Aus der Pauschale für Chancengleichheitsmaßnahmen können Maßnahmen zur Förderung der Diversität in der Wissenschaft finanziert werden, um die Einbindung aller Potenziale für die Wissenschaft zu verbessern.
Grundvoraussetzung für die Finanzierung einer Diversitätsmaßnahme ist, dass die Person, die von der Maßnahme profitiert, aufgrund ihrer Diversitätsdimension strukturell benachteiligt ist und einer marginalisierten Gruppe angehört.
Umgang mit und Dokumentation von besonderen persönlichen Daten
Im Rahmen der Dokumentation von Diversitätsmaßnahmen darf zum Schutz der Persönlichkeitsrechte und aus datenschutzrechtlichen Gründen anstelle einer personenbezogenen Dokumentation der Maßnahme eine Eigenerklärung der Drittmittelverwaltenden Stelle mittels DFG-Vordruck 52.140(interner Link)hinterlegt werden, über die der Projektbezug und die Zweckbindung garantiert werden. Die Eigenerklärung ist für jede Einzelmaßnahme abzugeben und sollte zusammen mit der entsprechenden Rechnung für die Maßnahme hinterlegt werden.
Beachten Sie in diesem Zusammenhang bitte, dass Projektmittel ganz oder teilweise zurückgefordert werden können, wenn die ordnungsgemäße Mittelverwendung nicht ausreichend belegt bzw. dokumentiert ist oder plausibel gemacht werden kann.
Es können beispielsweise folgende Maßnahmen für wissenschaftliche strukturell benachteiligte Projektangehörige finanziert werden:
Zur Förderung der Diversität in der Wissenschaft (beispielsweise für First Generation Academics, Forschende mit Behinderung oder langfristiger Erkrankung oder geflüchtete Forschende) können Karrieremaßnahmen finanziert werden. Unter Karrieremaßnahmen fallen z. B.
Mentoring, Vernetzung mit Role Models, Coaching,
Soft-Skills-Kurse und Workshops zur Erweiterung der individuellen Karriereperspektive,
Wissenschaftsspezifische Rhetorik- und Sprachkurse,sofern entsprechende Kurse nicht von der Einrichtung angeboten werden (z.B. wissenschaftliches Schreiben, zum Führen von und Arbeiten in wissenschaftlichen Teams und im wissenschaftlichen Umfeld (bspw. Ausbau des wissenschaftsspezifischen Fachvokabulars), für die Lehr- und Gremientätigkeit, die akademische Selbstverwaltung oder Deutsch für internationale Wissenschaftler*innen (in frühen Karrierephasen) zur Integration ins universitäre Umfeld).
Nicht finanziert werden können allgemeine A1 bis C2-Sprachkurse oder entsprechende Zertifikatskosten.
Wissenschaftler*in X kommt aus einem Land des „Globalen Südens“ in den Verbund und möchte an einem zusätzlichen Workshop teilnehmen, der X für die weitere wissenschaftliche Karriere qualifiziert und über die reguläre Qualifizierung im Forschungsverbund hinaus angeboten wird. Die mit dem Workshop verbundenen Kosten (z.B. Reisekosten, Teilnahmegebühren) können finanziert werden. Für Projektangehörige ohne vergleichbare Diversitätsdimension darf die Teilnahme am Workshop nicht durch den Verbund finanziert werden. Die notwendige Eigenerklärung der Drittmittelverwaltenden Stelle wird mittels DFG-Vordruck 52.140(interner Link) eingeholt und mit den übrigen Unterlagen (Rechnungen, etc.) vor Ort hinterlegt.
Beratung/Begleitung/Diskriminierungsberatung durch externe Expert*innen.
Orientierungs- und Willkommensveranstaltungen, Vernetzungsveranstaltungen, Veranstaltung zur Einführung in die Academia / in das deutsche Wissenschaftssystem für Wissenschaftler*innen, die nicht aus dem (deutschen) Wissenschaftssystem kommen.
Bei Abwesenheiten aufgrund von Elternzeiten(interner Link) oder langfristiger Erkrankung(interner Link) (bzw. siehe Fragen zu besonderen persönlichen Situationen(interner Link)) kann Unterstützungs-/Entlastungspersonal in bestimmten Konstellationen aus der Pauschale für Chancengleichheitsmaßnahmen finanziert werden. Zudem gibt es Kompensationsmöglichkeiten auch außerhalb der Pauschale für Chancengleichheitsmaßnahmen. Davon können sowohl (Teil-)Projektleitung(en) als auch das im Projekt beschäftigte wissenschaftliche Personal Gebrauch machen. Weitere Informationen erhalten Sie unter den o.g. Links.
