Information für die Wissenschaft Nr. 48 | 14. Juli 2026

Sonderprogramm für die Ukraine: Verlängerung

Der andauernde russische Angriffskrieg gegen die Ukraine und die Situation der dortigen Wissenschaftler*innen werden weiterhin auch von der Deutschen Forschungsgemeinschaft (DFG) mit großer Sorge betrachtet.

Seit Dezember 2015 unterstützt die DFG aus ihren Heimatländern geflüchtete Wissenschaftler*innen und in diesem Rahmen seit Beginn des Kriegs gegen die Ukraine auch Geflüchtete aus der Ukraine. 

Um auch vor Ort zu helfen, hat die DFG im Jahr 2022 das Sonderprogramm Ukraine eingerichtet. Dieses sieht vor, dass in Deutschland arbeitende Antragsteller*innen im Rahmen des bestehenden DFG-Verfahrens „Kooperation mit Entwicklungsländern“ bei der Sachbeihilfe, bei Forschungsgruppen und im Schwerpunktprogramm neben Mitteln für die Projektdurchführung in der Ukraine auch Mittel für den Lebensunterhalt der ukrainischen Projektleitungen in Höhe von maximal 1.000 Euro pro Monat pro Projektleitung beantragen und im Bewilligungsfall an diese weiterleiten können. Das Sonderprogramm wurde zunächst für zwei Jahre eingesetzt, im Sommer 2024 um zwei Jahre verlängert und aktuell am 30. Juni 2026 vom Hauptausschuss der DFG noch einmal für weitere zwei Jahre bis Ende August 2028 verlängert.

Bei neuen Forschungsprojekten mit Kooperationspartner*innen in der Ukraine können die Mittel entsprechend den bestehenden Regeln der „Kooperation mit Entwicklungsländern“ (DFG-Vordruck 54.013(interner Link)) beantragt werden. Die Antragsteller*innen in Deutschland werden gebeten, dafür die Gesamtsumme der für die Partner*innen in der Ukraine beantragten Mittel im elan-Portal(externer Link) im Basismodul bei „Sachmittel“ unter „Sonstiges“ einzutragen. Eine detaillierte Auflistung dieser beantragten Mittel ist in der „Beschreibung des Vorhabens – Projektantrag“ erforderlich.

Diese Mittel können auch für bereits bestehende DFG-geförderte Forschungsprojekte über sogenannte Zusatzanträge beantragt werden. Die Antragstellung ist in bereits laufenden deutsch-ukrainischen oder bislang rein deutschen Projekten möglich. Sollen auf diese Weise Wissenschaftler*innen aus der Ukraine neu in Projekte einbezogen werden, ist darzulegen, um welche Arbeiten die laufenden Projekte erweitert werden sollen. Die Zusatzanträge können formlos über das elan-Portal(externer Link) eingereicht werden.

Zusammen mit den Anträgen (Neuanträge oder Zusatzanträge) muss die jeweilige ukrainische Forschungseinrichtung oder Hochschule einen Nachweis einreichen, der erkennen lässt, um welchen Betrag und aus welchen Gründen das Gehalt derzeit unter dem Vorkriegsgehalt liegt beziehungsweise dass und warum derzeit und absehbar kein Gehalt gezahlt werden kann.

Eine Beantragung außerhalb von DFG-Projekten ist nicht möglich. Die Möglichkeit der Beantragung ist bis auf Weiteres auf einen Zeitraum von zwei weiteren Jahren begrenzt und gilt für alle Anträge, die bis einschließlich 31. August 2028 bei der DFG eingehen.

Auch Projekte mit geringem finanziellem Volumen sind willkommen, um Kooperationen anzubahnen und gemeinsame umfangreichere Projekte vorzubereiten. Für die Anbahnung gemeinsamer Projekte können Mittel im Förderinstrument „Aufbau internationaler Kooperationen(interner Link)“ beantragt werden.

Weiterführende Informationen 

Hier finden Sie nähere Informationen zum Sonderprogramm Ukraine(interner Link).

Hier finden Sie nähere Informationen zum Thema Geflüchtete Forscher*innen(interner Link).

Hier finden Sie die fachzuständigen Kontaktpersonen(interner Link) in der Geschäftsstelle. 

Bitte beachten Sie außerdem nachfolgende Links: