Kompaktdarstellung Exzellenzcluster (EXC) und Exzellenzuniversitäten (EXU)

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Exzellenzcluster

Ziel der Förderung

Projektbezogene Förderung international wettbewerbsfähiger Forschungsfelder an deutschen Universitäten bzw. Universitätsverbünden; Förderung der wissenschaftlichen Profilbildung und Prioritätensetzung an den Universitäten, Schaffung exzellenter Ausbildungs- und Karrierebedingungen für den wissenschaftlichen Nachwuchs.

Antragsberechtigung und Kooperationen

Die Antragstellung kann durch eine einzelne Universität sowie durch einen Verbund mehrerer Universitäten (Universitätsverbünde) erfolgen.

Es besteht die Möglichkeit, weitere Kooperationspartner, wie Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler aus weiteren Hochschulen, Einrichtungen der außeruniversitären Forschung, der privaten Wirtschaft und anderen Gesellschaftsbereichen zu beteiligen.

Anforderungen an das Projekt

Exzellenzcluster sollen das Profil der antragstellenden Universität/en deutlich schärfen und dazu eine klare Prioritätensetzung sowie Entwicklungsperspektiven erkennen lassen. Sie bauen auf herausragenden Vorarbeiten sowie eine Auseinandersetzung mit den eigenen Stärken und Schwächen auf.

Wichtige Förderkriterien sind:

  • Exzellenz der Forschung
  • hervorragend ausgewiesene Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler
  • hohe Qualität der unterstützenden Strukturen im Exzellenzcluster
  • förderliches und leistungsfähiges Umfeld für den Exzellenzcluster

Art und Umfang der Förderung

Im Rahmen der Exzellenzstrategie können Exzellenzcluster im Umfang von 3- 10 Mio. Euro pro Jahr gefördert werden.

Finanziert werden Personalkosten, Sachkosten und Investitionskosten. In der Fördersumme für die jeweiligen Exzellenzcluster enthalten ist eine Programmpauschale in Höhe von 22 Prozent der bewilligten und verausgabten direkten Projektmittel.

Universitäten mit Exzellenzclustern können zudem eine Universitätspauschale als Strategiezuschlag in Höhe von jährlich bis zu 1 Mio. Euro beantragen, die im Fall einer Förderung als Exzellenzuniversität als in dieser Förderlinie abgegolten entfällt. Sind an einer Universität mehrere Exzellenzcluster angesiedelt, so beträgt die Universitätspauschale jährlich 1 Mio. Euro für den ersten Exzellenzcluster, 750 000 Euro für den zweiten und 500 000 Euro für jeden weiteren Exzellenzcluster.

Dauer der Förderung

Exzellenzcluster können für maximal zwei Förderperioden von jeweils sieben Jahren gefördert werden. Exzellenzcluster, die nach sieben Jahren keine Fortsetzung erfahren, erhalten eine degressive, auf höchstens zwei Jahre begrenzte Auslauffinanzierung.

Formulare und Merkblätter

Exzellenzuniversitäten

Die Förderlinie Exzellenzuniversitäten dient der dauerhaften Stärkung der Universitäten entweder als Einzelinstitution oder als Verbund von Universitäten (= universitärer Exzellenzverbund) auf der Grundlage langfristiger gemeinsamer strategischer Ziele in einer dauerhaft ausgerichteten Kooperation sowie dem Ausbau ihrer internationalen Spitzenstellung in der Forschung auf Basis erfolgreicher Exzellenzcluster.

Für die erste Förderentscheidung für die Förderlinie Exzellenzuniversitäten stehen insgesamt jährlich rund 148 Mio. Euro für 11 Förderfälle zur Verfügung. In der zweiten Ausschreibungsrunde mit Förderbeginn 2027 werden bei Erfolg im wettbewerblichen Verfahren vier neue Förderfälle aufgenommen.

Der Wissenschaftsrat übernimmt die Entwicklung und Durchführung des Verfahrens für die Förderlinie Exzellenzuniversitäten sowie deren Evaluation, die im Siebenjahresrhythmus erfolgen soll.