Information für die Wissenschaft Nr. 23 | 19. März 2024

Appell für nachhaltige Gerätenutzung und Anpassung der Geräteförderung

Die DFG modernisiert die Regeln zur Geräteförderung und fordert und fördert nachhaltige Gerätenutzung

Die Verankerung des Nachhaltigkeitsgedankens in der Forschung und der Forschungsförderung ist erklärtes Ziel der Deutschen Forschungsgemeinschaft (DFG). Im Bereich der wissenschaftlichen Geräte kann eine nachhaltige und ressourcenschonende Nutzung darin bestehen, defekte oder ältere Geräte zu reparieren und auf den neuesten Stand aufzurüsten statt sie durch neue Geräte zu ersetzen.

Die DFG unterstützt die nachhaltige Gerätenutzung im Rahmen einer Überarbeitung von Regelungen für die Geräteförderung durch Flexibilisierung und Ausweitung der Reparaturmöglichkeiten.

  • DFG-Mittel können künftig in allen Verfahren für projektbedingte Reparaturen an vollständig DFG-finanzierten Geräten, die über die übliche Instandhaltung hinausgehen, verwendet werden. Sofern die Reparaturkosten die verfügbaren Mittel überschreiten, kann in Projekten der Einzelförderung ein Reparaturantrag (Vordruck 22.30) gestellt werden. Die Forschungseinrichtungen bleiben weiterhin für eine sorgfältige Pflege und die Wartung der Geräte zuständig.
  • Die Grenze für flexible Selbstbeschaffung von bewilligten Geräten wird für die Einzelförderung (darunter insbesondere die Sachbeihilfe) auf 50 000 Euro Anschaffungskosten (brutto) pro Gerät angehoben. Damit werden Geräte mit Anschaffungskosten unterhalb dieser Grenze Teil der flexibilisierten Förderung (wie Personal- und Sachmittel). 
  • Teurere Geräte werden weiterhin von der DFG beschafft. Die bisherige Praxis der DFG-Leihgaben wird indes beendet. Geräte, die aus DFG-Mitteln beschafft werden, gehen somit regelmäßig in das Eigentum der entsprechenden Forschungseinrichtung über. Die DFG unterstützt weiterhin die Mitnahme von DFG-finanzierten Geräten in der Einzelförderung und behält sich zu diesem Zweck einen Herausgabeanspruch gegenüber den Forschungseinrichtungen vor, die Eigentum an den Geräten erlangen. Bei der Abschaffung der DFG-Leihgaben handelt es sich um eine Verwaltungsvereinfachung, die Beantragung und Förderung von Geräten wird dadurch nicht geändert.

Es wird in diesem Zusammenhang daran erinnert, dass bei der Antragstellung auch Mittel zur Ertüchtigung eines vorhandenen Geräts beantragt werden können (anstelle einer Neuanschaffung). 

Weiterführende Informationen

Zu den Empfehlungen „Verankerung des Nachhaltigkeitsgedankens im DFG-Förderhandeln“:

Zum Leitfragenkatalog zur Berücksichtigung von Nachhaltigkeitsaspekten im Forschungsprozess: 

Informationen zur Geräteförderung der DFG:

Reparaturantrag für DFG-finanzierte Geräte (Vordruck 22.30):