Wissenschaftliches Entlastungspersonal (SHK/WHK) z. B. für Forschende mit Behinderung oder langfristiger Erkrankung entsprechend den unter „Vereinbarkeit“ und „Finanzierung von Entlastungspersonal“ genannten Rahmenbedingungen, soweit ein Ablehnungsbescheid des Integrationsamtes vorliegt. Hier finden Sie mehr Informationen zu Maßnahmen, die der Vereinbarkeit von Wissenschaft und Familie(interner Link) dienen.
Beispiel:
Wissenschaftler*in X ist langfristig erkrankt und reduziert die wissenschaftliche Tätigkeit für 1 Jahr – arbeitet also krankheitsbedingt in Teilzeit. Ein Antrag beim zuständigen Integrationsamt auf Finanzierung einer Hilfskraft wurde negativ beschieden. Zur Übernahme von Routinetätigkeiten kann nach Absprache zwischen der Projektleitung und der Personalabteilung eine studentische Hilfskraft aus der Pauschale finanziert werden. Welche Tätigkeiten konkret übernommen werden sollen, um X effizient zu entlasten oder zu unterstützen, ist vorab abzustimmen, schriftlich festzuhalten und zu dokumentieren. Auch DFG-Vordruck 52.140(interner Link) und der Negativbescheid des Integrationsamtes werden vor Ort hinterlegt, der Bescheid vorab jedoch bzgl. der sensiblen Daten geschwärzt. Der zeitliche Aufwand der studentischen Hilfskraft orientiert sich an der notwendigen Entlastung von X während der krankheitsbedingten Ausfallzeit/Beeinträchtigung.
Reisekosten für Begleitpersonen für Forschende mit einem Grad der Behinderung ab 50, sofern der Mehrbedarf nicht vom zuständigen Integrations-/Arbeitsamt übernommen wird. Nach den in Deutschland geltenden gesetzlichen Regelungen kann eine Begleitperson von Menschen mit Behinderung teilweise unentgeltlich befördert werden, dies gilt aber nicht für alle Transportmittel und nicht immer für Reisen ins Ausland. Zudem können auch Mehrkosten für Unterbringung und Verpflegung einer Begleitperson anfallen. Solche Kosten können aus der Pauschale für Chancengleichheitsmaßnahmen oder anderen DFG-Fördermitteln abgerechnet werden, soweit vorrangige Mittel aus dem deutschen Sozialsystem in Anspruch genommen worden sind und das anzuwendende Reisekostenrecht die Abrechnung von Reisekosten von Begleitpersonen für Menschen mit Behinderungen gewährleistet. Hierzu kann Sie Ihre Reisekostenstelle vor Ort beraten. Entstandene Kosten sind in der Regel durch Belege nachzuweisen, soweit sie dem Beschäftigten vorliegen.
Beispiel:
Wissenschaftler*in X ist gemäß des Schwerbehindertenausweises bei Reisen zur Mitnahme einer Begleitperson berechtigt (Merkzeichen B). Nach dem vor Ort geltenden Reisekostengesetz können die Fahrt- und Übernachtungskosten der Begleitperson bei Dienstreisen vom Arbeitgeber übernommen werden. Diese gesetzlich vorgesehenen erstattungsfähigen Kosten können stattdessen aus der Pauschale für Chancengleichheitsmaßnahmen finanziert werden. Die notwendige Eigenerklärung der Drittmittelverwaltenden Stelle wird mittels DFG-Vordruck 52.140(interner Link) eingeholt und vor Ort hinterlegt.
Projektspezifische Zusatzbedarfe zur behindertengerechten Ausstattung des Arbeitsplatzes. Dies ist nur in Ausnahmefällen möglich, da das Sozialsystem (die Agentur für Arbeit, die Integrationsämter, die Krankenkassen oder die Rentenversicherung) bei einer Schwerbehinderung, einer Gleichstellung mit schwerbehinderten Menschen oder einer längerfristigen Erkrankung in der Regel Leistungen und Zusatzbedarfe zur behindertengerechten Ausstattung des Arbeitsplatzes übernimmt, die vorrangig ausgeschöpft werden müssen (Vorrang des Sozialrechts). Eine Finanzierung von solchem behinderungsbedingten projekt- und wissenschaftsspezifischer Sonderbedarf durch die DFG ist nur möglich, wenn ein entsprechender Negativbescheid der zuständigen Sozialbehörde vorliegt und diese eine Finanzierung nicht übernimmt. Prüfen Sie bitte auch vor Ort, ob Ihr Arbeitgeber individuelle Leistungen anbietet.
