Eine weiße, minimalistisch gestaltete Figur, die die Arme hebt, ist vor einem grauen runden Hintergrund sowie einem gelb-grünen weiteren Hintergrund zu sehen.

© DFG

Der Inklusionsbeauftragte der DFG

Was macht der Inklusionsbeauftragte der DFG?

Inklusion ist ein Mehrwert – sowohl für die DFG als auch für (betroffene) Beschäftigte. Mithilfe entsprechender organisatorischer Maßnahmen und individueller Unterstützung soll es Beschäftigten mit gesundheitlichen Einschränkungen ermöglicht werden, ihre individuelle Arbeitsfähigkeit optimal zu entfalten. Ziel ist es, sowohl auf struktureller als auch auf Einzelfallebene die Arbeitsbedingungen in der DFG inklusiv zu gestalten. Dies für den Arbeitgeber umzusetzen, Beschäftigte und Führungskräfte darin zu unterstützen und Interessenkonflikte zu moderieren, sind zentrale Aufgaben des Inklusionsbeauftragten (vgl. § 181, 182 Sozialgesetzbuch IX).

Welchen Status hat der Inklusionsbeauftragte?

Der Inklusionsbeauftragte der DFG ist weisungsgebunden tätig und strukturell beim Arbeitgeber (Gruppe Z-PRO) angesiedelt. Demgegenüber sind die Schwerbehindertenvertretung und der Betriebsrat eine Arbeitnehmervertretung und nicht weisungsgebunden. Der Inklusionsbeauftragte der DFG und die Schwerbehindertenvertretung der DFG arbeiten in strukturellen Fragen eng zusammen und betreuen auf Wunsch der Betroffenen auch gemeinsam Einzelfälle.

Wie erreiche ich den Inklusionsbeauftragten?

Wenn Sie rund um das Thema Inklusion in der DFG-Geschäftsstelle Fragen oder Anregungen haben, sprechen Sie gerne den Inklusionsbeauftragten an:

Thomas Kronshage
E-Mail: thomas.kronshage@dfg.de
Telefon: +49 (228) 885-2981