Fachkollegienwahl 2027: Frist für das Vorschlagen von Kandidierenden läuft
DFG-Senat entscheidet über fachgebundene Vorschlagsrechte für wissenschaftliche Fachgesellschaften und Fakultätentage / Frist für Kandidierendenvorschläge: 6. November 2026, 14:00 Uhr
Der Senat der Deutschen Forschungsgemeinschaft (DFG) hat in seiner Sitzung am 29. Juni 2026 entschieden, welche wissenschaftlichen Fachgesellschaften und Fakultätentage in welchen Fächern Vorschläge für Kandidierende bei der Fachkollegienwahl 2027 machen dürfen. Neben diesen fachgebunden vorschlagsberechtigten Institutionen sind die Mitglieder der DFG sowie der Stifterverband für die Deutsche Wissenschaft für alle Fächer vorschlagsberechtigt. Die Frist zum Vorschlagen geeigneter Personen für eine Kandidatur endet am 6. November 2026, 14:00 Uhr (Ausschlussfrist). Die DFG-Geschäftsstelle wird in Kürze Aufforderungsschreiben an alle Vorschlagsberechtigten versenden.
Erstmalig werden die Nominierungen für eine eventuelle Kandidatur von Personen zu dieser Wahl über eine von der DFG bereitgestellte eNominierungs-Plattform vorgenommen. Die Leitungen der vorschlagsberechtigten Institutionen erhalten ihren persönlichen Zugangslink mit dem Aufforderungsschreiben elektronisch per E-Mail und das zusätzlich benötigte Passwort separat persönlich per Post. Personen, die nominiert werden sollen, müssen ihr Einverständnis ebenfalls über das eNominierungs-Portal erklären. Infoblätter zur eNominierung finden sich auf dem Wahlportal der DFG; eine ausführliche Anleitung zur Bedienung der eNominierungs-Plattform findet sich direkt im eNominerungs-Portal. Auf anderem Weg übermittelte Vorschläge können nicht berücksichtigt werden.
Jede fachgebunden vorschlagsberechtigte Institution kann pro Fach, in dem sie vorschlagsberechtigt ist, maximal doppelt so viele Personen für eine Kandidatur vorschlagen wie in diesem Fach zu wählen sind. Jede fachungebunden vorschlagsberechtigte Institution kann in einem Fach maximal so viele Personen für eine Kandidatur vorschlagen, wie in diesem Fach zu wählen sind.
Um für eine Kandidatur fachlich und qualitativ besonders geeignete Personen zu identifizieren, gibt § 6 Nr. 5 der Wahlordnung konkrete Anhaltspunkte. Zunächst sollen die einzelnen Vorgeschlagenen wissenschaftlich und persönlich qualifiziert sein. Zudem sollen die Vorschlagslisten sowohl mit Blick auf fachliche Aspekte als auch auf die Gleichstellung von Frauen und Männern sowie die Diversität und die Berücksichtigung verschiedener Karrierestufen ausgewogen sein. Mit einer sorgsamen und verantwortungsvollen Nominierungsauswahl stellen die vorschlagsberechtigten Institutionen einerseits sicher, dass herausragende Personen allein kraft ihrer für dieses Amt notwendigen Qualifikationen Nominierungen auf sich vereinen und sich so für eine Kandidatur durchsetzen können. Andererseits stellen sie die Weichen dafür, dass sich das Wissenschaftssystem in seiner Vielfalt in der Zusammensetzung der Fachkollegien widerspiegelt.
Der DFG-Senat wird im Sommer 2027 die Kandidierendenliste verabschieden. Mit gültigen Nominierungen vorgeschlagene Personen werden je Fach nach Anzahl der auf sie entfallenden Nominierungen in Rangplätze beziehungsweise Ranggruppen gereiht. Wenn in einzelnen Fächern zu viele Personenvorschläge vorliegen, ist für die Entscheidung, wer kandidieren wird, diese Rangfolge maßgeblich. Falls erforderlich, erfolgen Losentscheidungen nach einem festgelegten Verfahren. Für Fächer, in denen zu wenige Personen vorgeschlagen wurden, hat der Senat eine Ergänzungspflicht. Dies ist immer dann der Fall, wenn in einem Fach weniger als doppelt so viele Personen kandidieren würden wie dort zu wählen sind. Zur Förderung der Gleichstellung hat der Senat unter bestimmten Voraussetzungen zudem ein Ergänzungsrecht.
Eine Kandidatur ist immer nur in einem einzigen Fach und nicht in mehreren Fächern möglich. Das genaue Verfahren regelt § 7 der Wahlordnung. Die Kandidierendenliste wird unmittelbar nach dem Senatsbeschluss auf dem Wahlportal der DFG veröffentlicht.
Darüber, welche der Kandidierenden in den Fachkollegien der DFG zur Bewertung von Förderanträgen tätig sein werden, entscheidet die wissenschaftliche Community mit ihren Stimmen bei der Fachkollegienwahl im Herbst 2027.
Weiterführende Informationen
Wahlportal für die Fachkollegienwahl 2027, darin
Allgemeine Informationen rund um die Fachkollegien der DFG: (interner Link)
Ansprechpersonen
| E-Mail: | fachkollegienwahlen@dfg.de |
| Telefon: | +49 (228) 885-2421 |
| E-Mail: | fachkollegienwahlen@dfg.de |
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| E-Mail: | fachkollegienwahlen@dfg.de |
| Telefon: | +49 (228) 885-2919 |
| E-Mail: | fachkollegienwahlen@dfg.de |
| Telefon: | +49 (228) 885-2916 |