieder des Verbundes (z. B. für Männer) aus Mitteln finanziert werden, die an anderer Stelle bewilligt wurden.
  • Das im Haushaltsrecht verankerte Besserstellungsverbot ist zu beachten. Höheren Entgelte als nach dem Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst sowie sonstige über- und außertarifliche Leistungen dürfen nicht gewährt werden.
  • Bei der Planung des Einsatzes der Mittel aus der Pauschale für Chancengleichheitsmaßnahmen ist grundsätzlich abzuwägen, ob es zielführender erscheint, einen Großteil der Mittel für eine einzelne Maßnahme zu verwenden oder mehrere kleinere Maßnahmen zu finanzieren. 
  • Die Beachtung der vorgenannten grundlegenden Rahmenbedingungen und Voraussetzungen ist jeweils vor Ort zu prüfen und die Einhaltung sicherzustellen. Die zweckentsprechende Verausgabung der Pauschale für Chancengleichheitsmaßnahmen ist vor Ort in den Abrechnungsunterlagen zu dokumentieren
  • Darüber hinaus wird erwartet, dass auch Mittel, die für andere Zwecke bewilligt wurden (beispielsweise Mittel für wissenschaftliche Gäste, Reisemittel oder Personalmittel) unter Berücksichtigung von Chancengleichheit und Diversität eingesetzt werden.

Der folgende Maßnahmenkatalog dient Ihnen zur Information und Unterstützung, die Pauschale für Chancengleichheitsmaßnahmen zielführend in Ihren Projekten einzusetzen – sowohl in den koordinierten Programmen als auch in der Sachbeihilfe und im Emmy Noether-Programm. Die Auflistung der Maßnahmen ist nicht abschließend, sondern es können darüberhinausgehende oder neu aufgesetzte Maßnahmen finanziert werden, die den zuvor dargelegten grundsätzlichen Voraussetzungen entsprechen.

Aufgrund programmspezifischer Besonderheiten, gibt es punktuell unterschiedliche Einsatzmöglichkeiten der Pauschale in den einzelnen Förderprogrammen. Sollten derartige Besonderheiten bestehen, wird explizit darauf hingewiesen.

Weitere Informationen

Kontakt

Hier finden Sie zu verschiedenen Anliegen die richtigen Ansprechpersonen in der DFG-Geschäftsstelle: