DFG-Fraunhofer-Kooperation – Trilaterale Transferprojekte
Die Deutsche Forschungsgemeinschaft (DFG) und die Fraunhofer-Gesellschaft (Fraunhofer) rufen erneut gemeinsam zur Einreichung von Anträgen zu trilateralen Transferprojekten aus allen fachlichen Bereichen auf. Mit dem Programm sollen Transferaktivitäten initiiert werden, mit denen geeignete komplementäre Partner aus dem Wissenschafts- und dem Anwendungsbereich wissenschaftliche Erkenntnisse in Richtung Anwendung entwickeln und dadurch bestehende Lücken zwischen Grundlagenforschung und Anwendung schließen.
In den trilateralen Transferprojekten fungieren Fraunhofer-Institute als forschende Partner und Mittler zwischen Hochschule und Anwendung (bspw. Industrie), indem sie zum einen anwendungsorientierte Vorlaufforschung durchführen und zum anderen bestehende Kontakte zur Wirtschaft verstärken und neue initiieren. Ziel ist es, die Forschungsergebnisse insbesondere auch wirtschaftlich zu verwerten.
Der Aufruf ist nicht auf Transferprojekte mit bestimmten Arten von Anwendungspartnern beschränkt. Ermuntert wird aber zu Kooperation mit kleinen und mittleren Unternehmen (KMU), die in der Regel nicht über ausreichende Forschungskapazitäten verfügen, um Ergebnisse aus der Grundlagenforschung aufnehmen und weiterentwickeln zu können. Der Aufruf ist ferner offen für alle fachlichen Themen und Methoden, für die in DFG-geförderten Projekten die entsprechende Basis gelegt wurde. Da in diesen Projekten zunehmend der Einsatz von KI-Methoden zu verzeichnen ist, wird hiermit angeregt, diese Methoden angesichts ihrer enormen Potenziale für den Transfer auch vermehrt in den trilateralen Transferprojekten zu nutzen.
Gegenstand der Ausschreibung
Es können trilaterale Transferprojekte mit einem Projektkonsortium bestehend aus
einem Hochschulpartner aus einer Universität/HAW/FH (DFG-finanziert),
einem Fraunhofer-Partner (Fraunhofer-finanziert) und
einem Anwendungspartner (eigenfinanziert)
beantragt werden. Diese Projekte müssen auf Ergebnissen basieren, die vom Hochschulpartner in DFG-geförderten Forschungsprojekten generiert wurden und mindestens TRL 4 („technology validated in lab“) aufweisen. Die Projektpartner greifen diese Ergebnisse auf und entwickeln sie gemeinsam zu einem Demonstrator bzw. Prototypen weiter (entspricht TRL 6 bzw. TRL 7). Bei Plattformtechnologien wird die Entwicklung anhand eines konkreten Anwendungsbeispiels erwartet. Die Anträge müssen auch detaillierte Angaben zur beabsichtigten wissenschaftlichen und wirtschaftlichen Verwertung enthalten. Die geplanten Ergebnisse müssen im vorwettbewerblichen Bereich liegen.
Die dafür notwendigen Forschungsarbeiten werden gemeinsam von den Projektpartnern durchgeführt. Ein gemeinsames Arbeitsprogramm beschreibt die im Aufwand in etwa vergleichbaren Arbeiten der Partner und die dazu unter ihnen notwendige Vernetzung. Die Laufzeit der Projekte kann maximal drei Jahre betragen.
Rechte und Pflichten der Projektpartner sowie die Verwertung der Ergebnisse werden unter Einhaltung der wettbewerbsrechtlichen Vorschriften durch einen trilateralen Kooperationsvertrag geregelt. Hierfür ist der vorliegende Mustervertrag zu verwenden.
DFG und Fraunhofer stellen jeweils Mittel bis zu einer Höhe von 3 Millionen Euro pro Ausschreibung zur Verfügung. Im Rahmen der Ausschreibung wird angestrebt, etwa fünf Transferprojekte zu fördern.
Antragsberechtigung
Im Rahmen der trilateralen Transferprojekte können antragsberechtigte Wissenschaftler*innen an Universitäten/HAWs/FHs und Fraunhofer-Instituten gemeinsam mit Anwendungspartnern Anträge stellen. Das Förderende des DFG-Vorgängerprojektes, auf dessen Ergebnissen aufgebaut werden soll, darf in der Regel nicht länger als zwei Jahre zurückliegen.
Im Rahmen dieser Ausschreibung wird eine große fachliche Breite und insbesondere die Beantragung durch Projektkonsortien mit noch nicht in einer vorherigen Ausschreibungsrunde geförderten Konstellationen angestrebt.
Kooperationen von Wissenschaftler*innen einer Universität/HAW/FH mit einem Fraunhofer-Institut, an dem sie ebenfalls beschäftigt oder mit dem sie assoziiert sind, sind im Rahmen dieser Ausschreibung ausgeschlossen.
Bitte beachten Sie die weiterführenden Hinweise auf der (interner Link). Bei Fragen setzen Sie sich bitte vor einer Einreichung für eine Beratung mit der DFG-Geschäftsstelle in Verbindung.
Verfahren
Die Antragstellung erfolgt in den nachfolgend beschriebenen zwei Phasen.
Phase 1: Projektskizzen – Einreichung bis zum 1. September 2026
Max. 5 Seiten gemäß Vorlage
Wissenschaftliche Lebensläufe aller antragstellenden Personen bei Hochschul- und Fraunhofer-Partner
Im Anschluss: Begutachtung durch eine Begutachtungsgruppe
Aufforderung zur Antragsstellung: voraussichtlich Mitte Dezember 2026
Phase 2: Anträge – Einreichung bis zum 10. März 2027
Vollständiger Antrag gemäß Vorlage (im Allgemeinen analog zu den Regeln des DFG-Förderprogramms „Sachbeihilfe“)
Von allen Partnern unterzeichneter Kooperationsvertrag
Im Anschluss: Begutachtung durch eine Begutachtungsgruppe inkl. Austausch mit Antragstellenden (Anfang Juni 2027)
Förderentscheidung im Juli 2027
Weiterführende Informationen
Zusätzliche Informationen finden Sie auf der auf der (interner Link). Bitte beachten Sie insbesondere die (interner Link), in denen weitere Rahmenbedingungen detailliert erläutert werden.
Fraunhofer-Mitarbeiter*innen finden entsprechende Informationen auch im Fraunhofer-Intranet.
Ansprechpersonen in der DFG-Geschäftsstelle
Dr.-Ing. Sebastian Heidrich, Ingenieurwissenschaften 1, Tel.: +49 228 885-2277
Dr.-Ing. Bastian Mohr, Mathematik und Ingenieurwissenschaften 2, Tel.: +49 228 885-3140
Christiane Mohren, Mathematik und Ingenieurwissenschaften 2, Tel. +49 228 885-2019
Ansprechpersonen bei Fraunhofer
Dr. Michael Liecke, KMU Auftragsforschung, Tel. +49 89 1205-1118, (externer Link) (für inhaltliche Fragen und Fragen zur Verwertung)
Dr. Patricia Rodriguez, Interne Forschungsprogramme, Tel. +49 89 1205-1221, (externer Link) (für inhaltliche und administrative Fragen)