Pressemitteilung Nr. 29 | 3. Juli 2023

Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz: DFG-Senatskommission legt MAK- und BAT-Werte-Liste 2023 vor

Übergabe an Bundesarbeitsminister / 85 Änderungen und Neuaufnahmen / Neue Bewertungen für Indium und weitere Stoffe

Übergabe an Bundesarbeitsminister / 85 Änderungen und Neuaufnahmen / Neue Bewertungen für Indium und weitere Stoffe

Die Ständige Senatskommission zur Prüfung gesundheitsschädlicher Arbeitsstoffe der Deutschen Forschungsgemeinschaft (DFG) hat die 59. MAK- und BAT-Werte-Liste vorgelegt. Die Liste wurde jetzt an den Bundesminister für Arbeit und Soziales übergeben und dient als wesentliche Grundlage für Änderungen und Anpassungen gesetzlicher Regelungen im Arbeitsschutz. Sie ist damit ein relevanter Teil der wissenschaftlichen Politikberatung, die sich die DFG in ihrer Satzung zur Aufgabe gemacht hat. Die hohe wissenschaftliche Bedeutung der Arbeit der Senatskommission würdigend, stimmte der Senat der DFG bereits im Dezember 2022 der Mandatsverlängerung der MAK-Kommission für weitere sechs Jahre zu.

Die aktuelle Liste enthält 85 Änderungen und Neuaufnahmen. Die digitale Fassung der MAK- und BAT-Werte-Liste steht in deutscher, englischer und spanischer Sprache im Open Access zur Verfügung. Damit trägt die Kommission auch auf internationaler Ebene zum aktiven Arbeitsschutz bei. Im Einzelnen enthält die aktuelle Liste 16 neue MAK- und BAT-Werte. Erwähnenswert ist unter anderem die Überprüfung und Absenkung eines MAK-Werts für ε-Caprolactam, einem wichtigen Ausgangsstoff zur Herstellung von Kunststoffen, etwa von Nylon. Weiterhin wurde die Bewertung des Metalls Indium und seiner anorganischen Verbindungen abgeschlossen. Diese sind für technische Anwendungen in der Elektronikindustrie bedeutend. Indium und seine anorganischen Verbindungen wurden dabei auf Basis von Entzündungen und Tumoren in der Lunge von Ratten und Mäusen, die den Stoff eingeatmet hatten, als krebserregend eingestuft. Ein gesundheitsbasierter Arbeitsplatzgrenzwert konnte auf der Grundlage der bisherigen Daten jedoch nicht abgeleitet werden.

Für den unter anderem als Frostschutzmittel in Flugzeugtreibstoff eingesetzten Stoff Diethylenglykolmonomethylether (DEGME) wurde außerdem ein BAT-Wert für den Parameter Methoxyessigsäure abgeleitet. Die Methoxyessigsäure hat auch bei Einhaltung des MAK- und BAT-Werts eine entwicklungstoxische Wirkung auf das ungeborene Kind. Deshalb wurde zum Schutz der Ungeborenen für Schwangere eine Urinkonzentration abgeleitet, bei der eine fruchtschädigende Wirkung nicht anzunehmen ist.

Anknüpfend an die stetige Auseinandersetzung der Kommission mit neuen methodischen Ansätzen – um eine hohe wissenschaftliche Qualität der Prüfung gesundheitsschädlicher Arbeitsstoffe zu gewährleisten – veröffentlichte die Kommission im April 2023 eine Stellungnahme zu „New Approach Methods (NAMs) in der wissenschaftsbasierten Ableitung von Grenzwerten“. Der Begriff „New Approach Methods“ wird im Zusammenhang mit der Risikobewertung von Chemikalien auf europäischer und internationaler Ebene verwendet. Er umfasst unterschiedliche methodische Ansätze, neben Untersuchungen an Zellkulturen etwa Datenintegrations- und Modellierungsansätze. Damit bieten die NAMs auch eine Chance, die Anzahl von tierexperimentellen Ansätzen zu reduzieren und vorhandene Datensätze systematischer als bisher zu nutzen.

Die Kommission betonte in ihrer Stellungnahme, dass die zunehmende Nutzung von NAMs einen wichtigen Beitrag zum 3R-Prinzip (Replace, Reduce, Refine) in der Forschung leiste und die Risikobewertung in Kombination mit klassischen toxikologischen Ansätzen erheblich und sinnvoll erweitert werden könne. Zugleich verwies sie darauf, dass noch viel Forschung bezüglich der Validierung und der wissenschaftlichen Bewertung von Möglichkeiten und Limitierungen von NAMs notwendig sei, bevor auf tierexperimentelle Forschungsansätze zur quantitativen Risikobewertung als Voraussetzung für die Ableitung von Grenzwerten verzichtet werden könne.

Die MAK- und BAT-Werte-Liste enthält neben den namensgebenden MAK-Werten (Maximale Arbeitsplatz-Konzentrationen) – den Stoffmengen, die als Gas, Dampf oder Aerosol in der Luft am Arbeitsplatz langfristig keinen Schaden verursachen – Angaben darüber, ob Arbeitsstoffe Krebs erzeugen, Keimzellen oder das werdende Kind in der Schwangerschaft schädigen, Haut oder Atemwege sensibilisieren oder in toxischen Mengen über die Haut aufgenommen werden können. Sie weist außerdem die Konzentrationen von Arbeitsstoffen im Körper aus, der ein Mensch sein Arbeitsleben lang ausgesetzt sein kann, ohne gesundheitlichen Schaden zu nehmen (Biologische Arbeitsstoff-Toleranz-Werte, BAT-Werte). In der Liste finden sich weiterhin Biologische Leit-Werte (BLW) sowie Arbeitsstoff-Referenzwerte (BAR). Aus den sogenannten Expositionsäquivalenten für krebserzeugende Arbeitsstoffe (EKA) kann entnommen werden, welche innere Belastung sich bei ausschließlicher Stoffaufnahme über die Atmung ergeben würde.

Zu allen überprüften Stoffen liegen jeweils ausführliche wissenschaftliche Begründungen vor. Die Vorschläge für Änderungen und Neuaufnahmen stehen bis zum 31. Dezember 2023 zur Diskussion. Bis dahin können dem Kommissionssekretariat neue Daten oder wissenschaftliche Kommentare vorgelegt werden.

Alle von der Kommission erarbeiteten Stoffbegründungen und Methodenbeschreibungen sowie die jährlich erscheinende MAK- und BAT-Werte-Liste sind in der MAK Collection auffindbar. Die Internetplattform wird von ZB MED, der zentralen Fachbibliothek für Medizin, Gesundheitswesen, Ernährungs-, Umwelt- und Agrarwissenschaften in Deutschland, betreut. Ziel ist es, neben den aktuellen Ergebnissen der wissenschaftlichen Arbeit der Kommission alle Veröffentlichungen im Open Access zugänglich zu machen und die Erkenntnisse für eine umfassendere Nachnutzung aufzubereiten.

Weiterführende Informationen

Zur MAK- und BAT-Werte-Liste 2023, zu den Open-Access-Publikationen der MAK Collection sowie zu weiteren Informationen über die Arbeit der Senatskommission unter:

Zur Stellungnahme „New Approach Methods (NAMs) in der wissenschaftsbasierten Ableitung von Grenzwerten“ (April 2023):

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