Beispiel:
Wissenschaftler*in X benötigt aufgrund einer langfristigen Erkrankung der Augen eine bestimmte Lupe, um die projektbezogenen Arbeiten im Labor vornehmen zu können. Die Projektleitung hat einen entsprechenden Finanzierungsantrag beim Integrationsamt gestellt, der jedoch abgelehnt wurde. Ohne die Lupe kann X die notwendigen Projekttätigkeiten nicht vornehmen. Die Lupe kann aus der Pauschale für Chancengleichheitsmaßnahmen finanziert werden. Der Ablehnungsbescheid des Integrationsamtes ist zu dokumentieren, muss aber bzgl. der enthaltenden sensiblen Daten, die auf X zurückzuführen sind, geschwärzt werden. Um den Projektbezug und die Zweckbindung zu dokumentieren, wird für die Eigenerklärung der Drittmittelverwaltenden Stelle DFG-Vordruck 52.140(interner Link) genutzt und ebenfalls mit den Abrechnungsunterlagen vor Ort hinterlegt.
Eine Bürokraft oder Koordinationsstelle für die Organisation von Chancengleichheitsmaßnahmen für Forschende innerhalb des Forschungsverbundes kann entsprechend der Mehrbedarfe, die durch die Chancengleichheitsmaßnahmen des DFG-geförderten Projektes entstehen, (anteilig) finanziert werden. Der projektspezifische Bedarf ist nachvollziehbar zu dokumentieren. Hierzu ist der zusätzliche Bedarf zunächst summarisch zahlenmäßig und beschreibend intern darzulegen. In einem zweiten Schritt sind die Bedarfe an einzelnen Dienstleistungen, die durch die Bürokraft oder Koordinationsstelle bereitgestellt und von dem Forschungsverbund/Forschungsprojekt voraussichtlich in Anspruch genommen werden, festzuhalten.
Keinesfalls sollte jedoch ein Großteil der Pauschale in diese Maßnahme fließen.
Exzellente Wissenschaft braucht eine Vielfalt von Perspektiven und Erfahrungen. Dies kann durch Diversität der Forscher*innen, ein diversitätsfreundliches Arbeitsumfeld und diskriminierungsfreie Teilhabe erreicht werden. Diversität – oder bei der DFG synonym gebraucht „Vielfältigkeit“, „Vielfalt“, „Diversity“ – bezieht sich auf die Unterschiedsdimensionen von Menschen und so auch von Forscher*innen. Sie umfasst über das Geschlecht hinaus weitere Dimensionen, wie beispielsweise Alter, ethnische Herkunft und Nationalität, sexuelle Orientierung, Religion und Weltanschauung, Behinderung oder chronische/langwierige Erkrankung sowie soziale Herkunft (beispielsweise unter folgenden Aspekten: ökonomische Situation, First Generation Academics, Migrationsgeschichte). Darunter fallen auch internationale Forscher*innen mit anderen kulturellen Erfahrungen oder aus anderen Wissenschaftssystemen, die in das deutsche Wissenschaftssystem eintreten oder eingetreten sind, sich darin orientieren und sich in Deutschland befinden.
Darüber hinaus soll das Zusammenkommen mehrerer Unterschiedsdimensionen in einer Person (Intersektionalität) angemessen berücksichtigt werden. Dabei ist eine standort- bzw. projektspezifische und bedarfsorientierte Auswahl von Diversitätsdimensionen und passenden Maßnahmen sinnvoll und notwendig. So kann jedes Projekt anhand des eigenen Profils Schwerpunkte setzen.
In den Jahren 2020 – 2022 haben sich die Hochschulen mit dem Umgang mit Diversität im Rahmen der Berichterstattung zu den Forschungsorientierten Gleichstellungs- und Diversitätsstandards der DFG beschäftigt. Die daraus hervorgegangenen „Zusammenfassung und Empfehlungen“(Download) beinhalten einen Überblick über Maßnahmen zur Förderung der Diversität (Kapitel 6.2; insbes. „individuell“), die ebenfalls als Anregungen für die Entwicklung projektspezifischer Maßnahmen dienen können.
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