Wissenschaftliches Fehlverhalten: Schriftliche Rüge wegen Plagiats
Hauptausschuss beschließt Maßnahme gegen Wissenschaftler
Die Deutsche Forschungsgemeinschaft (DFG) zieht erneut Konsequenzen aus wissenschaftlichem Fehlverhalten: Der Hauptausschuss der größten Forschungsförderorganisation und zentralen Selbstverwaltungseinrichtung für die Wissenschaft in Deutschland beschloss jetzt gegen einen Wissenschaftler wegen Plagiats den Ausspruch einer schriftlichen Rüge.
Dem Wissenschaftler war vorgeworfen worden, in einem Förderantrag an die DFG unter seinen Vorarbeiten eine Publikation aufgeführt zu haben, die Plagiate enthielt.
Nach Vorprüfung durch die DFG-Geschäftsstelle und Eröffnung des förmlichen Verfahrens kam der Ausschuss zur Untersuchung von Vorwürfen wissenschaftlichen Fehlverhaltens nach Gesamtwürdigung der schriftlichen Stellungnahme und der Anhörung des Wissenschaftlers zu der Bewertung, dass die Publikation in erheblichem Umfang wörtliche Übernahmen aus sechs verschiedenen Publikationen beinhaltete, welche nicht oder nicht in erforderlichem Maße korrekt zitiert wurden. Der Wissenschaftler hat deshalb mit der Einreichung des Antrags den Tatbestand der unrichtigen wissenschaftsbezogenen Angaben im Förderantrag gemäß der DFG-Verfahrensordnung zum Umgang mit wissenschaftlichem Fehlverhalten (VerfOwF) erfüllt.
In der Anhörung hatte der Wissenschaftler die Verantwortung für die ihm vorgeworfenen Sachverhalte übernommen und angegeben, er habe die Vorwürfe an seinem Lehrstuhl thematisiert, um ähnliche Vorgehensweisen zu vermeiden. Zudem habe er die Autor*innen der sechs betroffenen Publikationen kontaktiert und sich für die unkorrekten Zitierweisen entschuldigt.
Als geeignete und angemessene Maßnahme gemäß der VerfOwF schlug der Untersuchungsausschuss dem Hauptausschuss den Ausspruch einer schriftlichen Rüge vor. Dem folgte der Hauptausschuss nun mit seinem Beschluss.
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