Fachkollegienwahl 2027: Einrichtung von Wahlstellen
Antragsfrist für die Einrichtung „sonstiger Wahlstellen“ an wissenschaftlichen Einrichtungen, die nicht DFG-Mitglied sind, läuft bis 31. Juli 2026
Für die Fachkollegienwahl 2027 der Deutschen Forschungsgemeinschaft (DFG) läuft bis zum 31. Juli 2026 die Antragsfrist für die Einrichtung „sonstiger Wahlstellen“. Dazu eingeladen sind wissenschaftliche Einrichtungen, die nicht Mitglied der DFG sind und denen mehr als 100 potenziell aktiv Wahlberechtigte angehören. Die Einrichtung einer Wahlstelle ist bei dieser Anzahl potenziell aktiv Wahlberechtigter der einzige Weg, diesen Personen die Teilnahme an der Wahl zu ermöglichen. Auch Hochschulen für Angewandte Wissenschaften und Fachhochschulen können nach diesen Regelungen die Einrichtung einer sonstigen Wahlstelle beantragen. Die DFG-Mitglieder richten (abgesehen von den Mitgliedsverbänden) grundsätzlich Wahlstellen ein.
Hauptkriterium für die Schätzung der potenziell Wahlberechtigten ist die Gesamtzahl aller Professor*innen der Einrichtung zuzüglich aller Personen, die spätestens zwei Monate vor Beginn der Wahlfrist ihre Promotion (und ihr Studium) abgeschlossen haben, wenn sie am ersten Tag der Wahlfrist eine nicht auf diesen Tag beschränkte wissenschaftlich forschende Tätigkeit an der Einrichtung ausüben (vgl. (interner Link)). Die Ausübung der wissenschaftlich forschenden Tätigkeit an einer Einrichtung erfolgt zwar in aller Regel im Rahmen eines Beschäftigungsverhältnisses an dieser Einrichtung, ein solches ist aber nicht zwingend erforderlich. Zu dieser und weiteren Fragen zur aktiven Wahlberechtigung vergleiche auch die (interner Link).
Die wissenschaftlichen Einrichtungen, die die Einrichtung einer Wahlstelle beantragen, müssen zudem nach § 8 Nr. 2 b) WahlO
in das deutsche Wissenschaftssystem eingebunden sein,
gemeinnützig oder in vollständiger öffentlicher Trägerschaft sein
und ihren Angehörigen die freie Veröffentlichung der Forschungsergebnisse in allgemein zugänglicher Form gestatten.
Zu diesen Punkten sollte der Antrag konkret Stellung nehmen.
Das Antragsformular auf Einrichtung einer Wahlstelle für wissenschaftliche Einrichtungen, die nicht Mitglied der DFG sind, ist auf dem Fachkollegien-Wahlportal in der Rubrik „(interner Link)“ zu finden. Über die eingehenden Anträge wird die DFG im Herbst 2026 auf der Basis der oben genannten, in der WahlO festgelegten Kriterien entscheiden.
Wenn die Einrichtung der Wahlstelle genehmigt wird, muss die antragstellende Einrichtung nach § 8 Nr. 2 b) S. 3 WahlO eine sonstige Wahlstelle einrichten, die die Wahl vor Ort in eigener Verantwortung durchführt. Die antragstellenden Einrichtungen werden unverzüglich über die Entscheidung informiert; bei einem positiven Votum sind die Wahlstellenverantwortlichen zu einer digital stattfindenden Informationsveranstaltung für Wahlstellen der DFG im Januar 2027 eingeladen. Mit der Betreuung der Wahlstellen leisten die Einrichtungen einen wichtigen Beitrag zur wissenschaftlichen Selbstverwaltung der DFG.
Die Aufgabe einer jeden Wahlstelle ist die eigenverantwortliche Durchführung der Wahl vor Ort durch die von der wissenschaftlichen Einrichtung dafür eingesetzte Person. Dazu gehört unter anderem, die vor Ort aktiv Wahlberechtigten zu ermitteln, das Verzeichnis der Wahlberechtigten zu erstellen und die von der DFG zur Verfügung gestellten Wahlunterlagen zugriffssicher an die Wahlberechtigten zu verteilen. Es ist zudem wichtig, die Wahl an der Einrichtung breit zu bewerben, um sicherzustellen, dass die Wahlberechtigten rechtzeitig Kenntnis von der Wahl erhalten. Nähere Informationen finden sich im Wahlportal unter „(interner Link)“ im Dokument „Aufgaben der Wahlstellen“. Darüber hinaus erhalten die Wahlstellen umfassende Handreichungen.
Um auch an Einrichtungen mit weniger als 100 potenziell aktiv Wahlberechtigten diesen die Teilnahme an der Wahl zu ermöglichen, können sie als sogenannte Einzelwählende vorgeschlagen werden. Dazu wird gesondert Anfang 2027 aufgerufen werden. Für alle Einzelwählenden, denen die DFG-Präsidentin persönlich das aktive Wahlrecht verleiht, richtet die DFG eine Wahlstelle ein.
Die Frist zur Stimmabgabe der Fachkollegienwahl 2027 läuft vom 18. Oktober 2027, 14 Uhr, bis 15. November 2027, 14 Uhr. Die von der Wahlstelle ausgehändigten Wahlunterlagen enthalten die persönlichen Zugangsdaten, die eine Stimmabgabe im Onlinewahlsystem ermöglichen.
Weiterführende Informationen
(interner Link), darin (interner Link) und (interner Link).
Allgemeine Informationen rund um die (interner Link) der DFG.
Ansprechpersonen
| E-Mail: | elmar.hansen@dfg.de |
| Telefon: | +49 (228) 885-2916 |
| E-Mail: | wibke.heinecke@dfg.de |
| Telefon: | +49 (228) 885-2919 |
| E-Mail: | Christiane.Burgbacher@dfg.de |
| Telefon: | +49 (228) 885-2421 |