FAQ: Infrastrukturen für wissenschaftliches Publizieren

Antragsberechtigung

Hier sind verschiedene Konstellationen denkbar. Eine Antragstellung kann durch Wissenschaftler*innen aus dem Herausgebergremium der Zeitschrift erfolgen. Möglich ist auch, dass eine Person im Vorsitz einer Fachgesellschaft den Antrag stellt; die Antragstellung erfolgt dabei aus der Funktion als Beschäftigte*r an einer wissenschaftlichen Einrichtung.

Förderfähige Inhalte

Alle durch die Vorhaben zustande gekommenen Ergebnisse sind in der Fachöffentlichkeit bekannt zu machen und kostenlos zur Nachnutzung auch durch Dritte zur Verfügung zu stellen. Die Offenlegung der ggf. produzierten Quellcodes ist verpflichtend, die Bereitstellung der Projektergebnisse als Open Source an geeigneter Stelle mit klarer Lizenzierung wird in der Regel vorausgesetzt. Das schließt die umfassende Dokumentation nach üblichen Standards mit ein.

Das Förderprogramm legt grundsätzlich einen weiten Begriff von „Publikation“ (z. B. im Sinne von Enhanced Publication) zugrunde. Für eine Antragstellung ist entscheidend, ob der Schwerpunkt des Projekts auf dem Öffentlichmachen der Ergebnisse wissenschaftlicher Arbeit liegt. In diesem Fall können auch Infrastruktur-Projekte gefördert werden, in denen z. B. Buchbeiträge oder Zeitschriftenartikel mit Open Data und Open Methods verknüpft werden. Für den Auf- und Ausbau von Infrastrukturen für Forschungsdaten gibt es ein separates Programm im LIS-Förderportfolio. Weitere Informationen finden Sie außerdem auf unserer Internetseite „Informationsinfrastrukturen für Forschungsdaten“(interner Link).

Grundsätzlich erfolgt die Förderung im Bereich „Literaturversorgungs- und Informationssysteme“ unter überregionalen Gesichtspunkten. Der Aufbau eines institutionellen Repositoriums ist in aller Regel eine von der Einrichtung, die das Repositorium betreibt, zu finanzierende Aufgabe. Entwicklungen an einzelnen Einrichtungen werden ausschließlich dann von der DFG gefördert, wenn sie als Pilotvorhaben konzipiert sind und eine überregionale Nachnutzung durch weitere Forschungseinrichtungen von Anfang an mit geplant wird.

Redaktionelle Arbeiten für Publikationsplattformen oder Zeitschriften sind im Sinne einer Anschubfinanzierung förderbar. In der Begutachtung wird sorgfältig geprüft, wie die dauerhafte Finanzierung einer Zeitschrift gewährleistet werden kann. Da der Fortbestand der Zeitschrift von der Beschäftigung von Redakteur*innen abhängt, ist im Antrag eigens auszuführen, wie die Finanzierung der redaktionellen, regelmäßig wiederkehrenden Aufgaben langfristig gesichert wird.

Im Rahmen des Programms kann auch der Ausbau einer bereits existierenden Open Access-Zeitschrift gefördert werden. Dabei ist es wesentlich für die Antragstellung, dass Fördermittel gezielt eingesetzt werden sollen, um die Zeitschrift auf eine neue Qualitätsstufe zu heben. Darunter fallen z. B. die Optimierung der einer Zeitschrift zu grundeliegenden Publikationsinfrastruktur oder Organisationsform.

Projekte in allen drei Schwerpunkten können sowohl verlagsunabhängig als auch in Kooperation mit Verlagen oder anderen kommerziellen Akteuren durchgeführt werden. Diese Akteure sind nicht antragsberechtigt. Eine Zusammenarbeit kann über eine Auftragsvergabe an einen Verlag als Dienstleister erfolgen. Mittel für Dienstleistungen, z. B. Aufträge an Dritte, die im Rahmen eines DFG-geförderten Projekts erbracht werden, können über die Position „Mittel für Sonstiges“ (siehe DFG-Vordruck 52.01(Download), Abschnitt 2.5) eingeworben werden. Dazu sind dem Antrag in der Regel zwei alternative Angebote beizulegen. Bitte legen Sie die wesentlichen Teile des Vertrags mit einem Verlag oder Dienstleister vor, wenn die im Rahmen der Projektförderung erstellten Kommunikations- oder Publikationsplattformen in Zusammenarbeit mit einem Verlag oder Dienstleister herausgegeben oder produziert werden sollen.

Ja. Es kann auch der Auf- und Ausbau beziehungsweise die Transformation von Periodika wie Reihen, Jahrbücher etc. in den Open Access gefördert werden. Der unterschiedliche Erscheinungsrhythmus spielt keine Rolle für die Förderung; wichtig ist, dass die Publikation regelmäßig erscheint.

Mittel

Die Höhe der Eigenleistung ist prinzipiell nicht festgelegt. In der Begutachtung wird jedoch geprüft, ob die dargestellte Eigenleistung vor dem Hintergrund der beantragten Mittel angemessen erscheint. Als Eigenleistung können beispielsweise Stellenanteile von im Projekt beschäftigten Personen angegeben werden. Nicht zur Eigenleistung zu zählen sind Grundaufgaben der antragstellenden Einrichtungen. 

Sie können Mittel für Personal, Sachmittel und Mittel für Workshops beantragen. Ausschließlich für Projekte zum Erwerb von Archivinhalten (Content-Backfiles) können auch Erwerbungsmittel beantragt werden. Es gibt keine im Programm definierte Obergrenze für die mit einem Antrag einzuwerbenden Mittel. Die beantragten Mittel müssen im Antrag überzeugend begründet sein.

Nachhaltigkeit

Die Förderung erfolgt grundsätzlich projektförmig, sodass es in der Verantwortung der Antragstellenden liegt, die langfristige Perspektive des beantragten Vorhabens und die Nachnutzbarkeit der Projektergebnisse in den Antragsunterlagen darzulegen. In Einzelfällen kann eine solche Perspektive auch im Rahmen des Arbeitsprogramms eines Antrags entwickelt werden. Dies ist auch Gegenstand der Begutachtung.

Die nachhaltige Absicherung bei Zeitschriften ist immer in zweifacher Hinsicht zu verstehen, nämlich als (a) Absicherung der technischen Infrastruktur inkl. Langzeitverfügbarkeit der Inhalte sowie (b) als Absicherung der inhaltlich-redaktionellen Aufgaben, mit denen nicht zuletzt das kontinuierliche Einwerben und Einpflegen neuer Inhalte gewährleistet werden muss.