Partnerorganisationen in Lateinamerika
Untenstehend sind die Partnerorganisationen der DFG in Lateinamerika und die zugehörigen Fördermöglichkeiten für bilaterale Projekte aufgelistet.
- Kooperationsabkommen besteht seit 1987 und wurde 2013 erneuert
- Antragstellung auf Basis gemeinsamer Ausschreibungen; bei Anträgen für Internationale Graduiertenkollegs sollten die Wissenschaftler*innen vorab Kontakt zur DFG und zu CONICET aufnehmen, um die Durchführbarkeit zu prüfen.
- Kooperationsabkommen besteht seit 1995 und wurde 2018 erneuert
- Antragstellung auf Basis gemeinsamer Ausschreibungen
- Kooperationsabkommen besteht seit 2007 und wurde 2019 erneuert
- Antragstellung auf Basis gemeinsamer Ausschreibungen
- Kooperationsabkommen besteht seit 2006 und wurde 2016 erneuert
- Antragstellung jederzeit möglich: Forscher*innen aus Deutschland und deren Kooperationspartner aus dem Bundesstaat São Paulo können jederzeit bei der DFG beziehungsweise bei FAPESP Projektanträge in allen Wissenschaftsbereichen einreichen. Gemeinsam gefördert wird im Rahmen folgender Programme: Aufbau internationaler Kooperationen, Sachbeihilfen und Koordinierte Programme.
- Kooperationsabkommen besteht seit 2009 und wurde 2016 erneuert
- Antragstellung auf Basis gemeinsamer Ausschreibungen
- Kooperationsabkommen besteht seit 2014
- Antragstellung auf Basis gemeinsamer Ausschreibungen
- Kooperationsabkommen besteht seit 1981 und wurde 2002 erneuert
- Antragstellung auf Basis gemeinsamer Ausschreibungen
- Kooperationsabkommen besteht seit 2009 und wurde 2011 erneuert
- Antragstellung auf Basis gemeinsamer Ausschreibungen
- Kooperationsabkommen besteht seit 2013 und wurde 2018 erneuert
- Antragstellung jederzeit möglich: Forschende aus Deutschland und deren Kooperationspartner an der UNIANDES können jederzeit bei der DFG beziehungsweise bei der UNIANDES Projektanträge einreichen. Gemeinsam gefördert werden Projekte im Rahmen des Programms Sachbeihilfen.
- Kooperationsabkommen besteht seit 2019
- Antragstellung jederzeit möglich: Forscher*innen aus Deutschland und deren Kooperationspartner an der UdeA können jederzeit bei der DFG beziehungsweise bei der UdeA Projektanträge einreichen. Gemeinsam gefördert werden Projekte im Rahmen des Programms Sachbeihilfen.
- Kooperationsabkommen besteht seit 1991
- Gemeinsame Fördermechanismen befinden sich in der Aufbauphase.
- Kooperationsvereinbarung besteht seit 2018
- Antragstellung jederzeit möglich: Forscher*innen aus Deutschland und deren Kooperationspartner in Costa Rica können jederzeit bei der DFG beziehungsweise bei CONARE Projektanträge einreichen. Gemeinsam gefördert wird im Rahmen folgender Programme: Aufbau internationaler Kooperationen und Sachbeihilfen.
- Kooperationsabkommen besteht seit 2012
- Gemeinsame Fördermechanismen befinden sich in der Aufbauphase
- Kooperationsabkommen besteht seit 2014 und wurde 2018 erneuert
- Antragstellung auf Basis gemeinsamer Ausschreibungen; bei Anträgen für Koordinierte Programme sollten die Wissenschaftler*innen vorab Kontakt zur DFG und zu CONACYT aufnehmen, um die Durchführbarkeit zu prüfen.