Maßnahmen zur Förderung der Diversität
Exzellente Wissenschaft braucht eine Vielfalt von Perspektiven und Erfahrungen. Dies kann durch Diversität der Forscher*innen, ein diversitätsfreundliches Arbeitsumfeld und diskriminierungsfreie Teilhabe erreicht werden. Diversität – oder bei der DFG synonym gebraucht „Vielfältigkeit“, „Vielfalt“, „Diversity“ – bezieht sich auf die Unterschiedsdimensionen von Menschen und so auch von Forscher*innen. Sie umfasst über das Geschlecht hinaus weitere Dimensionen, wie beispielsweise Alter, ethnische Herkunft und Nationalität, sexuelle Orientierung, Religion und Weltanschauung, Behinderung oder chronische/langwierige Erkrankung sowie soziale Herkunft (beispielsweise unter folgenden Aspekten: ökonomische Situation, Herkunft aus nicht-akademischer Familie/Familie ohne Hochschulerfahrung/First Generation Academics, Migrationsgeschichte). Darunter fallen auch internationale Forscher*innen mit anderen kulturellen Erfahrungen oder aus anderen Wissenschaftssystemen, die in das deutsche Wissenschaftssystem eintreten oder eingetreten sind, sich darin orientieren und sich in Deutschland befinden. Darüber hinaus soll das Zusammenkommen mehrerer Unterschiedsdimensionen in einer Person (Intersektionalität) angemessen berücksichtigt werden. Dabei ist eine standort- bzw. projektspezifische und bedarfsorientierte Auswahl von Diversitätsdimensionen und passenden Maßnahmen sinnvoll und notwendig. So kann jedes Projekt anhand des eigenen Profils Schwerpunkte setzen.
Aus der Pauschale für Chancengleichheitsmaßnahmen können ferner Maßnahmen zur strukturellen Förderung der Diversität in der Wissenschaft finanziert werden, um die Einbindung aller gesellschaftlichen Potenziale für die Wissenschaft zu verbessern. Auch angesichts von Bemühungen zur Förderung von mehr Diversität in der Wissenschaft muss das Streben nach Gleichstellung und Parität von Wissenschaftlerinnen weiter mit hoher Priorität betrieben werden.
Wie alle anderen DFG-geförderten Maßnahmen müssen auch Maßnahmen, die auf die Förderung von Diversität in der Wissenschaft abzielen, ausreichend dokumentiert werden. Für den Fall einer Prüfung durch die DFG ist es daher auch für die besonders schützenswerten persönlichen Daten – zum Beispiel allgemeine Gesundheitsdaten, Angaben, aus denen die ethnische Herkunft hervorgeht, Angaben zu einer langfristigen oder chronischen Erkrankung oder einer Behinderung – immer erforderlich, diese nachvollziehbar zu dokumentieren. Eine solche Prüfung kann notwendig werden, weil die DFG ihrerseits verpflichtet ist, die sachgemäße und wirtschaftliche Verwendung der Mittel stichprobenhaft zu kontrollieren und ihren Geldgebern nachzuweisen. In diesem Fall wäre unter anderem zu prüfen, ob die Zweckbindung der Pauschale für Chancengleichheitsmaßnahmen gegeben und die Maßnahme der Förderung von Diversität in der Wissenschaft zugutegekommen ist.
Der DFG ist bewusst, dass es sich hier um besonders schützenswerte Daten handelt. Die Daten werden im Falle einer Prüfung daher ausschließlich vom Prüfungsdienst der DFG für notwendige Prüfungszwecke eingesehen, vertraulich behandelt und nicht an andere Stellen innerhalb der DFG oder Dritte weitergegeben, sowie über den Abschluss der Prüfung hinaus nicht gespeichert.
Sofern für die ordnungsgemäße Dokumentation der Mittelverwendung „besondere Kategorien personenbezogener Daten“ verarbeitet werden, verwenden Sie für die erforderliche Einwilligungserklärung bitte DFG-Vordruck 52.14(interner Link).
Bewahren Sie die Einwilligungserklärung sowie etwaige Nachweise bitte bis zur Prüfung der ordnungsgemäßen Mittelverwendung durch die DFG-Prüfstelle geschützt auf.
Beachten Sie in diesem Zusammenhang bitte, dass Projektmittel ganz oder teilweise zurückgefordert werden können, wenn die ordnungsgemäße Mittelverwendung nicht ausreichend belegt bzw. dokumentiert ist oder plausibel gemacht werden kann. Nähere Informationen dazu finden Sie im DFG-Vordruck 52.14(interner Link).
Es können beispielsweise folgende Maßnahmen für wissenschaftliche Projektangehörige finanziert werden:
Zur Förderung der Diversität in der Wissenschaft (beispielsweise für First Generation Academics, Forschende mit Behinderung oder langfristiger Erkrankung oder geflüchtete Forschende) können Karrieremaßnahmen finanziert werden. Gerade bei neuen Maßnahmen sollte auf die Qualität (bzw. die Qualitätssicherung) und bei Einbindung einer Trainingskraft auf deren Kompetenzen und Sensibilität im Bereich Diversität geachtet werden. Unter Karrieremaßnahmen fallen z. B.
- Mentoring, Vernetzung mit Role Models, Coaching,
- Soft-Skills-Kurse und Workshops zur Erweiterung der individuellen Karriereperspektive,
- Wissenschaftsspezifische interkulturelle Trainings,
- Wissenschaftsspezifische Rhetorik- und Sprachkurse, sofern entsprechende Kurse nicht von der Einrichtung angeboten werden (z.B. wissenschaftliches Schreiben, zum Führen von wissenschaftlichen Teams sowie von Lehr- und Gremientätigkeit, oder für die akademische Selbstverwaltung).
- Beratung/Begleitung/Diskriminierungsberatung durch externe Expert*innen.
- Orientierungs- und Willkommensveranstaltungen und Vernetzungsveranstaltungen, Veranstaltung zur Einführung in die Academia / in das deutsche Wissenschaftssystem für Wissenschaftler*innen, die nicht aus dem deutschen Wissenschaftssystem kommen.
- Bei Abwesenheiten aufgrund von Elternzeite(interner Link) oder langfristiger Erkrankun(interner Link) (bzw. siehe Fragen zu besonderen persönlichen Situatione(interner Link)) kann Unterstützungs-/Entlastungspersonal in bestimmten Konstellationen aus der Pauschale für Chancengleichheitsmaßnahmen finanziert werden. Zudem gibt es Kompensationsmöglichkeiten auch außerhalb der Pauschale für Chancengleichheitsmaßnahmen. Davon können sowohl (Teil-)Projektleitung(en) als auch das im Projekt beschäftigte wissenschaftliche Personal Gebrauch machen. Weitere Informationen erhalten Sie unter den o.g. Links.
- Wissenschaftliches Entlastungspersonal (SHK/WHK) z. B. für Forschende mit Behinderung oder langfristiger Erkrankung entsprechend den unter „Vereinbarkeit“ und „Finanzierung von Entlastungspersonal“ genannten Rahmenbedingungen. Hier finden Sie mehr Informationen zu Maßnahmen, die der Vereinbarkeit von Wissenschaf(interner Link) und Familie dienen.
- Reisekosten für Begleitpersonen für Forschende mit einem Grad der Behinderung ab 50, sofern der Mehrbedarf nicht vom zuständigen Integrations-/Arbeitsamt übernommen wird. Nach den in Deutschland geltenden gesetzlichen Regelungen kann eine Begleitperson von Menschen mit Behinderung teilweise unentgeltlich befördert werden, dies gilt aber nicht für alle Transportmittel und nicht immer für Reisen ins Ausland. Zudem können auch Mehrkosten für Unterbringung und Verpflegung einer Begleitperson anfallen. Solche Kosten können aus der Pauschale für Chancengleichheitsmaßnahmen oder anderen DFG-Fördermitteln abgerechnet werden, soweit vorrangige Mittel aus dem deutschen Sozialsystem in Anspruch genommen worden sind und das anzuwendende Reisekostenrecht die Abrechnung von Reisekosten von Begleitpersonen für Menschen mit Behinderungen gewährleistet. Hierzu kann Sie Ihre Reisekostenstelle vor Ort beraten. Entstandene Kosten sind in der Regel durch Belege nachzuweisen, soweit sie dem Beschäftigten vorliegen.
- Projektspezifische Zusatzbedarfe zur behindertengerechten Ausstattung des Arbeitsplatzes. Dies ist nur in Ausnahmefällen möglich, da das Sozialsystem (die Agentur für Arbeit, die Integrationsämter, die Krankenkassen oder die Rentenversicherung) bei einer Schwerbehinderung, einer Gleichstellung mit schwerbehinderten Menschen oder einer längerfristigen Erkrankung in der Regel Leistungen und Zusatzbedarfe zur behindertengerechten Ausstattung des Arbeitsplatzes übernimmt, die vorrangig ausgeschöpft werden müssen (Vorrang des Sozialrechts). Eine Finanzierung von solchem behinderungsbedingten projekt- und wissenschaftsspezifischer Sonderbedarf durch die DFG ist nur möglich, wenn ein entsprechender Negativbescheid der zuständigen Sozialbehörde vorliegt und diese eine Finanzierung nicht übernimmt. Prüfen Sie bitte auch vor Ort, ob Ihr Arbeitgeber individuelle Leistungen anbietet.
Eine Bürokraft oder Koordinationsstelle für die Organisation von Chancengleichheitsmaßnahmen für Forschende innerhalb des Forschungsverbundes kann entsprechend der Mehrbedarfe, die durch die Chancengleichheitsmaßnahmen des DFG-geförderten Projektes entstehen, (anteilig) finanziert werden. Der projektspezifische Bedarf ist nachvollziehbar zu dokumentieren. Keinesfalls sollte jedoch ein Großteil der Pauschale in diese Maßnahme fließen.
In den Jahren 2020 – 2022 haben sich die Hochschulen mit dem Umgang mit Diversität im Rahmen der Berichterstattung zu den Forschungsorientierten Gleichstellungs- und Diversitätsstandards der DFG beschäftigt. Die daraus hervorgegangenen „Zusammenfassung und Empfehlungen(Download) beinhalten einen Überblick über Maßnahmen zur Förderung der Diversität (Kapitel 6.2; insbes. „individuell“), die ebenfalls als Anregungen für die Entwicklung projektspezifischer Maßnahmen dienen können.
Bei Rückfragen zur Finanzierbarkeit von Maßnahmen, wenden Sie sich bitte an chancengleichheit@dfg.d(externer Link).