Information für die Wissenschaft Nr. 35 | 21. Mai 2026

Datenspeichersysteme zur Stärkung der NFDI

Zweite konzertierte Aktion im Programm „Forschungsgroßgeräte“ zur Unterstützung von Investitionen in Datenspeichersysteme

In enger Abstimmung mit Bund und Ländern fördert die Deutsche Forschungsgemeinschaft (DFG) im Programm „Forschungsgroßgeräte“ nach Art. 91b GG die Beschaffung von Datenspeichersystemen an deutschen Hochschulen, die für die Aufgaben der Nationalen Forschungsdateninfrastruktur (NFDI) und ihrer Konsortien genutzt werden sollen.

Hintergrund

Die bisherigen Fördermaßnahmen für die NFDI-Konsortien erlauben keine signifikanten Ausgaben für Investitionen. Nachdem sich die NFDI erfolgreich etabliert hat, zeichnet sich allerdings ein gesteigerter Bedarf an Datenspeicherinfrastruktur ab. Um diesem Bedarf zu begegnen, hat sich der Ausschuss für Wissenschaftliche Geräte und Informationstechnik der DFG dafür ausgesprochen, zusätzliche, zeitlich begrenzt zur Verfügung stehende Mittel aus dem von ihm betreuten Programm „Forschungsgroßgeräte“ zur Stärkung der NFDI einzusetzen. Dies erfolgt im Rahmen der sogenannten vernetzten Infrastrukturplattform, mit der auch übergreifende Ziele verfolgt werden können. Diese Plattform ist ein Instrument der „Ausführungsvereinbarung Forschungsbauten, Großgeräte und Nationales Hochleistungsrechnen“ (AV-FGH), die dem Programm zugrunde liegt. Anträge können in einem Umfang von rund 20 Millionen Euro Gesamtkosten gefördert werden (DFG-Anteil: 50 Prozent). Nach einer erfolgreichen ersten Antragsrunde im vergangenen Jahr erfolgt nun eine zweite Ausschreibung, da sich gezeigt hat, dass die Bedarfe an Speicherinfrastruktur noch nicht ausreichend gedeckt sind.

Bedingungen der Förderung

Die Aktion richtet sich an Hochschulen, die sich durch den Betrieb eines Datenspeichersystems an den Aufgaben eines oder mehrerer NFDI-Konsortien beteiligen oder dies planen. Gefördert werden können den Programmgrundsätzen entsprechend nur reine Investitionskosten, und zwar für alle Arten von Speichersystemen inklusive –in angemessener Relation – weiterer Compute-Ressourcen für die Datenprozessierung, wie z.B. Datenbereitstellung, Langzeitarchivierung oder georedundante Datenspiegelung, unabhängig von der Art der Nutzung. Es gilt die übliche hälftige Finanzierung aus Landesmitteln. 

In dieser konzertierten Aktion ist es nicht notwendig, die Beschaffung des beantragten Geräts direkt mit laufenden oder geplanten Forschungsvorhaben zu begründen. Die Beschaffung der Speichersysteme muss vielmehr durch die Bedarfe der damit zu versorgenden NFDI-Konsortien hergeleitet werden, da das Vorhalten und Bereitstellen der Daten erfolgt, ohne dass eine weitere Nutzung unmittelbar absehbar ist. Dabei ist auch eine nur anteilige Bedarfsdeckung durch ein System sowie die Unterstützung eines Konsortiums durch mehrere Standorte bzw. Anträge möglich. Entsprechend müssen die Konsortien im Antrag ihre Bedarfe konkret darlegen und den Umfang plausibel belegen können. Dies setzt voraus, dass Anträge im Vorfeld bestmöglich koordiniert werden. Außerdem soll in den Anträgen dargelegt werden, wie die Schnittstelle zwischen den Betreibenden des Speichersystems und der NFDI ausgestaltet wird, um eine angemessene Integration des Systems in das Gesamtkonzept der NFDI zu gewährleisten.

Die für diese Aktion zur Verfügung stehenden Mittel sind zeitlich begrenzt, daher wird erwartet, dass die Beschaffungen der Speichersysteme schnellstmöglich umgesetzt werden können (Förderentscheidungen können voraussichtlich zum Ende des ersten Quartals 2027 getroffen werden). 

Details zur Antragstellung

Da es sich um eine konzertierte Aktion im Programm „Forschungsgroßgeräte“ handelt, gelten grundsätzlich die entsprechenden Verfahrensregeln (DFG-Vordruck 21.1(interner Link)). In Ergänzung bzw. davon abweichend müssen interessierte Hochschulen eine Absichtserklärung einreichen:

  • Die Absichtserklärung erfolgt formlos und kann als pdf-Dokument per E-Mail an  eingereicht werden. Der Betreff soll den Hinweis: „NFDI-Speicher 2026“ enthalten.
  • Einreichungsfrist: 14. Juli 2026
  • Angaben: Ansprechperson für den Antrag; beteiligte NFDI-Konsortien; Art des Speichersystems bzw. Nutzungsart; Anteil des Speicherbedarfs (in Prozent) des jeweiligen Konsortiums, der durch den Antrag gedeckt werden kann; geschätztes Antragsvolumen.

Abweichend zu anderen Anträgen im Programm „Forschungsgroßgeräte“ ist eine speziell für die Aktion angepasste Antragsvorlage zu verwenden. Diese erhalten Sie, sobald Sie Ihre Absichtserklärung eingereicht haben.

Die Vollanträge müssen bis zum 6. Oktober 2026 eingereicht werden. Zur Erfassung der antragsbezogenen Daten und zur sicheren Übermittlung von Dokumenten erfolgt die Antragstellung ausschließlich über das elan-Portal(externer Link) im Programm Forschungsgroßgeräte. Um den Zusammenhang zur konzertierten Aktion kenntlich zu machen, muss der Titel um die Angabe „(NFDI-Speicher 2026)“ ergänzt werden. 

Gute wissenschaftliche Praxis

Nach einem Beschluss der DFG-Mitgliederversammlung dürfen Fördermittel der DFG nur an wissenschaftliche Einrichtungen vergeben werden, welche die im Kodex zur Sicherung guter wissenschaftlicher Praxis(externer Link) niedergelegten Leitlinien in eigenes Recht umgesetzt haben. Für die rechtsverbindliche Umsetzung ist die Leitung Ihrer Institution zuständig. Um eine Auszahlung von Fördermitteln nicht zu verzögern, prüfen Sie daher bitte frühzeitig einrichtungsintern, ob eine Umsetzung erfolgt ist. Hinweise zur Umsetzung finden Sie im Portal „Wissenschaftliche Integrität(externer Link). Für weitere Fragen und Erläuterungen steht das innerhalb der DFG-Geschäftsstelle zuständige  zur Verfügung. 

Ansprechpersonen

Dr. Tobias Schwabe
E-Mail: tobias.schwabe@dfg.de
Telefon: +49 (228) 885-2471
Dr. Stefan Winkler-Nees
E-Mail: Stefan.Winkler-nees@dfg.de
Telefon: +49 (228) 885-2578

Datenschutz

Die Deutsche Forschungsgemeinschaft e. V. (DFG) nimmt den Schutz personenbezogener Daten und deren vertrauliche Behandlung sehr ernst. Bitte beachten Sie daher die Datenschutzhinweise der DFG(interner Link). Bitte denken Sie daran, dass Sie Daten Dritter nur übermitteln sollten, wenn die dafür erforderliche datenschutzrechtliche Legitimation besteht. Bevor Sie Daten Dritter an uns weiterleiten, denken Sie bitte auch daran, die Datenschutzhinweise der DFG vorher an die betroffenen Personen weiterzuleiten. Besteht ein berechtigtes Interesse, Personen nicht vorab zu informieren (z. B. aus Gründen der Geheimhaltung, der Nominierung oder eines Wahlvorschlags), dann sollte eine Information spätestens mit der Veröffentlichung erfolgen.