Gemeinsame Antragstellung mit Südtirol (D-SÜD)

Zwischen der DFG und der Landesregierung der Autonomen Provinz Bozen – Südtirol (im Folgenden: „Land Südtirol“) wurde ein Abkommen über eine Zusammenarbeit bei Begutachtung und Förderung von integrierten bilateralen Forschungsprojekten (Lead Agency-Verfahren) abgeschlossen, um die Durchführung grenzüberschreitender Forschungsprojekte zu erleichtern.

Ziel der Förderung

Durchführung eines gemeinsamen thematisch und zeitlich begrenzten Forschungsvorhabens in der Einzelförderung mit Partner*innen aus Südtirol.

Antragsberechtigung

Für die Antragsberechtigung auf deutscher Seite gelten die üblichen Regeln der DFG inkl. der Kooperationspflicht. Die Partner*innen aus Südtirol müssen ihrerseits bei dem Land Südtirol antragsberechtigt sein. Nicht antragsberechtigt: Angehörige einer Einrichtung, die nur erwerbswirtschaftlichen Zwecken dient; Angehörige einer Einrichtung, dem/der es nicht gestattet ist, Ergebnisse in allgemein zugänglicher Form zu veröffentlichen.

Anforderungen an das Projekt

Die gemeinsamen Projektanträge stehen im Wettbewerb mit den rein nationalen Anträgen. Hohe wissenschaftliche Qualität und Originalität des Forschungsvorhabens auf internationalem Niveau ist daher erforderlich.

Die Antragseinreichung von Kooperationsprojekten mit dem Land Südtirol erfolgt immer bei der DFG als Lead Agency. Im Falle einer Bewilligung werden die Projekte durch die jeweils zuständige Förderorganisation finanziert.

Art und Umfang der Förderung

Art und Umfang der Förderung des deutschen Projektteils richten sich vollständig nach den Regeln für die Sachbeihilfe. Bei Interesse einen Antrag in anderen DFG-Förderprogrammen einzureichen, nehmen Sie bitte zunächst Kontakt mit der DFG auf.

Weitere Informationen finden Sie in der Kompaktdarstellung Sachbeihilfe(interner Link).

Dauer der Förderung

Die Dauer der Förderung ist projektspezifisch und liegt bei maximal 36 Monaten.

Formulare und Merkblätter

Hier finden Sie eine Übersicht der Formulare und Merkblätter(interner Link).

Es können jederzeit Anträge eingereicht werden.

Ansprechpersonen in der DFG:

Land Südtirol:

Amt für Wissenschaft und Forschung
Landhaus 5, Raiffeisenstraße 5, 39100 Bozen
Elisa Sixt, Tel. +39 0471 413715,

Weiterführende Informationen

Informationen des Landes Südtirol zum D-Süd Lead Agency-Verfahren im Internet:

Deutsche Sprachversion(externer Link) I Italienische Sprachversion(externer Link)